Ich sehe da kein Antragsdelikt?Habakuk2 hat geschrieben:Wenn es eine Anzeige und einen Strafantrag gibt,hast du Recht.
Aber selbst wenn, ist ein fehlender Antrag für polizeiliches Handeln nicht groß von Bedeutung. Lediglich im Umfang der Ermittlungshandlung hat sie etwas Spiel.
Eben fielen mir noch weitere Delikte auf, die erfüllt sein könnten
- Waffenrechtliche Fragestellung der strippenden Kollegin.
- Verhalten gegenüber Sicherheitsdienst
- Schlägerei mit anderen Polizisten
Wobei die Mediendarstellung dort nicht so klar darlegt, dass man hier schon mehr zu sagen könnte.