Old Bill hat geschrieben:Die Disqualifikation für jegliches Mandat. Parteiausschlus und Strafanzeige.
Die besten Genesungswünsche an die Kollegin.
http://www.berliner-zeitung.de/politik/ ... l-27796114
Moderatoren: Old Bill, schutzmann_schneidig
Old Bill hat geschrieben:Die Disqualifikation für jegliches Mandat. Parteiausschlus und Strafanzeige.
Die besten Genesungswünsche an die Kollegin.
Danke für den Hinweis.Controller hat geschrieben:Old Bill hat geschrieben:Die Disqualifikation für jegliches Mandat. Parteiausschlus und Strafanzeige.
Die besten Genesungswünsche an die Kollegin.
http://www.berliner-zeitung.de/politik/ ... l-27796114
Wenn jemand mit einer Schusswaffe auf den Kopf eines anderen schießt muss selbst der letzte Richter noch mindestens bedingten Vorsatz zur Tötungsabsicht begründen.wolfi71 hat geschrieben:Ja nach Alter hat der Schütze auch Kenntnisse in Waffen von Staats wegen erworben.
Ich gehe übrigens davon aus, dass da höchstens eine Körperverletzung, hoffentlich ohne Todesfolge, bei raus kommt. Einen Mordversuch zu konstruieren wird schwer. Da müsste mehr Zeit zur Überlegung dabei sein.
Natürlich, die schuldfähigkeit ist ne andere Geschichte, geprüft bzw. verhandelt werden muss trotzdem das versuchte tötungsdeliktKaeptn_Chaos hat geschrieben:Ihr habt den Wink mit der Schuldunfähigkeit weiter oben schon gelesen, woll?
Nein, leider ist der Zustand noch immer kritisch.Ghostrider1 hat geschrieben:Weiß jemand, ob die Kollegin außer Lebensgefahr ist?
QuelleDie bei einer Schießerei im S-Bahnhof Unterföhring verletzte Polizistin schwebt nach wie vor in Lebensgefahr. Nach Polizeiangaben ist ihr Zustand unverändert kritisch.
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