Alles.mistam hat geschrieben:Ja. Und das hat jetzt mit dem vorliegenden Fall was zu tun?
Aber Hauptsache DU willst andere korrigieren
Moderatoren: Old Bill, schutzmann_schneidig
Alles.mistam hat geschrieben:Ja. Und das hat jetzt mit dem vorliegenden Fall was zu tun?
Ok, nennen wir es freundlicher klarstellend.
das wäre natürlich nicht feiner, nur würden wir dann hier nicht darüber reden.Wenn A B nicht gratuliert, ohne näher zu begründen, ist das dann feiner? Vladdi?
Ausgerechnet das regelt nun gerade nicht das Verhältnis von Bürgern untereinander.vladdi hat geschrieben:Beamtenrecht
Ja, und ich schrieb ja auch, dass das durchaus nachvollziehbar ist. Mir ging es eigentlich darum aufzuzeigen, dass man hier nicht alles (GG, Beamtenpflichten, Weltanschauung) so wie es vermeintlich gerade am besten passt munter in einen Topf werfen kann, sondern eine schlüssige und belastbare Argumentation aufbauen sollte. Zumindest dann, wenn man meint, weitreichendere Konsequenzen als lediglich eine Versetzung auf einen anderen Dienstposten fordern zu müssen.Controller hat geschrieben:schutzmann, ich gab mir Mühe, darzustellen, dass der Beförderungstermin eine dienstliche Veranstaltung ist und dachte eigentlich, dass sehr klar zum Ausdruck kam, dass ich da das Spielchen um "privates" Händschütteln auf dienstlichen Veranstaltungen nicht mitzumachen gedenke.
hmZumindest dann, wenn man meint, weitreichendere Konsequenzen als lediglich eine Versetzung auf einen anderen Dienstposten fordern zu müssen.
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