http://www.zeit.de/news/2017-08/01/date ... n-01145803Berlin (dpa) - Im Berliner Bahnhof Südkreuz ist ein Test zur automatischen Erkennung von Fahrgästen gestartet. Mit Überwachungskameras und Computern wird seit heute untersucht, ob die Gesichter von Passanten erkannt werden können. Von dem Pilotprojekt versprechen sich die Sicherheitsbehörden neue Erkenntnisse zur Abwehr möglicher Terrorakte. Mit der Technik soll es demnach möglich werden, Straftaten und Gefahren im Vorfeld zu verhindern. Datenschützer halten den Einsatz biometrischer Gesichtserkennungs-Programme für rechtswidrig.
Ich bin gespannt, wie die polizeilichen Maßnahmen zur Verhinderung von Straftaten und Gefahren im Vorfeld gestaltet werden, z. B. wie man Kräfte vorhält, die schnellstmöglich vor Ort sein können, und was diese unternehmen dürfen und werden, um bereits den Eintritt zu verhindern.
Auch die zu bemühende Rechtsgrundlage interessiert mich und insbesondere, die Voraussetzungen zur Speicherung von Fotos in der Datenbank, auf die die Software zugreift, bzw. die Voraussetzungen, unter denen die Software Alarm schlägt und dadurch entsprechende polizeiliche Maßnahmen induziert.
Eine Meinung dazu: http://m.tagesspiegel.de/berlin/ueberwa ... 34904.html