Schmerzensgeld auch bei rechtmäßigem Einsatz

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Diag
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Schmerzensgeld auch bei rechtmäßigem Einsatz

Beitragvon Diag » Mo 11. Sep 2017, 17:34

http://www.hessenschau.de/gesellschaft/ ... h-100.html

Hört sich für mich folgerichtig an.

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Re: Schmerzensgeld auch bei rechtmäßigem Einsatz

Beitragvon Controller » Mo 11. Sep 2017, 17:40

ich finde, das ist nur recht und billig!
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: Schmerzensgeld auch bei rechtmäßigem Einsatz

Beitragvon Ghostrider1 » Mo 11. Sep 2017, 17:57

Gutes Urteil.

Fehler passieren, Aber dann soll das "Opfer" auch entschädigt werden.

Officer André

Re: Schmerzensgeld auch bei rechtmäßigem Einsatz

Beitragvon Officer André » Mo 11. Sep 2017, 18:03

:zustimm:

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Re: Schmerzensgeld auch bei rechtmäßigem Einsatz

Beitragvon MICHI » Mo 11. Sep 2017, 18:40

Diskussionsansatz?
Gruß
MICHI


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Re: Schmerzensgeld auch bei rechtmäßigem Einsatz

Beitragvon Diag » Mo 11. Sep 2017, 18:56

Da es scheinbar jahrelang höchstrichterlich anders gesehen wurde, bestand dort wohl Diskussionsbedarf.

Darfst auch gerne noch der Vollständigkeit halber die Frage nach dem Polizeibezug stellen. :zunge:

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Re: Schmerzensgeld auch bei rechtmäßigem Einsatz

Beitragvon DerLima » Mo 11. Sep 2017, 19:13

Darum geht es nicht, Diagnose. Sondern darum, dass wir uns hier im Forum darauf geeinigt haben nicht einfach so etwas hier einzustellen, sondern, wenn wir einen solchen Artikel einstellen auch den Diskussionsansatz mitliefern.

Du hast den Artikel eingestellt und positiv bewertet. Mehr nicht. Wo ist denn jetzt für dich der Diskussionsansatz?
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Re: Schmerzensgeld auch bei rechtmäßigem Einsatz

Beitragvon Diag » Mo 11. Sep 2017, 19:48

Ich kann es auch länger formulieren: Es ist in meinen Augen komisch, dass es dort überhaupt "neu" diskutiert werden muss. Wenn so etwas passiert wie im vorliegenden Fall, dann soll die entsprechende Behörde schnell regulieren und fertig. Die Polizisten haben keinen tatsächlichen Fehler gemacht (aus ihrer Sicht zum damaligen Zeitpunkt). Die Person war letztlich unbeteiligt. Das dann über mehrere Instanzen durchzufechten: :nein:

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Re: Schmerzensgeld auch bei rechtmäßigem Einsatz

Beitragvon 1957 » Mo 11. Sep 2017, 20:38

Dann schau mal in die Polizeigesetze. NRW: Schadenersatz nur bei unrechtmäßigen Maßnahmen bzw. bei der Inanspruchnahme unverantwortlicher Dritter.

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Re: Schmerzensgeld auch bei rechtmäßigem Einsatz

Beitragvon Controller » Mo 11. Sep 2017, 21:10

na, das war doch ein unverantwortlicher Dritter

PolG ist hm ....... :polizei10:
nicht so vergleichbar, weil da ja immer irgendeine Gefahr verwirklicht wurde, für die es einen Urheber gibt.
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Re: Schmerzensgeld auch bei rechtmäßigem Einsatz

Beitragvon Diag » Mo 11. Sep 2017, 21:26

Jupp.

Geht aber eher um Schmerzensgeld statt nur Schadenersatz. Und das finde ich daneben, dass man als Unverantwortlicher dann noch den Ärger hat. Falls die entsprechenden Gesetze das nicht hergeben, ist der Gesetzgeber gefragt.

Und bevor ein Oberschlauer auf tolle Ideen kommt: Die Zahlung ist Sache des Dienstherrn, nicht det Beamten.

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Re: Schmerzensgeld auch bei rechtmäßigem Einsatz

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Mo 11. Sep 2017, 21:33

Das wird das Land schon entscheiden, ob es den Beamten dann versucht, in Regress zu nehmen oder nicht.

Ein Grund mehr, diesbezüglich abgesichert zu sein.
:lah:

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Re: Schmerzensgeld auch bei rechtmäßigem Einsatz

Beitragvon wolfi71 » Mo 11. Sep 2017, 22:48

Hatten wir nicht neulich so einen Fall in Mannheim. Da wurde der Hund des Wachmannes erschossen und der Wachmann etwas durch die Mangel gedreht, weil er für den Einbrecher gehalten wurde. Da wird das Land nun auch zahlen.

Übrigens hatte der BGH das rund 60 Jahre lang anders gesehen und das fand dann wohl auch Eingang in die Polizeigesetze.

Ich sehe übrigens nicht so einfach eine Abwälzung auf die Beamten. Für die Haftung eines Beamten gegenüber dem Dienstherrn braucht es Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Beides wird schwer anzuhängen sein.

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Re: Schmerzensgeld auch bei rechtmäßigem Einsatz

Beitragvon Controller » Mo 11. Sep 2017, 23:26

möglw. hat ja nicht jeder den Link weiterverfolgt :polizei3: :mrgreen:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... =0&anz=139
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Re: Schmerzensgeld auch bei rechtmäßigem Einsatz

Beitragvon 1957 » Di 12. Sep 2017, 09:50

Schmerzensgeld ist übrigens eine Form des Schadenersatzes. ( 253 BGB, immaterieller Schadenersatz)
Es gibt nun mal gesetzliche Regelungen, die so ganz verkehrt nicht sind, wenngleich moralische Aspekte insbesondere für Behörden eine große Rolle spielen sollten.
Das Urteil ist nun mal zu begrüßen.


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