Wenn man das nicht nachvollziehen kann, dann sollte man sich mit den aussagen der Schutzleute hier begnügen. Die sollten wissen wie es läuft.Morty hat geschrieben: ↑Mo 22. Jan 2018, 09:04Vielleicht kann man als Zöllner auch einfach nicht nachvollziehen wie im Streifendienst die Leute eingesetzt werden.
Die Behörde nimmt den PVD in der Regel mit, damit die Betroffenen sich der Maßnahme eben nicht widersetzen, und nicht damit die mit Gewalt aus der Wohnung geholt werden.
Wenn es zu einer Abschiebung kommt dann geht da ein Procedere voraus, u.a. eine Aufforderung zur Ausreise. Kommt der Ausreisepflichtige dieser Aufforderung nicht nach, dann erfolgt die Abschiebung.
Meine Überzeugung ist eher die, dass die Behörde den PVD zu solchen ultimativen Anlässen mitnimmt, weil der unmittelbare Zwang - sollte dieser angewendet werden müssen - den Mitarbeitern der Ausländerbehörde nicht zur Verfügung steht.