Falsch. Genauso wie du davon ausgehst, dass der Zugriff und die Zwangsanwendung rechtmäßig gewesen sein können, ist es auch möglich, dass hier ein Fehlverhalten vorlag, das eine weitere Verwendung in diesem Dienstbereich ausschließt. Und solange das im Raum steht, ist eine weitere Verwendung dort nicht angezeigt.
Das hat nichts mit einer Vorverurteilung zu tun (auch wenn das auf manchen so wirken mag), sondern liegt einfach in der Natur der Sache.
Nach abschließender Klärung des Sachverhalts wird dann entschieden, ob die andere Verwendung auf Dauer ist oder ob eine Rückkehr in den ursprünglichen Dienstbereich erfolgen kann. Diese Vorgehensweise ist keine Strafe, Disziplinierung oder Sonstiges, sondern aus den vorgenannten Gründen schlichtweg erforderlich.