Es gibt auch keine anderen Probleme in diesem Land.
Aber gut das sich jetzt auch noch die Kanzlerin äußert hat.


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Ich stimme zu, dass der Sachverhalt bislang nicht geklärt ist. Es handelt sich um Mutmassungen, ich kann aber nicht entdecken – da mag es auch Ausnahmen geben –, dass die Presse diese Verdachtsmomente als Tatsachenbehauptung deklariert.
Da sollte aber noch die seit Mai 2018 gültige neue DSGVO mit berücksichtigt werden. Die Aufnahme einer Fotografie fällt wohl unter die DSGVO. Wenn es aber um die Veröffentlichung geht ist lt. OLG Köln Az. 25 W 27/18 zumindest für Journalisten das KUG weiter anwendbar. Wenn die Aufnahme lt. DSGVO schon ohne Einwilligung nicht erlaubt ist, gibt’s auch nichts mehr zu veröffentlichen.vladdi hat geschrieben:I
Das KunstUrhG sagt im Wortlaut
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
3.
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
I
Generell müssen alle Rechtsnormen berücksichtigt werden, Gesetze (auch die Paragraphen im Grundgesetz) widersprechen sich nicht selten. Daher müssen sie gegeneinander abgewogen werden („praktische Konkordanz“). An der „praktischen Konkordanz“ scheitern bereits viele Jurastudenten höheren Semesters.slugbuster hat geschrieben: ↑Fr 24. Aug 2018, 13:35
Da sollte aber noch die seit Mai 2018 gültige neue DSGVO mit berücksichtigt werden. Die Aufnahme einer Fotografie fällt wohl unter die DSGVO. Wenn es aber um die Veröffentlichung geht ist lt. OLG Köln Az. 25 W 27/18 zumindest für Journalisten das KUG weiter anwendbar. Wenn die Aufnahme lt. DSGVO schon ohne Einwilligung nicht erlaubt ist, gibt’s auch nichts mehr zu veröffentlichen.
Also sind wir wieder im KUG mit den viel zitierten Rechten was alleine die Veröffentlichung angeht.Für die Verarbeitung, die zu journalistischen Zwecken oder zu wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken erfolgt, sehen die Mitgliedstaaten Abweichungen oder Ausnahmen von Kapitel II (Grundsätze), Kapitel III (Rechte der betroffenen Person), Kapitel IV (Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter), Kapitel V (Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen), Kapitel VI (Unabhängige Aufsichtsbehörden), Kapitel VII (Zusammenarbeit und Kohärenz) und Kapitel IX (Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen) vor, wenn dies erforderlich ist, um das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten mit der Freiheit der Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit in Einklang zu bringen.
Erschreckender finde ich, dass der Mann mittlwerweile mit Klarnamen in diversen Medien zu finden ist.Criss_mitchel hat geschrieben: ↑Fr 24. Aug 2018, 13:23Ist das lächerlich was da jetzt für ein Wirbel gemacht wird.
Es gibt auch keine anderen Probleme in diesem Land.
Aber gut das sich jetzt auch noch die Kanzlerin äußert hat.
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Eine Aussage in dieser vermeintlichen Absolutheit ist vollkommen realitätsfern. Zu- und Ablauf zu einer Demo können im Extremfall 24+ Stunden zuvor und 700+ km entfernt beginnen und sind nicht in vorgenannter Ausnahme inhärent. Die Entscheidung, ob es sich beim Wechsel zwischen den Veranstaltungsorten um von der Ausnahme tangierte Bereiche handelt ist offenkundig diskutabel, eine Entscheidung darüber obliegt jedoch nicht uns.POK Kl-Mue hat geschrieben: ↑Fr 24. Aug 2018, 11:31Man kann die Presse nicht beim filmen einer Demonstration hindern, Auf- und Abmarsch zur Demo gehören übrigens dazu.
Von welcher zweiten Kontrolle ist denn eigentlich die Rede? Mir ist, als wurde aus den Abfragen in den polizeilichen Auskunftssystemen nach Aushändigung der Ausweisdokumente in der Wahrnehmung des Kamerateams die "zweite Abfrage"? Kannst du entsprechende Artikel verlinken welche näher darauf eingehen?florianxxx hat geschrieben: ↑Fr 24. Aug 2018, 15:43Aber in der ganzen Diskussion bleibt in meinen Augen unklar, warum die zweite Kontrollaktion notwendig war. Das habe ich auch keine Statement der Polizei oder des Innenministeriums entnehmen können, wieso nach der ersten Kontrolle eine weitere erforderlich gewesen sein sollte.
Ich schrieb von Auf-und Abmarsch, meinte das auch wörtlich als Fußweg. An- und Abfahrt in der von Ihnen geschilderten Art wird wohl nicht mehr Bestandteil der Demo sein.
Auch sehr erschreckend finde ich wenn man den Kommentarbereich u.a. beim Focus liest, dass dort Menschen schreiben
Criss_mitchel hat geschrieben: ↑Fr 24. Aug 2018, 16:44Auch sehr erschreckend finde ich wenn man den Kommentarbereich u.a. beim Focus liest, dass dort Menschen schreiben
„Ich werde auf keine Demo mehr gehen, weil man Angst haben muss, dass einem die Existenz genommen wird.“
Unabhängig der Meinung sollte es so etwas nicht geben.
Das aufgrund solcher Zwischenfälle Menschen nicht mehr ihrer Versammlungsfreiheit nachgehen möchten.
Aus Angst wenn Sie sich über eine Frontalaufnahme beschweren so durch die Medien getrieben werden.
POK Kl-Mue hat geschrieben:Man kann die Presse nicht beim filmen einer Demonstration hindern, Auf- und Abmarsch zur Demo gehören übrigens dazu. Der Pegida Mann kann nicht erkennen mit welcher Einstellung gefilmt wird; wird er als Teil einer Gruppe gefilmt (legal) oder mit dem Teleobjektiv als Einzelperson herausgenommen (beim filmen immer noch legal, das Veröffentlichen kann aber illegal sein).
Um dem Inhalt dann etwas später wieder zu widersprechen; das ist unseriös.Eine, wie ich finde, gute rechtliche Betrachtung. Deckt sich mit meiner Auffassung.
Interessanter fände ich, woher der Klarname kommt und wie die Veröffentlichung rechtlich zu werten ist.Erschreckender finde ich, dass der Mann mittlwerweile mit Klarnamen in diversen Medien zu finden ist
Meiner Meinung nach machen die ihren Job !!Die hätten ja wenigstens mal versuchen können den Mann nicht zu filmen
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