Knaecke77 hat geschrieben: ↑Fr 28. Sep 2018, 07:38
Ist ja zwischenzeitlich en vogue, dass man Gewerbetreibende durch Androhung von Gewalt (und deren tatsächlichen Anwendung, wenn nicht wie gewünscht reagiert wird) veranlassen will, nicht an unliebsame Gegner /Projekte zu vermieten.
Ob es hier der Fall war ist unklar. Es reicht aber natürlich bereits die Angst vor einem entsprechenden Image : Welcher Verleiher von Hebebühnen möchte seine Gerätschaften schon bei solchen Einsätzen im TV sehen.
Insofern ist es m.E. auch gefährlich, wenn der Staat zunehmend auf private Anbieter zurückgreift, statt eigene Fähigkeiten bereit zu halten.
Wenn ich bei der Anmietung einer Hebebühne angebe, das sei für Mobilfunkarbeiten in Düsseldorf und die Dinger in den Hambacher Forst verbringe, ist die Stilllegung klar gerechtfertigt. Und natürlich können die Verleiher alle feststellen, wo sich die Hebebühnen befinden. Die haben nämlich allesamt Datenkarten drin und übermitteln die Betriebs- und Standortdaten laufend an den Vermieter, das steht auch im Mietvertrag drin. Auch kann die Firma darüber das Ding stilllegen. Das bedeutet dann, dass sich die Bühne nur noch in die Parkstellung bringen lässt.
Dass der Staat da auf private Anbieter zurückgreift ist eine in Kauf genommene Fähigkeitslücke. Stichworte sind: schlanker Staat, Einsparung von Geld, Wirtschaftlichkeit. Gerade die Wirtschaftlichkeit wird ja von einzelnen Polizeiführern auch angestrebt.
Auf den Abnehmerseite kann man die RWE vernichtender treffen. Man bezieht seinen Strom nur noch von Unternehmen, die den nicht bei RWE einkaufen. Dann muss RWE seinen Strom zu Preisen verkaufen, die die Kosten ncith mehr decken und verschwindet vom Markt. Das ist dann marktwirtschaftliche Auslese.