Kleine Schritte KnäckeDer Dienstherr sollte deshalb einen Zuschuss für außerdienstliche Fortbildungen gewähren.
zunächst sollte der Dienstherr erst mal außerdienstliche Fortbildungen nicht verbieten
und mit dem Disziplinarbaum drohen !!
Moderatoren: Old Bill, schutzmann_schneidig
Kleine Schritte KnäckeDer Dienstherr sollte deshalb einen Zuschuss für außerdienstliche Fortbildungen gewähren.
In einem Pool-/BSM-System (wie in Nds. in weiten Teilen gängig) ist das eh nicht machbar, weil du ständig mit wechselnden Partnern fährst.Sinnvoll ist nur das regelmäßige Training der Eingriffstechniken/taktiken im Team, will heißen, diejenigen, die es anwenden müssen, sollten zusammen trainieren.
In der Tat Meine Hoffnung ist, dass nicht jede Behördenleitung so borniert ist wie die in Rede stehende.Controller hat geschrieben: ↑Di 18. Sep 2018, 18:47
Kleine Schritte Knäcke
zunächst sollte der Dienstherr erst mal außerdienstliche Fortbildungen nicht verbieten
und mit dem Disziplinarbaum drohen !!
Trooper hat geschrieben:Ich will ja auch gar nicht darauf hinaus, daß die Polizei für alle Mitarbeiter das Trainingsangebot eines kommerziellen Sportstudios mit Trainingseinheiten zu allen Tageszeiten an sechs oder sieben Tagen pro Woche bieten muß :-) Aber sie sollte denen, die sowas suchen, zumindest keine Steine in den Weg legen (wie das in Bielefeld ja offensichtlich in schier unmöglicher Art und Weise geschieht).
Gesendet von meinem Swift 2 mit Tapatalk
so weit ich das verstanden habe, war das doch Freizeit ohne dienstlichen Zusammenhang !Letztere wäre interessant bzgl. Dienstunfallschutz. Auch ein Streit bezüglich Gesunderhaltungspflicht könnte thematisiert werden.
und Streit darum ?Gesunderhaltungspflicht
Mitglieder in diesem Forum: Brot und 7 Gäste