Gerechtfertigt oder eher Realitätsfern?

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Holger73
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Re: Gerechtfertigt oder eher Realitätsfern?

Beitragvon Holger73 » So 23. Sep 2018, 21:58

vladdi hat geschrieben:
So 23. Sep 2018, 19:55
Das UZwG sagt z.B. Waffen sind Schusswaffen und Schlagstöcke.
Durch erweiterte Vorschriften ist das eingeschränkt auf die dienstlichen Waffen.

Ich kann also nicht einfach einen privaten Schlagstock nutzen.

Die Hilfsmittel sind im UZwG nicht abschließend aufgeführt.

Die körperliche Gewalt ist per Gesetz nicht weiter eingeschränkt.

Der Dienstherr hat eine Katalog an Techniken. Nirgends ist dieser als abschließend definiert. Ich meine jedoch, dass es zur Rechtmäßigkeitsprüfung gehört, wenn man andere Techniken verwendet, das zu prüfen. Die dienstlichen Techniken haben einen Einfluss auf das Ermessen. So dass, wenn nich vermittelte Techniken zur Anwendung kommen, diese separat zu würdigen sind.

Andere sind der Ansicht dass das nicht weiter zu berücksichtigen sei.

So ist das halt. Da gibt es nichts zu rudern.
Leute, Leute... Vladdi, wenn es noch nichtmal mit dem UZwG-Bund klappt.
Für den geneigten Leser und insebsondere für dich:

§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Unmittelbarer Zwang ist die Einwirkung auf Personen oder Sachen durch körperliche Gewalt, ihre Hilfsmittel und durch Waffen.
(2) Körperliche Gewalt ist jede unmittelbare körperliche Einwirkung auf Personen oder Sachen.
(3) Hilfsmittel der körperlichen Gewalt sind insbesondere Fesseln, Wasserwerfer, technische Sperren, Diensthunde, Dienstpferde und Dienstfahrzeuge.
(4) Waffen sind die dienstlich zugelassenen Hieb- und Schußwaffen, Reizstoffe und Explosivmittel.

Da braucht es keine "erweiterten Vorschriften", ist alles im UZwG-Bund drin.
Falls du jetzt auf die UZwVwV-BMI hinaus möchtest, dort ist etwas gänzlich anderes geregelt.
Selbst ein Anwärter 2. DJ kennt sich dort scheinbar besser aus als deinereiner.

Ich bitte dich einfach VOR DEM POSTEN ein Blick ins Gesetz zu werfen, bei Unklarheiten eine Person deines Vertrauens zu kontaktieren (vorzugsweise eine die sich in der Materie auskennt) und ERST DANN hier deinen Beitrag zu leisten.
DEINE MEINUNG hier ist in Gesetzeslagen obsolet, die interessiert keinen, hier interessiert auch kein KANN/ KÖNNTE/ UNKLUG/ ORDENTLICH oder andere schöne wortgewandte Konjunktive, hier zählt nur eins... FAKTEN.

Berherzige das einfach mal bitte oder sei stiller Mitleser, vllt. kannst du ja noch was lernen.

Grüße Holger
"Das Problem, ob Denken ohne Sprache möglich sei, ist immer noch umstritten. Dagegen wird die Tatsache, daß Sprache ohne Denken durchaus möglich ist, täglich tausendfach bewiesen."

(Kohlmayer)


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