Schusswaffengebrauch in Bad Oldesloe

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Luk91
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Re: Schusswaffengebrauch in Bad Oldesloe

Beitragvon Luk91 » Fr 12. Okt 2018, 11:34

Die von den Gewerkschaften geforderten Taser sind ja auch schön und gut.(Eine Ausstattung würde für ich richtig befinden)

Aber die Behauptung, der Taser könne das Leben einer Person retten, welche "mit Stichbewegung" auf die Beamten zu geht ist doch wohl blanker Unsinn.
Wenn das jetzt selbst "unsere" Gewerkschaften so in die Öffentlichkeit tragen, brauchen wir uns nach der Einführung von den Dingern über noch heißere Diskussionen nicht wundern.
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vladdi
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Re: Schusswaffengebrauch in Bad Oldesloe

Beitragvon vladdi » Fr 12. Okt 2018, 11:59

Man weiß es nicht.

Hätten die Beamten einer Taser gehabt, hätte der Angriff damit abgewehrt werden können - oder auch nicht.
Zumindest hatten die Beamte Pfeffer eingesetzt, dann vermute ich, dass sie den Taser genutzt hätten.

Hätten die Beamte auf den Oberschenkel geschossen, hätte das vielleicht funktioniert - oder auch nicht.

Hier haben die Beamten (in Notwehr) einer mit einem Messer bewaffneten Person, die sich mit Stichbewegung auf Polizisten zu bewegt hat, in den Oberkörper geschossen. Eine durchaus angebrachte Verteidigungshandlung. Der Angreifer ist an der Schussverletzung gestorben.

Das ist traurig.
Das ist das große Risiko, wenn man mit einem Messer Polizisten angreift.



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Re: Schusswaffengebrauch in Bad Oldesloe

Beitragvon 1957 » Fr 12. Okt 2018, 12:15

Die Benutzung des Tasers bei Messerangriff in einer Notwehrsituation ist lebensgefährlich. Das kann nur in einer klaren taktischen Überlegenheit unter Ausschluss der Lebensfahr für die Beteiligten sein. Das dürfte zumindest ein Grund für SE-Ausstattung sein.
Die Situation gibt womöglich auch keinen gezielten Schuss in den Oberschenkel her - wir sind auf entsprechende Deutschüsse trainiert.

Letztlich muss der hier in Rede stehende Sachverhalt von den zuständigen Behörden analysiert und bewertet werden.

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Schusswaffengebrauch in Bad Oldesloe

Beitragvon vladdi » Fr 12. Okt 2018, 13:10

Ja.

Aber in diesem Beispiel hier wurde Pfeffer eingesetzt.
Da bliebe dann doch wohl auch Raum für den Taser.
Zuletzt geändert von vladdi am Fr 12. Okt 2018, 13:10, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Schusswaffengebrauch in Bad Oldesloe

Beitragvon Ahab_ » Fr 12. Okt 2018, 13:48

Ich freue mich wirklich sehr, dass du so einen genauen Einblick in den Vorfall hast. Man könnte meinen, du wärst dabei gewesen :zustimm:
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Re: Schusswaffengebrauch in Bad Oldesloe

Beitragvon vladdi » Fr 12. Okt 2018, 13:59

Ahab, es scheint, dass du meine Beiträge und Formulierungen nicht verstanden hast.

Versuchst du dich als kleiner KC? Lass es bleiben.

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Re: Schusswaffengebrauch in Bad Oldesloe

Beitragvon squad » Fr 12. Okt 2018, 16:55

Luk91 hat geschrieben:
Fr 12. Okt 2018, 11:34
Aber die Behauptung, der Taser könne das Leben einer Person retten, welche "mit Stichbewegung" auf die Beamten zu geht ist doch wohl blanker Unsinn.
Die Fehlerquote ist bei 50%. Wenn Taser, dann 2. Beamter mit gezogener Waffe zum sichern.
Je suis baguette.

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Re: Schusswaffengebrauch in Bad Oldesloe

Beitragvon Controller » Fr 12. Okt 2018, 16:56

Die Öffentlichkeit wird es eh nicht verstehen.
Warum darf man dies oder das, jenes aber nicht
und hinter der Landesgrenze dürfen sie dann doch wieder ?? :gaga:

Distanz-Elektroimpulsgerät ist bei uns Waffe
(4) Als Waffen sind Schlagstock, Distanz-Elektroimpulsgerät, Pistole, Revolver, Gewehr und Maschinenpistole zugelassen.

Reiz- und Betäubungsstoffe fallen unter die Hilfsmittel
(3) Hilfsmittel der körperlichen Gewalt sind insbesondere Fesseln, Wasserwerfer, technische Sperren, Diensthunde, Dienstpferde, Dienstfahrzeuge, Reiz- und Betäubungsstoffe sowie zum Sprengen bestimmte explosionsfähige Stoffe (Sprengmittel).

In anderen Bundesländern sieht das anders aus;
von daher sind Diskussionen und Meinungen in den meisten Foren und auch Medien nicht mehr als Wirtshausblahblah beim Gerstensaft.
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

- Verstorben am 09.08.2021 -

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Re: Schusswaffengebrauch in Bad Oldesloe

Beitragvon 1957 » Fr 12. Okt 2018, 17:27

"Die Fehlerquote ist bei 50%. Wenn Taser, dann 2. Beamter mit gezogener Waffe zum sichern."
Das kann nur aus einer sichereren Position für beide Kollegen heraus richtig sein.

Keine Option im Notwehrfalle.

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Schusswaffengebrauch in Bad Oldesloe

Beitragvon vladdi » Fr 12. Okt 2018, 17:39

Jeder macht sich seine Gedanken, mit dem Ziel möglichst heil da raus zu kommen und möglichst wenig „Schäden“ anzurichten. Gedanken sind das eine, die echte Situation das andere. Hier haben die Beamten zunächst Pfeffer eingesetzt. Ich denke jetzt, dass wenn die pfeffern, dass dort vermutlich auch getasert worden wäre, wenn sie einen Taser gehabt hätten. Ich denke, dass das gut wäre und einen Toten hätte weniger geben können. Wie auch immer, hier war der SWG auf den Torso notwendig, um die Lebensgefahr abzuwehren. In anderen Situationen wurde nicht gepfeffert, ins Bein geschossen oder was auch immer notwendig wurde. Manchmal wird ein Polizist niedergestochen - weil er zu wenig Zwangsmittel einsetzt, manchmal hätte vielleicht auch ein geringeres Zwangsmittel funktionieren können (aber man wird es nie wissen, was hätte funktionieren können oder nicht).


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Re: Schusswaffengebrauch in Bad Oldesloe

Beitragvon Ghostrider1 » Fr 12. Okt 2018, 19:36

1. könnt ihr bitte den Sch*** vergleich lassen, was welcher Satz bedeuten könnte. Vladdi mag seine Ansichten haben, die aber nicht zwingend falsch sind.
2. Ein Taser kann Leben retten. Es gibt genügend YT Videos z.B. aus den Staaten uder GB. Natürlich muss der Taser-Schütze eine Sicherung durch einen Pistolen-/MP5 Schützen erhalten. Klar ist auch, dass ein Taser bei dern Winterjacke wenig ERfolg verspricht. 1957 hat es ja bereits geschrieben.
3. Jammern diverse Medien immer rum. Das war auch schon bei dem berliner Szenario am Brunnen so.

Was die unterlassene Hilfeleistung angeht, habe ich meine Meinung. Unterlassen ist nicht ausreichend! Unterlassen bedeutet, NICHTS getan zu haben. Wird der Notruf Richtung 112 abgesetzt, wurde der Hilfeleistung genüge getan. Wie man es dann moralisch einstuft, rein auf die Ankunft des RTW zu warten, da wird wohl jeder seinen Standpunkt haben.
Mittlerweile wird sogar gelehrt, denn Angeschossenen erst zu sichern ggf. fixieren.

Für micch liest es sich nicht so, als ob die Kollegen hier fahrlässig oder vorsätzlich das Leben des Betroffenen aufs Spiel gesetzt haben.

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Re: Schusswaffengebrauch in Bad Oldesloe

Beitragvon Morty » Fr 12. Okt 2018, 21:02

Ghostrider1 hat geschrieben:
Fr 12. Okt 2018, 19:36
Unterlassen bedeutet, NICHTS getan zu haben. Wird der Notruf Richtung 112 abgesetzt, wurde der Hilfeleistung genüge getan.
Das mag zwar deine Meinung sein, ist aber trotzdem falsch

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Re: Schusswaffengebrauch in Bad Oldesloe

Beitragvon Ghostrider1 » Fr 12. Okt 2018, 21:58

Ist es das? Wird aber so gelehrt. Man ist nicht dazu verpflichtet, Mund zu Mund, Herzdruckmassage o.ä. durchzuführen.
Zumutbarkeit der Hilfe

Welche Hilfe dem Betreffenden zumutbar ist, richtet sich unter anderem nach seiner Persönlichkeit, seinen physischen und geitigen Kräften in dem Augenblick. Man muss die für einen bestmögliche Hilfe leisten. Daraus ergibt sich, dass z.B. von einem Arzt mehr Hilfe verlangt werden kann, als von einem “normalen” Bürger, wenn es um einen Verletzten geht. Es ist grundsätzlich immer zumutbar, telefonisch Hilfe zu rufen/zu holen. Auch geistiger Beistand, also z.B. einen Verletzten zu beruhigen, ist zumutbar.
Und jetzt deine Quelle bitte, dass ich falsch liege.

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Re: Schusswaffengebrauch in Bad Oldesloe

Beitragvon Diag » Fr 12. Okt 2018, 22:02

Dein Beispiel ist doch sehr schön. Von einem Polizisten kann auch mehr erwartet werden als einen Notruf abzusetzen. Das ist nicht das, was im PolG unter Erster Hilfe verstanden wird.

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Re: Schusswaffengebrauch in Bad Oldesloe

Beitragvon MICHI » Fr 12. Okt 2018, 22:16

http://m.ln-online.de/Nachrichten/Nordd ... rangriffen

Für alle die meinen, es gäbe ein sicheres Einsatzmittel unterhalb der Schusswaffe.
Gruß
MICHI


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