Oder mit einiger Wahrscheinlichkeit früher oder später ihren Weg in die Öffentlichkeit finden könnten. Der Wortlaut des Erlasses ist da eindeutig. Da gibt es genug Beispiele von zunächst "internem Fehlverhalten", das in jedem Fall meldepflichtig ist.
Ich halte den Erlass bei dem hier in Rede stehenden Ereignis insofern durchaus für einschlägig. Dies umso mehr, da der "Grundsachverhalt" (noch ohne Polizeibeteiligung) ja schon sehr breit in den Medien und in der Öffentlichkeit thematisiert und bereits zu einem früheren Zeitpunkt als "Behördenversagen" (Vorgehensweise des zuständigen Jugendamts) gebrandmarkt wurde.