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Polizei NRW darf keine Bilder von Demos für eigene Öffentlichkeitsarbeit veröffentlichen

Verfasst: Di 17. Sep 2019, 14:59
von Ahab_
Hat das OVG Münster entschieden:
Die Polizei darf keine Fotos von Demonstranten in sozialen Medien posten, wenn darauf Teilnehmer eindeutig zu erkennen sind. Das haben am Dienstag (17.09.2019) die Richter beim Oberverwaltungsgericht Münster entschieden.

Konkret geht es um einen Fall aus Mai 2018 in Essen. Damals hatte es einen Gegenprotest zu einer Rechten-Demo gegeben. Fotos davon postete später die Essener Polizei bei Facebook. Unter anderem der Organisator der Gegendemo klagte. Begründung: Man fühle sich überwacht und solche Bilder könnten Teilnehmer abschrecken. Das sei mit der Versammlungsfreiheit nicht vereinbar.

Gefahrenabwehr: Fotografieren und filmen weiterhin erlaubt
Wenn sich jedoch gewaltbereite Personen unter den Demonstranten befinden, dürfen weiterhin Videos und Fotos zur Gefahrenabwehr erstellt werden. Die Polizei darf dann die sozialen Netzwerke weiterhin nutzen, um die User in Textform und mit Symbolbildern zu informieren.

Bereits in erster Instanz hat das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht dem Organisator Recht gegeben. Das Land NRW als Dienstherr der Polizei ging daraufhin in Berufung. Da es bisher keine höchstrichterliche Entscheidung zu der Problematik gibt, kann das Land den Fall aber vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig endgültig klären lassen.

Re: Polizei NRW darf keine Bilder von Demos für eigene Öffentlichkeitsarbeit veröffentlichen

Verfasst: Di 17. Sep 2019, 17:43
von vladdi
Ich bin etwas verwundert, dass NRW dafür eine OVG Entscheidung brauchte.

Re: Polizei NRW darf keine Bilder von Demos für eigene Öffentlichkeitsarbeit veröffentlichen

Verfasst: Di 17. Sep 2019, 18:44
von Controller
Ahab, deine Gedanken dazu ?
Oder warum hast du das Thema eingestellt ??

Re: Polizei NRW darf keine Bilder von Demos für eigene Öffentlichkeitsarbeit veröffentlichen

Verfasst: Di 17. Sep 2019, 19:10
von berlinmitteboy
N'abend,

ich selbst vermag hier auch kein Problem erkennen, zumal es jetzt (noch) keine Auswirkungen auf die BeSi der EHu 'en hat.
Ich kann den Organisator auch nicht verübeln, dass er sich in dieser Hinsicht angepiekst fühlt..

Gruß

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Re: Polizei NRW darf keine Bilder von Demos für eigene Öffentlichkeitsarbeit veröffentlichen

Verfasst: Di 17. Sep 2019, 19:46
von Economy
Vielleicht verstehe ich etwas falsch, aber wer es schafft auf eingesetzte Polizistin Steine zu schmeißen, überlebt auch den Einsatz auf Facebook, dahin gehend halte ich die Entscheidung unglücklich. Demnach dürfte auch das regionale Fernseh Kanal keine Aufnahmen mehr machen und das Personal müsste noch alle Aufnahmen einzeln prüfen damit selbst im Zoom keine Gesichter zu erkennen sind.

Wenn ich auf eine Demo gehe rechne ich damit gesehen und fotografiert zu werden, das ist doch der Sinn der Sachen, zu zeigen "hier bin ich und das ist meine Meinung"

Re: Polizei NRW darf keine Bilder von Demos für eigene Öffentlichkeitsarbeit veröffentlichen

Verfasst: Di 17. Sep 2019, 19:54
von JKM
Der Unterschied ist, dass die Polizei für das Anfertigen und Veröffentlichen von Bildern bei Versammlungslagen deutlich andere Rechtsrundlagen und Einschränkungen hat, als Medien oder Privatpersonen...

Re: Polizei NRW darf keine Bilder von Demos für eigene Öffentlichkeitsarbeit veröffentlichen

Verfasst: Di 17. Sep 2019, 19:58
von vladdi
Economy hat geschrieben:
Di 17. Sep 2019, 19:46
Vielleicht verstehe ich etwas falsch, aber wer es schafft auf eingesetzte Polizistin Steine zu schmeißen, überlebt auch den Einsatz auf Facebook, dahin gehend halte ich die Entscheidung unglücklich. Demnach dürfte auch das regionale Fernseh Kanal keine Aufnahmen mehr machen und das Personal müsste noch alle Aufnahmen einzeln prüfen damit selbst im Zoom keine Gesichter zu erkennen sind.

Wenn ich auf eine Demo gehe rechne ich damit gesehen und fotografiert zu werden, das ist doch der Sinn der Sachen, zu zeigen "hier bin ich und das ist meine Meinung"
Eine Demo/ Versammlung ist ein wesentliches Fundament der Demokratie und der Freiheit

Der Staat hat dort nicht einzugreifen


Da gänzliche Zurückhaltung nicht geht, muss die Staatsgewalt ihre Eingriffe sehr zurückhaltend machen.


Was NRW jetzt geritten hat sich das vom OVG sich erst erklären zu lassen, verstehe ich nicht.

Re: Polizei NRW darf keine Bilder von Demos für eigene Öffentlichkeitsarbeit veröffentlichen

Verfasst: Di 17. Sep 2019, 20:15
von Controller
Grundsätzlich:

Des Bürger Handeln wird durch Verbote eingeschränkt:
will der Beamte handeln brauch er eine Ermächtigung/Rechtsgrundalge/Erlaubnis.

Versammlung:

Film- und Tonaufnahmen nur zum Zwecke der Gefahrenabwehr :o

Wo ist also die Erlaubnis hier in diesem Fall ??

Re: Polizei NRW darf keine Bilder von Demos für eigene Öffentlichkeitsarbeit veröffentlichen

Verfasst: Di 17. Sep 2019, 20:39
von berlinmitteboy
Controller hat geschrieben:Grundsätzlich:

Des Bürger Handeln wird durch Verbote eingeschränkt:
will der Beamte handeln brauch er eine Ermächtigung/Rechtsgrundalge/Erlaubnis.

Versammlung:

Film- und Tonaufnahmen nur zum Zwecke der Gefahrenabwehr :o

Wo ist also die Erlaubnis hier in diesem Fall ??
Naja, man weiß ja nicht, durch wen diese Aufzeichnungen gemacht wurden. Wenn es durch das Mediateam geschehen ist, ist es natürlich auch mit Unwissenheit begründbar. Es dann aber auch im Nachgang zu veröffentlichen, obwohl sich eine Gefahr nicht begründen ließe,ist dann mehr als plöt gelaufen...
Da gibt es so etwas wie Löschverfahren...

Gruß


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Re: Polizei NRW darf keine Bilder von Demos für eigene Öffentlichkeitsarbeit veröffentlichen

Verfasst: Di 17. Sep 2019, 20:47
von Controller
Unwissenheit?
Das ist mir gerade in dem Bereich zu dünn!!

Dieses Wissen sollte für die dort tätigen Kräfte Rucksackwissen sein, ist es doch ihr täglich Brot!!

Re: Polizei NRW darf keine Bilder von Demos für eigene Öffentlichkeitsarbeit veröffentlichen

Verfasst: Di 17. Sep 2019, 21:11
von berlinmitteboy
Du sagst es- "sollte"! Aber auch in meiner Firma-ich rede hier überwiegend das Sociale Mediateam an- ist es manchmal so, dass die primäre Aufgabe, das Nachaußentragen in die Öffentlichkeit, die Sinne für das eigentlich/wesentliche trübt.
Soll heißen: Ich kann es mir gut vorstellen, dass das so mit "wer wird sich da schon beschweren"gehandhabt wurde...
Nun hat man einen Rüffel kassiert. Nun sollte man aber auch gleich wieder zum Tagesgeschäft übergehen und nicht weiter die Gerichte bemühen. Sehe es da wie vladdi

Gruß



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Re: Polizei NRW darf keine Bilder von Demos für eigene Öffentlichkeitsarbeit veröffentlichen

Verfasst: Di 17. Sep 2019, 21:25
von Buford T. Justice
Ne ne; das war ja beim OVG, nachdem man sich mit dem vorausgegangenen VG-Urteil nicht zufrieden gegeben hatte.

Da reicht ein „in der Materie nicht zu Hause“ nicht mehr aus.

Re: Polizei NRW darf keine Bilder von Demos für eigene Öffentlichkeitsarbeit veröffentlichen

Verfasst: Di 17. Sep 2019, 21:32
von vladdi
Controller hat geschrieben:
Di 17. Sep 2019, 20:15
Grundsätzlich:

Des Bürger Handeln wird durch Verbote eingeschränkt:
will der Beamte handeln brauch er eine Ermächtigung/Rechtsgrundalge/Erlaubnis.

Versammlung:

Film- und Tonaufnahmen nur zum Zwecke der Gefahrenabwehr :o

Wo ist also die Erlaubnis hier in diesem Fall ??
Vergiss nicht die StPO

:pfeif:

Re: Polizei NRW darf keine Bilder von Demos für eigene Öffentlichkeitsarbeit veröffentlichen

Verfasst: Di 17. Sep 2019, 22:08
von berlinmitteboy
Habe mir den Sachverhalt nochmal im Internet durchgelesen. Tatsächlich hat dort das Mediateam munter drauflos geknipst.
Dass aber die Behörde diese gerichtlichen Schritte noch zusätzlich trägt,zeigt mir mal wieder den Stellenwert den dieser Resort besitzt...

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Re: Polizei NRW darf keine Bilder von Demos für eigene Öffentlichkeitsarbeit veröffentlichen

Verfasst: Di 17. Sep 2019, 22:53
von Controller
Was meinst du vladdi?