Polizei NRW darf keine Bilder von Demos für eigene Öffentlichkeitsarbeit veröffentlichen

Hier könnt Ihr zu aktuellen, polizeirelevanten Themen diskutieren

Moderatoren: Old Bill, schutzmann_schneidig

vladdi
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 4558
Registriert: Fr 3. Aug 2012, 08:27

Re: Polizei NRW darf keine Bilder von Demos für eigene Öffentlichkeitsarbeit veröffentlichen

Beitragvon vladdi » Mi 18. Sep 2019, 05:54

Controller hat geschrieben:
Di 17. Sep 2019, 22:53
Was meinst du vladdi?
Du schreibst Film und Tonaufnahmen nur zur Gefahrenabwehr.
Zur Strafverfolgung (StPO) kann man aber auch in die Versammlung filmen.

Kulinka
Captain
Captain
Beiträge: 1669
Registriert: Do 12. Jul 2007, 00:00
Wohnort: Kempen/Ndrh.

Re: Polizei NRW darf keine Bilder von Demos für eigene Öffentlichkeitsarbeit veröffentlichen

Beitragvon Kulinka » Do 19. Sep 2019, 00:29

Hallo zusammen,

das Urteil wundert mich kein Stück, und ich begrüße es zudem. Wir waren hier im Forum schon öfter an dieser Nahtstelle unterwegs, der unglückliche Ergebnisse zeitigenden Vermischung/Verwechslung von polizeilichen Aufgaben mit den Aufgaben der Medien. Insofern gut, dass die Richter das rigide und hier kein berechtigtes Interesse der Polizei sehen. Und dabei geht es mir nicht in erster Linie um das Persönlichkeitsrecht der Abgebildeten, auch wenn das berechtigterweise mit spruchentscheidend gewesen sein mag. Ich sehe den entscheidenden Punkt hier in einer Bewusstseinsschärfung für die Beschränkung auf originäre polizeiliche Aufgabenwahrnehmung auch in Social Media.

Viele Grüße
Kulinka

vladdi
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 4558
Registriert: Fr 3. Aug 2012, 08:27

Re: Polizei NRW darf keine Bilder von Demos für eigene Öffentlichkeitsarbeit veröffentlichen

Beitragvon vladdi » Do 19. Sep 2019, 07:23

Was jedoch, wenn die Polizei sich auf Pressefreiheit in Verbindung mit 23 KunstUrhG beruft?

Steht doch auch auf den bunten Westen der Öffentlichkeitsarbeitpolizisten.

Das heißt die Pressefreiheit wird jedem Menschen zugesprochen der irgendwo filmt und auf YouTube veröffentlicht. Der ÖA der Polizei jedoch nicht.

Die DPA hingegen könnte gleiche Bilder anfertigen und veröffentlichen.

Ich habe das Urteil noch nicht gefunden. Aber ich bin gespannt






(Bevor irgendwer jetzt wieder auf die Idee kommt mich als dumm und unwürdig zu betiteln: bezüglich Versammlung schrieb ich oben etwas. Hier geht es jetzt um Diskussionsansätze / Überlegungen zu der Thematik. So weltfremd bin ich hier auch nicht, irgend solche Gedanken muss das Land ja zum OVG getrieben haben)

berlinmitteboy
Lieutenant
Lieutenant
Beiträge: 1130
Registriert: Mi 11. Feb 2009, 00:00

Re: Polizei NRW darf keine Bilder von Demos für eigene Öffentlichkeitsarbeit veröffentlichen

Beitragvon berlinmitteboy » Do 19. Sep 2019, 08:28

Moin,

es ist unbestritten, dass sich die Behörde auf das KUG zu berufen versucht. Meiner Meinung nach kollidieren hier jedoch die Interessen (gesetzlicher Auftrag u. Öffentlichkeitsarbeit) miteinander.
Was ich hier von mir gebe ist ebenfalls nur Spekulatius, dennoch würde mich interessieren, was sich die Stelle ÖA mit einem für sie sprechendem Urteil erhofft - immerhin darf nicht vergessen werden, dass auch sie Polizei sind, was mir wiederum egal ist was auf deren Westen steht!

Gruß

Benutzeravatar
Controller
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 17824
Registriert: Mo 20. Dez 2004, 00:00

Re: Polizei NRW darf keine Bilder von Demos für eigene Öffentlichkeitsarbeit veröffentlichen

Beitragvon Controller » Do 19. Sep 2019, 10:57

Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

- Verstorben am 09.08.2021 -

e42b
Corporal
Corporal
Beiträge: 355
Registriert: Sa 9. Okt 2010, 23:39

Re: Polizei NRW darf keine Bilder von Demos für eigene Öffentlichkeitsarbeit veröffentlichen

Beitragvon e42b » Sa 21. Sep 2019, 01:34

Hi,

das Thema ist hochkomplex, zumal neben dem KUG auch die DSGVO Berücksichtigung finden muss.
Beide Werke widersprechen sich in einzelnen Punkten, obwohl beide gültig sind.
Hier ein Artikel, der das Thema etwas genauer beleuchtet: https://www.datenschutzkanzlei.de/fotog ... willigung/.

Nachtgrüße

Benutzeravatar
slugbuster
Lieutenant
Lieutenant
Beiträge: 1062
Registriert: Mo 3. Mär 2008, 00:00
Wohnort: Düsseldorf

Re: Polizei NRW darf keine Bilder von Demos für eigene Öffentlichkeitsarbeit veröffentlichen

Beitragvon slugbuster » Do 26. Sep 2019, 20:01

Es gibt auch Polizisten die Demo‘s besuchen und gar nicht gefilmt werden möchten. Denen drohen sogar eher Nachteile als Otto Durchschnittsdemonstrant , wenn sie erkannt werden. Ist ja schon vorgekommen.

Benutzeravatar
MICHI
Stellv. Administrator
Stellv. Administrator
Beiträge: 15871
Registriert: Sa 10. Apr 2004, 00:00

Re: Polizei NRW darf keine Bilder von Demos für eigene Öffentlichkeitsarbeit veröffentlichen

Beitragvon MICHI » Do 26. Sep 2019, 21:22

slugbuster hat geschrieben:Es gibt auch Polizisten die Demo‘s besuchen und gar nicht gefilmt werden möchten. Denen drohen sogar eher Nachteile als Otto Durchschnittsdemonstrant , wenn sie erkannt werden. Ist ja schon vorgekommen.
Auch Polizeibeamte dürfen Demos besuchen, ohne dass ihnen Nachteile entstehen.
Gruß
MICHI


Take care and have fun!

Benutzeravatar
slugbuster
Lieutenant
Lieutenant
Beiträge: 1062
Registriert: Mo 3. Mär 2008, 00:00
Wohnort: Düsseldorf

Polizei NRW darf keine Bilder von Demos für eigene Öffentlichkeitsarbeit veröffentlichen

Beitragvon slugbuster » Do 26. Sep 2019, 23:28

MICHI hat geschrieben:
slugbuster hat geschrieben:Es gibt auch Polizisten die Demo‘s besuchen und gar nicht gefilmt werden möchten. Denen drohen sogar eher Nachteile als Otto Durchschnittsdemonstrant , wenn sie erkannt werden. Ist ja schon vorgekommen.
Auch Polizeibeamte dürfen Demos besuchen, ohne dass ihnen Nachteile entstehen.
Natürlich! Aber in der Praxis ist die Gefahr höher, dass ihnen trotzdem Nachteile entstehen, als es bei einem Großteil der Bevölkerung der Fall ist. Dabei kommt es natürlich auch auf das Thema der Demonstration an. Linke und Rechte Themen sind schwieriger, als die Demo für eine Umgehungsstraße in X-Hausen, solange die friedlich verläuft.

Benutzeravatar
MICHI
Stellv. Administrator
Stellv. Administrator
Beiträge: 15871
Registriert: Sa 10. Apr 2004, 00:00

Re: Polizei NRW darf keine Bilder von Demos für eigene Öffentlichkeitsarbeit veröffentlichen

Beitragvon MICHI » Fr 27. Sep 2019, 07:43

Es gibt natürlich Veranstaltungen, bei denen es sich von selbst versteht, das man an ihnen nicht teilnimmt.

Aber auch dort entstehen dem Beamten nicht grundsätzlich Nachteile oder Probleme.
Das Recht auf die Teilnahme an Demonstrationen oder anderen legitimen Protestaktionen gilt auch für Polizeibeamte.
Gruß
MICHI


Take care and have fun!


Zurück zu „Aktuelle Themen“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 12 Gäste



  • Neue Mitglieder

  • Top Poster

  • CopZone Spende