Du schreibst Film und Tonaufnahmen nur zur Gefahrenabwehr.
Zur Strafverfolgung (StPO) kann man aber auch in die Versammlung filmen.
Moderatoren: Old Bill, schutzmann_schneidig
Du schreibst Film und Tonaufnahmen nur zur Gefahrenabwehr.
Auch Polizeibeamte dürfen Demos besuchen, ohne dass ihnen Nachteile entstehen.slugbuster hat geschrieben:Es gibt auch Polizisten die Demo‘s besuchen und gar nicht gefilmt werden möchten. Denen drohen sogar eher Nachteile als Otto Durchschnittsdemonstrant , wenn sie erkannt werden. Ist ja schon vorgekommen.
Natürlich! Aber in der Praxis ist die Gefahr höher, dass ihnen trotzdem Nachteile entstehen, als es bei einem Großteil der Bevölkerung der Fall ist. Dabei kommt es natürlich auch auf das Thema der Demonstration an. Linke und Rechte Themen sind schwieriger, als die Demo für eine Umgehungsstraße in X-Hausen, solange die friedlich verläuft.MICHI hat geschrieben:Auch Polizeibeamte dürfen Demos besuchen, ohne dass ihnen Nachteile entstehen.slugbuster hat geschrieben:Es gibt auch Polizisten die Demo‘s besuchen und gar nicht gefilmt werden möchten. Denen drohen sogar eher Nachteile als Otto Durchschnittsdemonstrant , wenn sie erkannt werden. Ist ja schon vorgekommen.
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