Schon z. B. das Brandenburger Verfassungsgericht hat sehr eindeutig entschieden, dass die Argumente Unfug sind und die Klage gegen die Kennzeichnungszeichungspflicht abgewiesen.
Bei der Gdp hat man offensichtlich zu viel Geld und wollte sich eine erneute Klatsche abholen: Man hat Kläger vor dem Bundesverwaltungsgericht unterstützt. Heute kam das Urteil:
https://www.bverwg.de/pm/2019/67
Gdp hat - wenig überraschend- erneut verloren.
Besonders gut dieser Punkt der Begründung
Gut dass der Dienstherr seiner Fürsorgepflicht nachgekommen ist und die Vielzahl rechtmäßig Polizisten versucht vor belästigende Ermittlungsverfahren zu schützenWegen der Möglichkeit der Identifizierung ist auch gewährleistet, dass die Vielzahl rechtmäßig handelnder Beamter von einer Einbeziehung in Ermittlungen verschont bleibt.

Vielleicht sollte die Gdp ja noch das Bundesverfassungsgericht und den EGMR anrufen:)