SEK-Beamter in Gelsenkirchen erschossen
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Re: SEK-Beamter in Gelsenkirchen erschossen
Ah, er versucht es mit der selben Argumentation, die damals zu dem Freispruch des Rockers geführt hat. Wahrscheinlich die einzige Methode, die auch nur ansatzweise Erfolg haben könnte.
Re: SEK-Beamter in Gelsenkirchen erschossen
Sich auf Putativnotwehr zu berufen ist doch keine Seltenheit. Selbst schon als Geschädigter erlebt.Zares hat geschrieben:Ah, er versucht es mit der selben Argumentation, die damals zu dem Freispruch des Rockers geführt hat. Wahrscheinlich die einzige Methode, die auch nur ansatzweise Erfolg haben könnte.
Die Anklage muss halt das Gegenteil beweisen.
Gruß
MICHI
Take care and have fun!
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Re: SEK-Beamter in Gelsenkirchen erschossen
Wenn die Polizei nicht "Polizei, öffnen" gerufen hat, könnte es wie in Neuwied ausgehen. Wenn die einfach den Rammbock genommen haben, kann das dumm laufen. Auch der Gebrauch einer illegalen Waffe ist bei Notwehr möglich. Dann kommt er wegen illegalem Waffenbesitz dran, aber der Rest fällt untern Tisch und das ist auch gut so. Das fließt nicht mal ins Strafmaß oder die Begründung ein. Sonst haut der BGH der Kammer das Urteil um die Ohren. Der BGH legt das Notwehrrecht ziemlich rustikal im Sinne der sich wehrenden Bürger aus.
Andere Frage in dem Zusammenhang: muss die Polizei normal nicht erst mal klingeln? Ich weiß bei Drogen mitunter ein Problem wegen dem WC.
- Kaeptn_Chaos
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Re: SEK-Beamter in Gelsenkirchen erschossen
Woraus sollte sich das ergeben?
Denk mal weiter.
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Re: SEK-Beamter in Gelsenkirchen erschossen
Gäbe es eine grundsätzliche Pflicht zum Klingeln, könnte man sich die Zugriffe sparen.
Re: SEK-Beamter in Gelsenkirchen erschossen
Man nimmt also in Kauf, dass sich Personen in angenommener Notwehrsituation wehren und dabei dann Menschen ums Leben kommen? Nur weil man ein bisschen Drogen sicherstellen will. Ist das rechtzufertigen? Zumal, das war ja in Neuwied gewesen, aus dem Hausinnern zuerst ein Anruf erfolgte, also das überraschende Eindringen nicht mehr gegeben war.
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Re: SEK-Beamter in Gelsenkirchen erschossen
Es ist doch völlig unstrittig, dass sich Polizeibeamte vor dem /beim Einschreiten zu erkennen zu geben haben;
das ist in den verschiedenen Regelwerken zu den Ausweispflichten gut dokumentiert.
Die Uniform ist die erste Stufe der Ausweispflicht usw.
Niemand verlangt vom Bürger, Eingriffe stoisch zu ertragen, die durch anonyme Kräfte von Behörden durchgeführt werden, die nicht erkennbar und damit verantwortbar sind.
In Rheinland Pfalz damals ging es ja noch nicht mal um Drogen,
man hätte den vlt. auch bequem beim Verlassen des Haus abgreifen können, wollte man aber nicht.
das ist in den verschiedenen Regelwerken zu den Ausweispflichten gut dokumentiert.
Die Uniform ist die erste Stufe der Ausweispflicht usw.
Niemand verlangt vom Bürger, Eingriffe stoisch zu ertragen, die durch anonyme Kräfte von Behörden durchgeführt werden, die nicht erkennbar und damit verantwortbar sind.
In Rheinland Pfalz damals ging es ja noch nicht mal um Drogen,
man hätte den vlt. auch bequem beim Verlassen des Haus abgreifen können, wollte man aber nicht.
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
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