Neue (!) Erhöhung Familienzuschlag ab dem dritten Kind

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Toni110
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Neue (!) Erhöhung Familienzuschlag ab dem dritten Kind

Beitragvon Toni110 » Do 2. Jun 2022, 11:30

Hallo,

in NRW wurde ja seit geraumer Zeit ein deutlich erhöhter Familienzuschlag für Beamte ab dem dritten Kind beschlossen und ausgezahlt.
:verweis:
https://www.gdp.de/gdp/gdpnrw.nsf/id/de ... eschlossen

In Bremen konnte man den Antrag auf einen erhöhten Familienzuschlag (analog zu NRW) ab Kind 3 letztes Jahr auch schon stellen, Formular stellt die Bremer GDP auf ihrer Homepage bereit.
Allerdings habe ich seit dem nur den Eingang bestätigt bekommen. Weiß jemand wann in Bremen mit der Auszahlung zu rechnen ist?

Wie sieht es in den anderen Bundesländern aus?

Danke vorab für den Austausch.

Viele Grüße :hallo:
Toni

Brot
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Re: Neue (!) Erhöhung Familienzuschlag ab dem dritten Kind

Beitragvon Brot » So 5. Jun 2022, 03:07

Toni110 hat geschrieben:
Do 2. Jun 2022, 11:30
Wie sieht es in den anderen Bundesländern aus?
In BW wurde Ende März durch das Landespolizeipräsidium über die geplante Umsetzung des "4-Säulen-Modells" informiert. Eine dieser 4 Säulen beinhaltet Verbesserungen beim Familienzuschlag für das 1. und 2. Kind. sowie Anhebung des kinderbezogenen Familienzuschlags für das 3. und jedes weitere Kind.

https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/v ... f-den-weg/
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 zum kinderbezogenen Familienzuschlag ab dem dritten Kind in Nordrhein-Westfalen (2 BvL 6/17 u.a.) soll in allen Besoldungsgruppen durch die Erhöhung der Familienzuschläge für dritte und weitere Kinder von 407,78 Euro auf 704 Euro nach derzeitigem Planungsstand umgesetzt werden.
[...]
Mit Erhöhungsbeträgen zum Familienzuschlag soll der mindestens 15prozentige Abstand zur Grundsicherung für Beamtenfamilien mit 2 Kindern sichergestellt werden. Vorgesehen sind aktuell unterschiedliche Beträge: für das 1. Kind 50.- Euro (bis A 10) bzw. 25.- Euro (A 11 – A 13); für das 2. Kind je nach Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe Beträge in absteigender Höhe bis A 14/R1.


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