Kündigung nach der Ausbildung

Informationen zur Einstellung und Ausbildung der Landespolizei!

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Kündigung nach der Ausbildung

Beitragvon Ben1t0 » Do 19. Jan 2006, 18:47

Es ist mir sehr unangenehm über dieses Thema zu sprechen, vor allem bei all den Begeisterten Leuten hier. Aber ich denke darüber nach, nach der Ausbildung zu Kündigen. :/

Aber folgendes erstmal zu meiner Lage:

Ich bin 24 Jahre alt und bin momentan in der Ausbildung zum Polizeikommissar in Niedersachsen.
D.h. ich befinde mich grade im Studium an der Fachhochschule für Rechtspflege und Verwaltung.
Ich bin bereits im Abschlussstudium und habe sogar meine Prüfungen schon hinter mir. Im März erfahre ich ob ich zur mündlichen Prüfung zugelassen werde und werde bei bestehen am 01.04.2006 zum Polizeikommissar ernannt.

So weit so schön....

Aber ich muss zugeben ich bin nicht wirklich zufrieden damit. Ich habe den starken drang danach, noch ein anderes Studium zu machen und will dies nicht per fernstudium während des Dienstes machen.
Ich habe ca. 4 Bereiche in denen ich gerne ein Studium an einer Universität absolvieren möchte, einfach auch um mich vielseitiger zu machen.
Ein Abendstudium schliesse ich für mich aus, da es dann dazu führen könnte, das ich mich mehr dem Studium als dem Dienst hingebe. Ich somit nicht die volle Hingabe an den Beruf gewährleisten könnte, die man meiner Meinung nach an den Tag legen sollte.

Insgesamt bin ich nicht so zufrieden mit meiner Polizeilichen Ausbildung und fühle mich nicht davon ausgefüllt und zum Polizisten berufen.

Viele fragen sich bestimmt, "wieso hast du das studium dann überhaupt bis zum Ende durchgezogen?"
Aber ich bin kein Typ der halbe Sachen macht und noch dazu sieht eine abgebrochene Ausbildung immer schlecht aus.

Mein Problem ist jetzt, dass ich nicht das Gefühl habe mit einem der Dozenten an der Fachhochschule darüber sprechen zu können, ohne das mein Vorhaben die Runde macht und ich dann mit dementsprechend schlechten Karten bei der mündlichen Prüfung da stehe.

Ich habe bereits verzweifelt nach guten Informationen gesucht jedoch keine im Inet gefunden, daher hoffe ich das ich mir evtl. bei meinen gleich folgenden Fragen behilflich sein könnt. Das schöne am Internet ist ja, das man "anonym" ist.

1. Wie hoch sind die Kosten, wenn ich nach der Ausbildung Kündige. Was müsste ich wohl in etwa zurückzahlen und wie läuft das ab?

2. Besteht eine Möglichkeit eine Beurlaubung zu beantragen, um gegebenenfalls nach dem Studium wieder einzusteigen.

3. Wäre es möglich zu kündigen, dass von mir geplante Studium zu absolvieren und dann um Wiedereinstellung zu bitten?

PS: es geht mir nicht um Argumente warum ich unbedingt bei der Polizei bleiben sollte, die kann ich mir täglich von meinem Freundeskreis und der Familie anhören. :D Aber macht es denn Sinn, nur aufgrund des festen Arbeitsplatzes etwas zu machen, mit dem man unzufrieden ist?
Meine Entscheidung zu gehen, steht in meinem Kopf schon so gut wie fest, ich möchte mir einfach noch ein zweites Standbein aufbauen, wer weiss wie die Zukunft aussieht. :o Mir geht es nur darum wie ich es am besten anstelle.

LG
Ben1t0

Vielen dank für eure Meinung.

:D

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Beitragvon 346 » Do 19. Jan 2006, 18:52

Warum willst du was anderes studieren und dann doch wieder zur Polizei?
Entweder willst du dabei bleiben oder nicht. :nein:
"Der Mensch ist am wenigsten er selbst, wenn er für sich selbst spricht. Gib ihm eine Maske und er wird dir die Wahrheit sagen."
- Oscar Wilde -

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Kündigung nach der Ausbildung

Beitragvon Codex-geloescht » Do 19. Jan 2006, 19:15

Hallo,
ich muss dir sagen, ich kann absolut verstehen, das du dir ein zweites Standbein aufbauen möchtest! Denn man weiß nicht was die Zeit noch bringt, wie es mit dem Beamtentum und auch mit der Bezahlung bei uns Beamten weitergeht!

Zu deiner 1. Frage kann ich nur sagen, dass ich bis jetzt noch nicht gehört habe das jemand nach der Kündigung etwas von seinen Ausbildungskosten zahlen musste, das wär mir neu! Vor etwa 8 Jahren gab es sowas noch beim BGS dort wurden Anwärtersonderzuschläge gezahlt und diese musste nach eventueller Kündigung zurück gezahlt werden! Aber das ist auch bei der BPOL Geschichte!

Die Möglichkeit einer Beurlaubung besteht natürlich nur wenn es das jeweilige Landespolizeigesetz zulässt! Da würde ich doch vielleicht mal im Innenministerium des Landes anfragen, ob es die Möglickeit gibt und welche Voraussetzungen, Dauer etc. da erfüllt werden müssen! Ich muss aber dazu sagen, dass dies nur meine Meinung ist und ich da noch überhaupt keine Erfahrungswerte hab oder was vom "Hörensagen" weiß! Die dritte Frage würde ich ähnlich beantworten! Eventuell Anfrage ans Innenministerium bzw. auch Präsidium!? Vielleicht wissen da ja auch andere User besser Bescheid nur ist ja hier noch kein hilfreicher Beitrag eingestellt worden!

Meine Meinung zu dem Thema ist, ich würde den sicheren Job nicht aufgeben und alles daran setzen (neues) Studium und den Beruf unter einen Hut zu bekommen! D.h. vielleicht einen ruhigen Posten besetzen oder halt auch auf Kosten der Beurteilung den Dienst ein bisschen ruhiger Schieben und dafür dann dem Studium 90 Prozent der Aufmerksamkeit witmen! Das Risiko nicht wieder eingestellt zu werden auf Grund der Haushaltslage etc. ist einfach viel zu hoch!

So vielleicht wissen ja auch andere hier ein bisschen mehr!
Auf eigenen Wunsch am 02.10.2008 gelöscht.

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Kündigung nach der Ausbildung

Beitragvon wutzel_ki » Do 19. Jan 2006, 19:26

Anwärter gd müssen bei Kündigung während der Ausbildung oder innerhalb der ersten fünf jahre danach den Wert zurückzahlen, der 300-schießmichtod € übersteigt. Also ca die Hälfte deines Gehalts....

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Beitragvon Polli » Do 19. Jan 2006, 19:34

Hi Ben,

hier die Antwort, was dich deine Kündigung kosten würde:


bitte draufklicken :mrgreen:


Gruß ;)



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Kündigung nach der Ausbildung

Beitragvon Codex-geloescht » Do 19. Jan 2006, 19:36

Die Frage ist aber ob das bei Kündigung durch nicht bestehen gemacht werden muss oder grundsätzlich! Da könnte es ja auch noch unterschiede geben!?
Auf eigenen Wunsch am 02.10.2008 gelöscht.

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Beitragvon Codex-geloescht » Do 19. Jan 2006, 19:41

Ok damit hat sich meine Frage erledigt!
Auf eigenen Wunsch am 02.10.2008 gelöscht.

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Kündigung nach der Ausbildung

Beitragvon beni » Do 19. Jan 2006, 19:52

Hallo Ben

schau mal hier nach, dass müsste für dich gelten
http://www.schure.de/nbg/nbg/nbgin.htm

Ich habe zwar nur grad die Sachen überflogen, aber demnach gibt es wohl keine Möglichkeit zu "pausieren", um etwas anderes zu studieren. Das wäre mir auch neu, gibt es so auch nicht in NRW.

Viel Glück
Nicole
Schenke ein Lächeln und es kommt zu dir zurück

Gruß
beni aus NRW

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Beitragvon Ben1t0 » So 22. Jan 2006, 15:47

Vielen dank schonmal für die vielen Beiträge!
Vor allem für die Auflistung darüber wieviel Geld zurückzuzahlen ist. (schock bekommen) ;). Nein das würde mich aber nciht davon abhalten zu kündigen *g*

Warum ich nachfrage ob man später um Wiedereinstellung bitten kann?
Na das ist doch selbstverständlich, versucht auf dem heutigen Arbeitsmarkt nicht jeder sich alle türen offen zu halten oder zumindest sich darum zu kümmern, ob man diese Tür jemals wieder öffnen kann?

Ich denke ich werde mich mal mit dem MI auseinandersetzen und dort mal eine Anfrage starten. Vielleicht bekomme ich es ja doch irgendwie hin, das ich Studium und Dienst unter einen Hut bringen kann.

Welcher Faktor für mich auch sehr entscheident ist, dass mir das Studium und der Abschluss bei der Polizei keine Möglichkeiten gibt (unabhaenig vom deutschen Staat, also nicht Kosovo o.Ä.) Arbeit im Ausland zu finden.
Und wer weiss wie die Welt in ein paar Jahren aussieht, bzw wie es auch in Deutschland aussieht, da wäre eine Auslandsmöglichkeit schon nett.
Mit einem Diplom Studiengang oder dem Master habe ich im Ausland recht attraktive Möglichkeiten für den Fall der Fälle denke ich.

Vielen Dank auch für den Link zum NBG ;), dies besitzte ich auch in schriftlcher Ausfertigung, aber meist gibt es doch irgendein Hintertürchen.

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Beitragvon Trooper » So 22. Jan 2006, 16:19

Ein Kollege von mir (ungefähr in deinem Alter, auch Polizei Nds.) hatte denselben Wunsch und ist mit selbigem an seine Chefs herangetreten. Seine Anfrage, ob er für die Dauer eines weiteren Studiums beurlaubt werden kann, wurde jedoch negativ beantwortet, und ich habe auch von keinem anderen Fall gehört, in dem sowas genehmigt wurde.

Vergiß nicht, daß nach dem in Deutschland herrschenden Laufbahnsystem der Polizeidienst grundsätzlich ein Lebenszeitberuf ist, in den man als junger Mensch einsteigt und den man bis zur Pension ausübt. Man mag das mögen oder ablehnen, es ist aber nunmal so.

Natürlich kannst du kündigen und dich später um eine Wiedereinstellung bewerben. Allerdings wird dir niemand eine Garantie geben können, daß du auch wieder eine Stelle bekommst. Du solltest dabei nicht außer Acht lassen, daß die öffentlichen Haushalte immer klammer werden und die Planstellenanzahl bei der Polizei deshalb tendenziell weiter abnehmen wird. Vor allem bewerben sich, bedingt durch die schlechte Arbeitsmarktlage, auch immer mehr Leute. Insofern werden die Chancen, eine Stelle im Polizeidienst zu bekommen, allgemein mit jedem Jahr geringer.

Da die Polizeien ihren Nachwuchsbedarf grundsätzlich erstmal aus den laufenden Einstellungsjahrgängen decken, hat man als Wiedereinsteiger meiner Ansicht nach immer schlechtere Karten. Natürlich wäre es unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten wesentlich sinnvoller, einen bereits ausgebildeten Initiativbewerber einzustellen, aber der öffentliche Dienst ist meistens durch starre, mittel- bis langfristige Haushaltspläne gebunden und viel zu unflexibel, um solche Gelegenheiten zu nutzen. Ich habe seinerzeit als Wiedereinsteiger meine Stelle auch nur mehr oder weniger zufällig durch einen Glücksfall bekommen.


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Beitragvon Challenger » So 22. Jan 2006, 16:46

@Ben1t0:

Ich weiß jetzt natürlich nicht, wie es bei euch in Niedersachsen so läuft, aber in Hessen gibt es die Möglichkeit der Halbtagstellen. Muß natürlich erst genehmigt werden.
Eine Bekannte von mir arbeitet jetzt auch nur noch 50% der Zeit (und bekommt dementsprechend natürlich auch weniger Gehalt), um nebenbei zu studieren. Wobei man aber auch anmerken muß, daß es später mitunter wieder schwierig werden könnte, aus der halben Stelle wieder eine Ganze zu machen.

Gruß,
Challenger


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Beitragvon Zeus » So 22. Jan 2006, 17:35

Könntest ja BWL, Jura oder sowas in der Art studiren und dich danach bei LaPo, BuPo oder Zoll für den höheren Dienst bewerben, aber da sind die Chancen ja schon intern sehr sehr schlecht!!!!
Aber die´s schaffen verdienen dafür echt gutes Geld!!!!! :ja:
Aber hat fast nix mit dem Polizeiberuf zu tun gell!!!!!!

mfg
Der Pfad der Gerechten ist auf beiden Seiten gesäumt mit Freveleien der Selbstsüchtigen und der Tyrannei böser Männer. Gesegnet sei der, der im Namen der Barmherzigkeit und des guten Willens die Schwachen durch das Tal der Dunkelheit geleitet....

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Beitragvon Ben1t0 » Mo 23. Jan 2006, 00:04

Ja das habe ich auch schon gemerkt. Die Goldsternchen habe mit der eigendlichen Polizei nur noch recht wenig zu tun. Das wäre auch nicht mein angestrebtes Ziel.

Mh, ich denke das ist echt schwere Entscheidung...... aber Zufriedenheit geht mir wohl vor beruflicher und finanzieller Sicherheit.

Hatte überlegt vielleicht sogar tatsaechlich etwas mit wirtschaftlichem Anteil zu studieren, um dann später gegebenen Falls chancen zu haben in den ZKD AG Betrug/Wikri zu kommen, da hat es mir recht gut gefallen.

Das ich keine Garantie der Wiedereinstellung habe, mit mir vollkommen klar, ich wollte nur wissen ob es solche Fälle vielleicht schon gibt und ob sowas überhaupt möglich ist. Hätte mir gut vorstellen können, dass dann gleich gesagt wird: " der hat mit uns gebrochen den wollen wir nie wieder". :nein:

Habe gehört die Halbtagsstellen werden immer mit vorliebe an Frauen vergeben, die diese Stellen benötigen um für die Familie da zu sein, was ich auch absolut verständlich finde. Wobei das auch ein Mann machen könnte...

Mh fällt mir echt schwer die ganze Angelegenheit.

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Kündigung nach der Ausbildung

Beitragvon d-2 » Mo 23. Jan 2006, 00:13

In B.-W. kann man problemlos ohne Bezüge ein paar Jahre beurlaubt werden oder auch ohne großes Theater ne Stelle in Teilzeit wahrnehmen, bis runter auf 25%, soweit ich weiß. Auch wenn man keine Kinder hat, auch Männer.

Seid ihr euch sicher daß das in NDS nicht geht?? Was sagt die Personalvertretung und die Gewerkschaft dazu? Die sollten das wissen.

Außerdem könnte es ja dann sein, daß sich die Bundeswehr bei einem meldet, wenn man noch keine 27 ist - wenn ich mich nicht irre.
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"Trost und Kraft in vielen Dingen
gibt Dir der Ritter Götz von Berlichingen..."


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