PDU nach Ausbildung=Kündigung?
PDU nach Ausbildung=Kündigung?
inwiefern wird man denn zwischen ausbildung und verbeamtung auf lebenszeit nochmal polizeiärztlich geprüft? wird man vor der ernennung zum BaL nochmal auf herz und nieren untersucht oder geschieht dies nur im falle eines unfalls o.ä.?
Einstein ist tot, Marx ist tot... und mir ist auch schon ganz komisch
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- Deputy Inspector
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- Registriert: So 11. Mär 2007, 00:00
PDU nach Ausbildung=Kündigung?
das kommt drauf an...
16 Länder, BPol, Zoll und BKA... also verschieden Möglichkeiten.
Im Prinzip gibt es 2 wesentliche Faktoren
- Wegfall z.A. Untersuchung
- ggfl. BAL Untersuchung
dann natürlich ggfl. Auflagen nach Unfällen, Verletzungen und natürlcih Ausnahme Untersuchungen auf Anordnungen des Chefs.
16 Länder, BPol, Zoll und BKA... also verschieden Möglichkeiten.
Im Prinzip gibt es 2 wesentliche Faktoren
- Wegfall z.A. Untersuchung
- ggfl. BAL Untersuchung
dann natürlich ggfl. Auflagen nach Unfällen, Verletzungen und natürlcih Ausnahme Untersuchungen auf Anordnungen des Chefs.
Auf eigenen Wunsch gelöscht.
PDU nach Ausbildung=Kündigung?
wie es in Brandenburg gehandhabt wird weiß aber keiner zufallig hier oder?
möcht nämlich gern wissen, was da noch für Pflichtuntersuchungen bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit auf mich zukommen ;)
möcht nämlich gern wissen, was da noch für Pflichtuntersuchungen bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit auf mich zukommen ;)
Einstein ist tot, Marx ist tot... und mir ist auch schon ganz komisch
PDU nach Ausbildung=Kündigung?
Hi gecko186,
es spricht nichts dagegen, diese Frage als neuen Thread im Landesforum Brandenburg zu stellen.
Gruß ;)
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Gruß ;)
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