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Führungszeugnis - Vorbestraft

Verfasst: So 21. Nov 2010, 20:27
von Gast
Hi Leute,

da immer wieder die Frage nach dem Führungszeugnis in Verbindung mit "Vorbestraft" auftaucht, werde ich den Versuch starten für etwas Klarheit zu sorgen.

Man gilt als vorbestraft, wenn man zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder zu einer Geldstrafe von über 90 Tagessätzen verurteilt wird.
Diese Verfahrensausgänge werden im sog. Führungszeugnis eingetragen. Außerdem werden noch Verurteilungen zu Geldstrafen von unter 90 Tagessätzen eingetragen, wenn im Register bereits eine Verurteilung vermerkt ist.
Weiterhin werden Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung regelmäßig in das Führungszeugnis eingetragen selbst wenn das Gericht auf eine Geldstrafe von unter 90 Tagessätzen erkannt hat.

Ansonsten gibt es für die Behörden außer dem "Führungszeugnis" noch zwei weitere Quellen aus dem Bundeszentralregister. Diese sind

das Zentralregister
Dort sind die rechtskräftigen Entscheidungen einzutragen, durch die ein deutsches Gericht im Geltungsbereich des Bundeszentralregistergesetzes wegen einer rechtswidrigen Tat
-> auf Strafe erkannt,
-> eine Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet,
-> jemanden nach § 59 des Strafgesetzbuchs mit Strafvorbehalt verwarnt oder
nach § 27 des Jugendgerichtsgesetzes die Schuld einer jugendlichen oder
heranwachsenden Person festgestellt hat.

und
das Erziehungsregister
In das Erziehungsregister werden solche Anordnungen ohne Strafcharakter aufgenommen, die gegen Jugendliche ergangen sind.

Für weitere Informationen und Fragen steht HIER alles nochmal ganz ausführlich.

Gruß Marco

Re: Führungszeugnis - Vorbestraft

Verfasst: So 21. Nov 2010, 22:55
von Polli
Hi Marco,


herzlichen Dank für deinen Beitrag. :blume:

Hinweis:
Wer sich mit dem Gedanken trägt, sich bei der Polizei zu bewerben
sollte dabei berücksichtigen, dass es der Polizei nicht nur darum geht,
ob man vorbestraft ist.
Es geht vielmehr darum, ob man insgesamt charakterlich geeignet ist.
Und diese charakterliche Eignung wird bei jedem Bewerber indiviuell von den Auswahldiensten überprüft.


Hier weitere Infos zum Thema Strafverfahren - kann ich mich bewerben :?: bitte draufklicken :mrgreen:


P.S.:
Damit dieser Beitrag nicht zu einem Diskussionsthread wird und,
wie mit Marco besprochen zur Informationsgewinnung dient, habe ich diesen gesperrt.

Gruß :polizei2: