Sperre für gD nach Ausscheiden aus dem Studium

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Sperre für gD nach Ausscheiden aus dem Studium

Beitragvon Strichel » Do 29. Sep 2011, 12:00

Moinsen!

Folgende Frage:

Ist es nach dem Ausscheiden aus dem Studium im gD wegen einer nicht bestandenen Modulprüfung später noch möglich vom mittleren Dienst in den gehobenen Dienst aufzusteigen?

Nach EU-Richtlinie zu den Bachelorstudiengängen (Bologna-Prozess) gibt es meines Wissens nach eine lebenslange Sperre für den Studiengang, den man nicht geschafft hat.

In meinem Fall geht es um Hamburg. Dort sagte man mir, dass ich als Direkteinsteiger nur 1 Jahr Sperre hätte (mich also dieses Jahr nicht für den gD 2012 bewerben könnte), aber ein Aufstieg später kein Problem sei, wenn ich es in den mD geschafft habe.


Weiß da jemand bescheid? -Ich möchte nicht in die Situation einer ehemaligen Kollegin mit dem gleichen Schicksal kommen, die in einem anderen Bundesland bereits wieder eine Direktzusage für den gD hatte, die aber später wieder zurückgezogen wurde, weil die Leute in der Einstellungsstelle dort scheinbar nicht im Bilde waren...


Parallel zum Thema hier werde ich noch mal in Hamburg anrufen und mir eine zweite Ansage einholen..
Zuletzt geändert von Strichel am Sa 1. Okt 2011, 14:07, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Sperre für gD nach Ausscheiden aus dem Studium

Beitragvon Strichel » Sa 1. Okt 2011, 14:07

Weiß da keiner bescheid?

Ich habe wenig Lust, mit dem Wissen anzufangen, niemals über den Hauptmeister hinauskommen zu können...

Habe jetzt mal eine ausführliche Email an die Einstellungsstelle in Hamburg gerichtet und hoffe, dass da bald was zurückkommt.

Gast

Re: Sperre für gD nach Ausscheiden aus dem Studium

Beitragvon Gast » Sa 1. Okt 2011, 16:10

ich bin zwar kein PKA, aber grundsätzlich würde ich mich bei einem schlechten gefühl nach dem 3. versuch exmatrikulieren, noch bevor die ergebnisse feststehen.

sofern ihr überhaupt 3 versuche an eurer FH habt

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Re: Sperre für gD nach Ausscheiden aus dem Studium

Beitragvon Strichel » Sa 1. Okt 2011, 19:03

entweder du hast meine frage missverstanden oder ich verstehe den zusammenhang nicht... kann mit deiner antwort gerade gar nichts anfange... :/

Gast

Re: Sperre für gD nach Ausscheiden aus dem Studium

Beitragvon Gast » Sa 1. Okt 2011, 19:20

ich wollte damit sagen, dass du so eine sperre evtl umgehen kannst. du musst es nicht unbedingt bis zum bitteren ende kommen lassen.

rechtzeitig aufhören bei düsteren aussichten, kann deine ausgangslage für ein neues studium wesentlich verbessern.

zu allem anderem habe ich keine ahnung, da ich wie gesagt kein PKA bin

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Re: Sperre für gD nach Ausscheiden aus dem Studium

Beitragvon Challenger » So 2. Okt 2011, 13:47

Diese sehr spezielle Frage wird Dir hier keiner aus dem Stehgreif beantworten können. :nein:
Strichel hat geschrieben:Ich habe wenig Lust, mit dem Wissen anzufangen, niemals über den Hauptmeister hinauskommen zu können...
Würdest Du lieber im unklaren anfangen? Ich meine damit, daß die Angehörigkeit zum mD noch lange keine Gewähr dafür ist, es später auch in den gD zu schaffen. Dort zählt dann nämlich mehr als nur ein Schulabschluss (bspw. die dienstliche Beurteilung).

Ohne Gewissheit wärst Du später nur umso enttäuschter, sollte es nicht klappen. Im Zweifel würde ich es also lassen.
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Re: Sperre für gD nach Ausscheiden aus dem Studium

Beitragvon llllllllllllllll » Mo 3. Okt 2011, 15:01

Ich finde es eher komisch, das jemand, der nichtmal das Bachelor-Studium schafft, den Dienstgrad eines PHM Z (A9) als 'nicht ausreichend' erachtet.


Eigentlich sollte man mal überlegen, ob Polizei dann das richtige für einen ist.
Und statt dann froh zu sein, das jemand einen in der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt einstellt, meckert man rum, dass man ja nicht sein Lebenlang 'nur' Hauptmeister bleiben will.


Was stellst du dir denn bitte vor ?

verkehrte Welt....
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Re: Sperre für gD nach Ausscheiden aus dem Studium

Beitragvon Strichel » Di 4. Okt 2011, 08:58

llllllllllllllll hat geschrieben:Ich finde es eher komisch, das jemand, der nichtmal das Bachelor-Studium schafft, den Dienstgrad eines PHM Z (A9) als 'nicht ausreichend' erachtet.


Eigentlich sollte man mal überlegen, ob Polizei dann das richtige für einen ist.
Und statt dann froh zu sein, das jemand einen in der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt einstellt, meckert man rum, dass man ja nicht sein Lebenlang 'nur' Hauptmeister bleiben will.


Was stellst du dir denn bitte vor ?

verkehrte Welt....

den quatsch im ersten satz hättest du dir gerne sparen können. den quatsch im zweiten satz eigentlich auch. für alles gibt es gründe ...bevor man indirekt unfähigkeit unterstellt, fragt man besser mal nach.


es geht darum, dass ich ungern in 10 jahren da stehen will ...fertig ausgebildet, 5,6,7 dienstjahre hinter mir und es mich dann zum studium in den gD zieht, ich aber aufgrund lang vergangener altlasten nicht mal die "möglichkeit" habe, mich auf das studium zu bewerben.

an powerboy: ich bin ja schon zwangsexmatrikuliert. 2 versuche hatten wir bei uns an der FH. ein freiwilliges exmatrikulieren hätten zur folge gehabt, dass ein großer anteil der bisherigen besoldung hätte zurückgezahlt werden müssen. von daher kam das sowieso nicht in frage.

an challenger: klar möchte ich gerne die gewissheit haben. aber mit der gewissheit, ewig gedeckelt zu sein, würde ich vielleicht gar nicht wieder anfangen wollen.

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Re: Sperre für gD nach Ausscheiden aus dem Studium

Beitragvon VeSta » Di 4. Okt 2011, 09:08

Strichel hat geschrieben:

den quatsch im ersten satz hättest du dir gerne sparen können. den quatsch im zweiten satz eigentlich auch. für alles gibt es gründe ...bevor man indirekt unfähigkeit unterstellt, fragt man besser mal nach.
Dann frag ich mal nach den Gründen, wieso man eine Prüfung 2mal vergeigt, obwohl man im Vorfeld ganz genau weiß, dass man beim 2. Nichtbestehen automatisch exmatrikuliert wird? Diese Gewissheit sollte doch sämtliche andere Gründe in den Hintergrund schieben?

Ich lass mich aber gern eines Besseren belehren :)
Zuletzt geändert von VeSta am Di 4. Okt 2011, 10:03, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Sperre für gD nach Ausscheiden aus dem Studium

Beitragvon coco_loco » Di 4. Okt 2011, 10:01

Hm,
was ich mich frage, ist, warum ein BL jemanden einstellen sollTe, der bereits bewiesen hat, dass er nicht dazu geeignet ist, das Studium zu schaffen? Auch wenns um den mD geht...
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Re: Sperre für gD nach Ausscheiden aus dem Studium

Beitragvon llllllllllllllll » Di 4. Okt 2011, 10:25

Coco , ich kenne so einen Fall. Der ist bei uns an der PA Niedersachsen rausgeflogen, und ist jetzt in Berlin im mD. Das Geht auch , wenn man es begründen kann.

Aber sich dann hier hinzustellen und zu meinen, dass man sich nach 10 Jahren gern im gD sehen würde, nachdem man erfolgreich das Studium vergeigt hat zeigt mir, dass man eine verzerrte Selbstwahrnehmung hat.

Dann frag ich mal nach den Gründen, wieso man eine Prüfung 2mal vergeigt, obwohl man im Vorfeld ganz genau weiß, dass man beim 2. Nichtbestehen automatisch exmatrikuliert wird? Diese Gewissheit sollte doch sämtliche andere Gründe in den Hintergrund schieben?

Ich lass mich aber gern eines Besseren belehren
Da bin ich auch mal g'spannt.....
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Re: Sperre für gD nach Ausscheiden aus dem Studium

Beitragvon Strichel » Di 4. Okt 2011, 11:44

thema erledigt, hamburg hat sich gemeldet und noch mal ausdrücklich angesagt, dass auch das studium ländersache ist und daher der polizeistudiengang nicht überall unter das bologna-abkommen fällt.

ber der negativen stimmungsmache und vor dem hintergrund, dass private dinge nicht in ein öffentliches forum gehören, sehe ich jetzt keinen grund mich hier vor irgendwem zu erklären. diese schwarz-weiß denkerei (nicht geschafft = unfähig) ist ganz ganz traurig.

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Re: Sperre für gD nach Ausscheiden aus dem Studium

Beitragvon VeSta » Di 4. Okt 2011, 11:47

Du hast bemängelt, dass nicht nachgefragt wurde.

Fragt man nach, ist es auch nicht recht.. :gruebel:

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Re: Sperre für gD nach Ausscheiden aus dem Studium

Beitragvon Gast » Di 4. Okt 2011, 19:20

Moin!

Ich bin auch einer der Glückspilze, dem das passiert ist. Auf die Gründe werde ich jetzt nicht eingehen, denn das habe ich im Vorstellungsgespräch in Hamburg gemacht und anscheinend war meine
Begründung ausreichend. Denn im Februar 2012 darf ich meinen Dienst im mD antreten.

Sei doch froh, dass dir so eine Chance überhaupt noch mal angeboten wird und nutze sie diesmal. Es ist doch völlig egal, ob mD oder gD. Hauptsache, du bist wieder im Verein drin!!

Das ist meine persönliche Einstellung, denn es ist / war unser eigenes Verschulden... Zeig doch allen einfach, dass du aus deinen Fehlern gelernt hast!!

Das sollte kein persönlicher Angriff sein.

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Re: Sperre für gD nach Ausscheiden aus dem Studium

Beitragvon Polli » Mi 5. Okt 2011, 17:20

Strichel hat geschrieben:thema erledigt, hamburg hat sich gemeldet und noch mal ausdrücklich angesagt, dass auch das studium ländersache ist und daher der polizeistudiengang nicht überall unter das bologna-abkommen fällt.

ber der negativen stimmungsmache und vor dem hintergrund, dass private dinge nicht in ein öffentliches forum gehören, sehe ich jetzt keinen grund mich hier vor irgendwem zu erklären. diese schwarz-weiß denkerei (nicht geschafft = unfähig) ist ganz ganz traurig.
Auf Wunsch des Threaderstellers - Thema geschlossen.


Gruß :polizei2:


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