Ausbildung als PMA abbrechen..

Informationen zur Einstellung und Ausbildung der Landespolizei!

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Re: Ausbildung als PMA abbrechen..

Beitragvon Atlanta » Mo 4. Mär 2013, 17:57

Als ich bei der BPol (mD) gekündigt habe (1 Tag vor der Prüfung) um zum Land zu wechseln, musste ich nichts zurück-zahlen oder ähnlich!

Edit: Du solltest weiterhin den Dienstweg einhalten.
Lehrgruppenleiter etc... dann wird alles in die Wege geleitet!

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Re: Ausbildung als PMA abbrechen..

Beitragvon BvonT » Mo 4. Mär 2013, 18:19

In wiefern Dienstweg einhalten? und wozu?
LG

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Re: Ausbildung als PMA abbrechen..

Beitragvon Atlanta » Mo 4. Mär 2013, 18:21

.. damit dir nicht noch Steine in den Weg gelegt werden!

Auch wenn du gehst, "Formalitäten" sollten dennoch eingehalten werden.

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Re: Ausbildung als PMA abbrechen..

Beitragvon Jaguar2801 » Mo 4. Mär 2013, 18:23

Atlanta hat geschrieben:Als ich bei der BPol (mD) gekündigt habe (1 Tag vor der Prüfung) um zum Land zu wechseln, musste ich nichts zurück-zahlen oder ähnlich!
Das ist was anderes...das ist eine Ausnahme, wenn du im öffentlichen Dienst bleibst.
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Re: Ausbildung als PMA abbrechen..

Beitragvon very » Mo 4. Mär 2013, 18:23

Es gibt nicht nur Foren im Internet, wo irgendwer antwortet, es gibt Stellen, dort bekommt man rechtsverbindliche Aussagen zu Themen wie Deinem.

Dir reißt mit Sicherheit keiner in Deiner Ausbildungsleitung den Kopf ab wenn Du "beichtest", dass Du Dich für die falsche Ausbildung entschieden hast und aufhören willst.

Und diesen Schritt mit Deinen Ausbildern abzusprechen kommt bestimmt besser als ein Wisch "Nach eingehender Beratung in der Copzone kündige ich."


Und was ich noch hinzufügen möchte: Ich begrüße Deinen Plan ausdrücklich und kann nur beipflichten, dass Polizist offenbar die falsche Berufswahl war.
"In den Krimis wird aber nicht gezeigt, dass man vielen Schutzpolizisten die Arbeit bei der Kripo als Sanktion androhen könnte.
Für weitere Fragen diesbezüglich bitte auch die Suchfunktion nutzen."

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Re: Ausbildung als PMA abbrechen..

Beitragvon Atlanta » Mo 4. Mär 2013, 18:27

Jaguar2801 hat geschrieben:
Atlanta hat geschrieben:Als ich bei der BPol (mD) gekündigt habe (1 Tag vor der Prüfung) um zum Land zu wechseln, musste ich nichts zurück-zahlen oder ähnlich!
Das ist was anderes...das ist eine Ausnahme, wenn du im öffentlichen Dienst bleibst.

Negativ... niemand hat gewusst, dass ich im Ö-Dienst bleibe.
Zudem haben weitere dort gekündigt - ohne Folgen.

In HH haben auch einige gekündigt.. auch ohne Folgen..!

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Re: Ausbildung als PMA abbrechen..

Beitragvon beni » Mo 4. Mär 2013, 18:51

BvonT hat geschrieben:In wiefern Dienstweg einhalten? und wozu?
LG
Nimm schnellstmöglich mit deiner Ausbildungsleitung (Lehrgruppenleiter,Fachlehrer,Ausbilder) Kontakt auf. Teile Ihnen deine Entscheidung mit, hol dir dort eine rechtsverbindliche Auskunft, ob und wieviel du zurückzahlen musst und setz einen Schlussstrich.
Im Grunde ist es doch egal,wieviel du zurückzahlen musst. Du hast dich innerlich bereits entschieden und jeder Tag würde dich bares Geld kosten.
Die Modalitäten wie und mit welchen Raten du den Betrag ggf zurückzahlen kannst, kann man dann auch direkt in einem persönlichen Gespräch klären.
Viel Glück für die Zukunft

Gruß
Nicole
Schenke ein Lächeln und es kommt zu dir zurück

Gruß
beni aus NRW

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Re: Ausbildung als PMA abbrechen..

Beitragvon BvonT » Mo 4. Mär 2013, 19:32

Okay das hört sich doch alles schonmal "gut" an!
Wenn ich das am Donnerstag dann mache,.. bin ich dann am Freitag quasi schon "weg vom Fenster", oder dauert sowas?
Liebe Grüße!

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Re: Ausbildung als PMA abbrechen..

Beitragvon chigurh » Mo 4. Mär 2013, 19:34

shuffle hat geschrieben:Polizeimeisteranwärter ist doch mittlerer Dienst, demnach wäre die gepostete Regelung zur Rückzahlung der Anwärterbezüge gar nicht einschlägig, da man im m. D. ja nicht an einer FH studiert, der betrifft den gehobenen Dienst.
Dieser Ansicht bin ich auch! Daher, keine Rückforderung!
http://www.mit-sicherheit-anders.de
Ab 2018 Bewerbungen bis 31J möglich!

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Re: Ausbildung als PMA abbrechen..

Beitragvon shuffle » Mo 4. Mär 2013, 20:40

Anwärtersonderzuschläge müßten zurückgezahlt werden, soweit welche gewährt worden wären, was mich allerdings wundern würde.

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Re: Ausbildung als PMA abbrechen..

Beitragvon Polli » Di 5. Mär 2013, 00:01

Hi BvonT,


jetzt möchte ich mich auch mal einmischen. :polizei1:

Da das Besoldungsrecht inzwischen nicht mehr bundesrecht, sondern landesrecht ist,
stellt sich zunächst die Frage, in welchem Bundesland du deine Ausbildung zum
mittleren Dienst machst :?:

Ich nehme jetzt mal das Beispiel Bayern...

Hier das Landesbesoldungsgesetz des Landes Bayern:
Bayerisches Besoldungsgesetz
(BayBesG)

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/po ... n=bs&st=lr

Da ist der Artikel 78 (Anwärtersonderzuschläge) maßgeblich:


Art. 78
Anwärtersonderzuschläge

(1) 1 Besteht ein erheblicher Mangel an qualifizierten Bewerbern und Bewerberinnen, kann das Staatsministerium der Finanzen Anwärtersonderzuschläge gewähren. 2 Sie dürfen 70 v.H. des Anwärtergrundbetrags nicht übersteigen.

(2) Der Anwärter oder die Anwärterin hat nur dann Anspruch auf den Anwärtersonderzuschlag, wenn der Anwärter oder die Anwärterin

1.
nicht vor dem Abschluss des Vorbereitungsdienstes oder wegen schuldhaften Nichtbestehens der Qualifikationsprüfung ausscheidet und
2.
nach Bestehen der Qualifikationsprüfung mindestens fünf Jahre als Beamter oder als Beamtin im öffentlichen Dienst in der Fachlaufbahn verbleibt oder in eine Fachlaufbahn wechselt, für die er oder sie die Befähigung erworben hat, oder, wenn das Beamtenverhältnis nach Bestehen der Qualifikationsprüfung endet, in einer Fachlaufbahn mit Bewerbermangel in ein neues Beamtenverhältnis im öffentlichen Dienst für mindestens die gleiche Zeit eintritt.

(3) 1 Werden die in Abs. 2 genannten Voraussetzungen aus Gründen, die der Beamte oder die Beamtin oder der frühere Beamte oder die frühere Beamtin zu vertreten hat, nicht erfüllt, ist der Anwärtersonderzuschlag in voller Höhe zurückzuzahlen. 2 Der Rückzahlungsbetrag vermindert sich für jedes nach Bestehen der Qualifikationsprüfung abgeleistete Dienstjahr um jeweils ein Fünftel. 3 Art. 15 bleibt unberührt.



Auf Deutsch heißt das, dass du (falls du die Ausbildung in Bayern machst)
den monatlichen Anwärtersonderzuschlag, den du bisher in der Ausbildung erhalten hast, bei einer Kündigung zurückzahlen musst.

Aus deiner monatlichen Bezügemitteilung solltest du erkennen können,
ob du einen Anwärtersonderzuschlag erhälst und wie viel der ausmacht. :ja:

Das muss (nach der Kündigung) nicht von heute auf morgen geschehen, sondern
man kann, im Einvernehmen mit dem Landesamt für Besoldung, Ratenzahlung vereinbaren.
Man kann ebenfalls vereinbaren, dass man erst zu einem späteren Zeitpunkt das Geld in Raten zurückzahlt.
Das nennt man dann "Stundung".
http://de.wikipedia.org/wiki/Stundung

Solltest du deine Ausbildung in B.-W. machen,
kann ich dir gerne morgen die Bestimmungen für B.-W. raussuchen.
(Die Bestimmungen sind allerdings identisch. Da ist der § 81 maßgeblich)

Ich möchte dich ermuntern, dir meine Angaben bei deiner Berufsvertretung -
das ist die Gewerkschaft - oder von deinem Personalrat - bestätigen zu lassen.

Gruß :polizei2:




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Re: Ausbildung als PMA abbrechen..

Beitragvon BvonT » Di 5. Mär 2013, 11:37

Okay, das hört dich auch garnicht so viel an und ja,wie du richtig erkannt hast, mach ich die Ausbildung in Baden-Württemberg!

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Re: Ausbildung als PMA abbrechen..

Beitragvon Jaguar2801 » Di 5. Mär 2013, 16:07

Also ich fang bald bei der Polizei an und hab jetzt so nen Brief bekommen, wo ich nen paar Gesetze ausm Besoldungsrecht unterschreien musste....

War das bei dir nicht der Fall, bzw. siehst du dich nicht in der Lage selbst ins Gesetz zu schauen, zumal das dein Job is?
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Re: Ausbildung als PMA abbrechen..

Beitragvon Polli » Di 5. Mär 2013, 18:12

BvonT hat geschrieben:Okay, das hört dich auch garnicht so viel an und ja,wie du richtig erkannt hast, mach ich die Ausbildung in Baden-Württemberg!

Hi BvonT,

in B.-W. gelten die selben Bedingungen, wie in Bayern.
Bei eigener Kündigung ist der monatliche Anwärtersonderzuschlag zurückzuzahlen.

- Wie hoch ist dein monatlicher Anwärtersonderzuschlag laut deiner Bezügemitteilung :?:

Dieses ist im § 81 des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg
(LBesGBW) geregelt:

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/po ... W2010V6P81


Hier der Text:



§ 81
Anwärtersonderzuschläge

(1) Besteht ein erheblicher Mangel an qualifizierten Bewerbern, können Anwärtersonderzuschläge gewährt werden. Sie dürfen 70 Prozent des Anwärtergrundbetrags nicht übersteigen.

(2) Anspruch auf Anwärtersonderzuschläge besteht nur, wenn der Anwärter

1.

nicht vor dem Abschluss des Vorbereitungsdienstes oder wegen schuldhaften Nichtbestehens der Laufbahnprüfung ausscheidet und
2.

nach Bestehen der Laufbahnprüfung mindestens fünf Jahre als Beamter im öffentlichen Dienst (§ 33) in der Laufbahn verbleibt, für die er die Befähigung erworben hat, oder, wenn das Beamtenverhältnis nach Bestehen der Laufbahnprüfung endet, in derselben Laufbahn in ein neues Beamtenverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 33) für mindestens die gleiche Zeit eintritt.

(3) Werden die Voraussetzungen des Absatzes 2 aus Gründen, die der Beamte oder frühere Beamte zu vertreten hat, nicht erfüllt, ist der Anwärtersonderzuschlag in voller Höhe zurückzuzahlen. Der Rückzahlungsanspruch vermindert sich für jedes nach Bestehen der Laufbahnprüfung abgeleistete Dienstjahr um jeweils ein Fünftel. § 15 bleibt unberührt.

(4) Das Finanz- und Wirtschaftsministerium wird ermächtigt, die zuschlagsberechtigten Personenkreise und die Höhe der Zuschläge durch Rechtsverordnung zu regeln.


Gruß :polizei2:

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Re: Ausbildung als PMA abbrechen..

Beitragvon chigurh » Di 5. Mär 2013, 22:41

Polli hat geschrieben:Hi BvonT,


jetzt möchte ich mich auch mal einmischen. :polizei1:

Da das Besoldungsrecht inzwischen nicht mehr bundesrecht, sondern landesrecht ist,
stellt sich zunächst die Frage, in welchem Bundesland du deine Ausbildung zum
mittleren Dienst machst :?:

Ich nehme jetzt mal das Beispiel Bayern...

Hier das Landesbesoldungsgesetz des Landes Bayern:
Bayerisches Besoldungsgesetz
(BayBesG)

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/po ... n=bs&st=lr

Da ist der Artikel 78 (Anwärtersonderzuschläge) maßgeblich:

....
Hallo Polli!

Es handelt sich dabei aber nicht um "Anwärtersonderbezüge", sondern um den "Anwärtergrundbetrag". Anwärtersonderbezüge werden hier nicht bezahlt.

In Bayern gibt es bei der Rückzahlung von Anwärterbezügen keine Regelung und wir orientieren uns daher am Bundesgesetz. § 59 / V BBesG besagt, dass die Gewährung von Anwärterbezügen im Studium (!) von Auflagen abhängig gemacht werden kann. Diese Auflagen sind in Nr. 59.5.2 BBesGVwV ersichtlich.

Da vom Studium gesprochen wird, muss bei uns in der Ausbildung 2. QE nichts zurückgezahlt werden!

Ich denke, in BW wird es auch so sein.
So eine Frage kann z.B. der örtliche Personalrat vertrauensvoll beantworten, du wirst nicht der erste sein der seine Entlassung beantragt.
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