Negativ-Kontakt mit der Polizei - wo ist liegt die Grenze?
Negativ-Kontakt mit der Polizei - wo ist liegt die Grenze?
Guten Abend ihr Cops!
Meine Frage bezieht sich auf die Angabe zum "Negativkontakt" mit euch und euren Kollegen.
beim Ausfüllend der Bewerbungsunterlagen frage ich mich wie ich nun zu Antworten habe.
Ich hatte bis jetzt exakt 3 mal mit der Polizei Kontakt:
Einmal war als 15 jähriger Bursche noch 2300 auf dem Weg nach Hause und hatte ganze 0,1 Promille. Die Polizei führ mich nach Hause, ich habe danach aber nie wider etwas von diesem Vorfall gehört, bzw. musste keinen Transport bezahlen.
Das anderen mal hab' ich zu meinem 17. Geburtstag (nüchtern :p) in einer Diskothek gefeiert. Wie bei den sehr strengen Kontrollen in meiner Heimat üblich wurde ich natürlich erwischt .. bzw. bin direkt auf die Polizisten zu gegangen, welche die komplette Disko "auseinander genommen" haben. Die Damen und Herren haben mich dann zum nächsten Taxi begleitet, mit welchem ich dann dort auch meine Heimreise angetreten habe. Wieder habe ich ich rückläufig weder Post bekommen noch irgendwie anders von Vorfall gehört.
Zudem habe ich eine BKA Überprüfung hinter mir, da ich als Journalist beim Papstbesuch in Deutschland tätig war. Das war damals wohl das Standardverfahren. Ist aber natürlich nichts Böses bei rausgekommen, wurde ja schließlich auch gut akkreditiert.
Sind dies Bagatellen die ich nicht angeben muss, oder soll ich lieber "JA" ankreuzen und die Situationen schildern?
Mein behördliches Führungszeugnis habe ich selbst nicht gesehen, ich wurde aber bei der Bundeswehr ohne Probleme eingestellt, nachdem diese jenes geprüft hat.
Vielen Dank für die Antworten!
Meine Frage bezieht sich auf die Angabe zum "Negativkontakt" mit euch und euren Kollegen.
beim Ausfüllend der Bewerbungsunterlagen frage ich mich wie ich nun zu Antworten habe.
Ich hatte bis jetzt exakt 3 mal mit der Polizei Kontakt:
Einmal war als 15 jähriger Bursche noch 2300 auf dem Weg nach Hause und hatte ganze 0,1 Promille. Die Polizei führ mich nach Hause, ich habe danach aber nie wider etwas von diesem Vorfall gehört, bzw. musste keinen Transport bezahlen.
Das anderen mal hab' ich zu meinem 17. Geburtstag (nüchtern :p) in einer Diskothek gefeiert. Wie bei den sehr strengen Kontrollen in meiner Heimat üblich wurde ich natürlich erwischt .. bzw. bin direkt auf die Polizisten zu gegangen, welche die komplette Disko "auseinander genommen" haben. Die Damen und Herren haben mich dann zum nächsten Taxi begleitet, mit welchem ich dann dort auch meine Heimreise angetreten habe. Wieder habe ich ich rückläufig weder Post bekommen noch irgendwie anders von Vorfall gehört.
Zudem habe ich eine BKA Überprüfung hinter mir, da ich als Journalist beim Papstbesuch in Deutschland tätig war. Das war damals wohl das Standardverfahren. Ist aber natürlich nichts Böses bei rausgekommen, wurde ja schließlich auch gut akkreditiert.
Sind dies Bagatellen die ich nicht angeben muss, oder soll ich lieber "JA" ankreuzen und die Situationen schildern?
Mein behördliches Führungszeugnis habe ich selbst nicht gesehen, ich wurde aber bei der Bundeswehr ohne Probleme eingestellt, nachdem diese jenes geprüft hat.
Vielen Dank für die Antworten!
Re: Negativ-Kontakt mit der Polizei - wo ist liegt die Grenz
Wie ist denn die genaue Formulierung der Frage?
Bei uns lautet sie: Waren sie einmal Beschuldigter einer Straftat? o. ä.
Grundsätzlich brauchste dir bei den ganzen Sachen keinerlei Gedanken machen. Sind halt die "üblichen" Kontakte zur Polizei in der Jugend. Also nix, was dir im Weg steht.
Ob du es angeben musst, kommt auf die Fragestellung drauf an.
Bei uns lautet sie: Waren sie einmal Beschuldigter einer Straftat? o. ä.
Grundsätzlich brauchste dir bei den ganzen Sachen keinerlei Gedanken machen. Sind halt die "üblichen" Kontakte zur Polizei in der Jugend. Also nix, was dir im Weg steht.
Ob du es angeben musst, kommt auf die Fragestellung drauf an.
Re: Negativ-Kontakt mit der Polizei - wo ist liegt die Grenz
Eben. Viele informieren sich nicht richtig und geben dann aus Unkenntnis darüber, dass sie aufgrund der Formulierung gar nichts angeben müssten, etwas an, was ihnen die Einstellung verhagelt! Schweigen ist immer Gold!Timmey! hat geschrieben:Ob du es angeben musst, kommt auf die Fragestellung drauf an.
Re: Negativ-Kontakt mit der Polizei - wo ist liegt die Grenz
Toller Rat...Ist bestimmt die richtige Einstellung um den dem Beruf anzufangen...Babbsack hat geschrieben:Schweigen ist immer Gold!
Re: Negativ-Kontakt mit der Polizei - wo ist liegt die Grenz
Ich freue mich natürlich immer über konstruktive Kritik, die sich an der Sache orientiert. Aber ich finde es schon interessant, dass du offensichtlich der Meinung bist, ein Polizist sollte nicht die gleichen Rechte haben, wie jeder andere Bewerber auf eine Ausbildungsstelle auch. Kann man natürlich vertreten, sonderlich toll finde ich deine Ansicht aber nicht.Conexxion hat geschrieben:Toller Rat...Ist bestimmt die richtige Einstellung um den dem Beruf anzufangen...Babbsack hat geschrieben:Schweigen ist immer Gold!
Re: Negativ-Kontakt mit der Polizei - wo ist liegt die Grenz
Das ist doch keine Frage von Rechten, bzw wo siehst du eine Einschränkung von Rechten eines Polizeibewerbers dadurch, dass er wahrheitsgemäße Angaben im Bewerbungsbogen macht?
Es geht doch einfach um den Umstand, dass jemand der sich zum Beruf machen möchte das öffentliche Leben in geordnete Bahnen zu lenken dies nicht mit einer Lüge (wissentliches Verschweigen zählt als solche) beginnen sollte.
Du klaust doch auch nicht im Laden, wenn du weißt, dass du nicht erwischt wirst, oder? Das gleiche Prinzip...
Es geht doch einfach um den Umstand, dass jemand der sich zum Beruf machen möchte das öffentliche Leben in geordnete Bahnen zu lenken dies nicht mit einer Lüge (wissentliches Verschweigen zählt als solche) beginnen sollte.
Du klaust doch auch nicht im Laden, wenn du weißt, dass du nicht erwischt wirst, oder? Das gleiche Prinzip...
Re: Negativ-Kontakt mit der Polizei - wo ist liegt die Grenz
Ich weiß gerade irgendwie nicht, wo das Problem ist...
Wenn auf dem Bogen steht "Waren Sie schon einmal Beschuldigter...etcpp" dann is doch klar, was die wissen wollen....
wenn da steht "Hatten Sie schon Kontakt zur Polizei, wenn ja welchen?" ist es auch klar....
Wenn auf dem Bogen steht "Waren Sie schon einmal Beschuldigter...etcpp" dann is doch klar, was die wissen wollen....
wenn da steht "Hatten Sie schon Kontakt zur Polizei, wenn ja welchen?" ist es auch klar....
Wir, die guten Willens sind, geführt von Ahnungslosen,
versuchen für die Undankbaren das Unmögliche zu vollbringen.
Wir haben so Viel mit so Wenig so lange versucht,
dass wir jetzt qualifiziert sind, fast Alles mit Nichts zu bewerkstelligen.
versuchen für die Undankbaren das Unmögliche zu vollbringen.
Wir haben so Viel mit so Wenig so lange versucht,
dass wir jetzt qualifiziert sind, fast Alles mit Nichts zu bewerkstelligen.
Re: Negativ-Kontakt mit der Polizei - wo ist liegt die Grenz
Die Sache ist etwas komplizierter als du vielleicht meinst. Stell dir eine Situation analog der Frage vor: "Sind Sie schwanger?" oder "Gehören Sie einer Gewerkschaft an?".Conexxion hat geschrieben:Das ist doch keine Frage von Rechten, bzw wo siehst du eine Einschränkung von Rechten eines Polizeibewerbers dadurch, dass er wahrheitsgemäße Angaben im Bewerbungsbogen macht?
Tut mir leid, informatorische Vorgespräche führe ich grundsätzlich nicht.Du klaust doch auch nicht im Laden, wenn du weißt, dass du nicht erwischt wirst, oder? Das gleiche Prinzip...
Re: Negativ-Kontakt mit der Polizei - wo ist liegt die Grenz
Und je nachdem, was verschwiegen wird kann es auch noch nach Jahren zur Entlassung führen ...Babbsack hat geschrieben:Eben. Viele informieren sich nicht richtig und geben dann aus Unkenntnis darüber, dass sie aufgrund der Formulierung gar nichts angeben müssten, etwas an, was ihnen die Einstellung verhagelt! Schweigen ist immer Gold!Timmey! hat geschrieben:Ob du es angeben musst, kommt auf die Fragestellung drauf an.
Re: Negativ-Kontakt mit der Polizei - wo ist liegt die Grenz
Liebe Leute, ich habe doch explizit geschrieben: "aufgrund der Formulierung". Bedingung dafür, dass man schweigt ist also das Recht zu Schweigen, was man immer wahrnehmen sollte, wenn man es hat. Und wenn ich das Recht zu Schweigen habe, dann führt das definitiv auch nach Jahren nicht dazu, dass man entlassen wird.springer hat geschrieben:Und je nachdem, was verschwiegen wird kann es auch noch nach Jahren zur Entlassung führen ...Babbsack hat geschrieben:Eben. Viele informieren sich nicht richtig und geben dann aus Unkenntnis darüber, dass sie aufgrund der Formulierung gar nichts angeben müssten, etwas an, was ihnen die Einstellung verhagelt! Schweigen ist immer Gold!Timmey! hat geschrieben:Ob du es angeben musst, kommt auf die Fragestellung drauf an.
Re: Negativ-Kontakt mit der Polizei - wo ist liegt die Grenz
Die Polizei sollte also die Personen, die sie einstellen will nicht mehr fragen dürfen, ob sie eine Straftat begangen haben?Babbsack hat geschrieben:Die Sache ist etwas komplizierter als du vielleicht meinst. Stell dir eine Situation analog der Frage vor: "Sind Sie schwanger?" oder "Gehören Sie einer Gewerkschaft an?".
Zum Glück zwingt dich niemand dich zu bewerben, daher musst du dann auch nicht auf dein Recht zu Schweigen verzichten.
Re: Negativ-Kontakt mit der Polizei - wo ist liegt die Grenz
Wo hab ich das denn gefordert? Bzw. aus welcher meiner Aussagen folgt deine Behauptung denn zwingend? Ich habe explizit darauf hingewiesen, dass dem Fragerecht der Polizei, so wie dem anderer einstellender Behörden analog zu den Bestimmungen, die auch in der freien Wirtschaft gelten, eingeschränkt ist. Entscheidend ist also, wie die Frage formuliert ist. Das habe ich über und über geschrieben.Conexxion hat geschrieben:Die Polizei sollte also die Personen, die sie einstellen will nicht mehr fragen dürfen, ob sie eine Straftat begangen haben?Babbsack hat geschrieben:Die Sache ist etwas komplizierter als du vielleicht meinst. Stell dir eine Situation analog der Frage vor: "Sind Sie schwanger?" oder "Gehören Sie einer Gewerkschaft an?".
Zum Glück zwingt dich niemand dich zu bewerben, daher musst du dann auch nicht auf dein Recht zu Schweigen verzichten.
Re: Negativ-Kontakt mit der Polizei - wo ist liegt die Grenz
Babbsack hat geschrieben:Schweigen ist immer Gold!
An einen Polizisten werden aus nachvollziehbaren Gründen andere Ansprüche gestellt. Natürlich geht es nicht um die gleichen Rechte wie bei jeder anderen Ausbildungsstelle, weil es eben nicht eine beliebige andere Ausbildungsstelle ist. Warum wirst du denn z.B. einer Untersuchung beim Arzt unterzogen....Babbsack hat geschrieben:Aber ich finde es schon interessant, dass du offensichtlich der Meinung bist, ein Polizist sollte nicht die gleichen Rechte haben, wie jeder andere Bewerber auf eine Ausbildungsstelle auch. Kann man natürlich vertreten, sonderlich toll finde ich deine Ansicht aber nicht.
Deine "weißen" Ratschläge können für die Bewerber ein Bärendienst sein
http://www.mit-sicherheit-anders.de
Ab 2018 Bewerbungen bis 31J möglich!
Ab 2018 Bewerbungen bis 31J möglich!
Re: Negativ-Kontakt mit der Polizei - wo ist liegt die Grenz
Wenn ich "gleich" schreibe, dann erwarte ich eigentlich, dass man (lies: auch du) nach drei Jahren Studium (wohl eher Ausbildung) in der Lage bist mit diesem terminus technicus umzugehen. Lies dir in einer ruhigen Minute noch mal den Abschnitt zu Art. 3 GG durch, dann wirst auch du erkennen, dass deine pauschale und undurchdachte Kritik fehlgeht. Tut mir leid, aber ich hab ehrlich gesagt keine Lust mich so dumm von der Seite anmachen zu lassen. Insofern klinke ich mich aus dieser Diskussion aus, vorher aber noch eins:chigurh hat geschrieben:Babbsack hat geschrieben:Schweigen ist immer Gold!An einen Polizisten werden aus nachvollziehbaren Gründen andere Ansprüche gestellt. Natürlich geht es nicht um die gleichen Rechte wie bei jeder anderen Ausbildungsstelle, weil es eben nicht eine beliebige andere Ausbildungsstelle ist. Warum wirst du denn z.B. einer Untersuchung beim Arzt unterzogen....Babbsack hat geschrieben:Aber ich finde es schon interessant, dass du offensichtlich der Meinung bist, ein Polizist sollte nicht die gleichen Rechte haben, wie jeder andere Bewerber auf eine Ausbildungsstelle auch. Kann man natürlich vertreten, sonderlich toll finde ich deine Ansicht aber nicht.
Geniales Wortspiel. Also noch mal, extra für dich: wenn es ein Recht zu schweigen gibt, dann sollte er es nutzen. Ob es eins gibt, hängt von der Formulierung der Frage ab. Soweit solltest du mir doch folgen können, oder?Deine "weißen" Ratschläge können für die Bewerber ein Bärendienst sein
Zuletzt geändert von Babbsack am Sa 11. Mai 2013, 11:03, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Negativ-Kontakt mit der Polizei - wo ist liegt die Grenz
Babbsack hat geschrieben: Schweigen ist immer Gold!
Verwarnt.
Wiederholte "Aufforderung", im Bewerbungsverfahren Fragen nicht wahrheitsgemäß zu beantworten.
Gruß
MICHI
Take care and have fun!
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