Rechtsfächer in der Ausbildung 3. Qe in Bayern

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Re: Rechtsfächer in der Ausbildung 3. Qe in Bayern

Beitragvon Mainzelmann2001 » Mo 13. Mai 2013, 16:57

@Zulu

Die auswendig gelernte Definition hinschreiben ist das eine, diese aber dann sachverhaltspezifisch zu verknüpfen zu analysieren und einen entsprechenden Schluß daraus zu ziehen, das andere.

Darum geht es. Auswendig lernen allein kann es nicht sein, bringt dich nicht weiter und ist umsonst, wenn du nicht verstehst, was du lernst.
Was juckt es die stolze Eiche, wenn sich die Wildsau an ihr reibt.

Das frühe Vögeln entspannt den Wurm.

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Re: Rechtsfächer in der Ausbildung 3. Qe in Bayern

Beitragvon friend » Mo 13. Mai 2013, 17:02

Ich glaube der letzte Post von Mainzelmann fasst recht gut zusammen, was ich so aus dem Thread herausgelesen habe: Ja, man sollte wichtige Definitionen auswendig können, aber noch wichtiger ist es, die Zusammenhänge zu verstehen. Und der Praxisbezug ist eigentlich auch meistens gegeben, also waren die Drohungen meines Bekannten, dass das Studium bei der Polizei voll langweiligen Gesetze-auswendig-Lernens sei übertrieben!
Danke euch allen.

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Re: Rechtsfächer in der Ausbildung 3. Qe in Bayern

Beitragvon coco_loco » Mo 13. Mai 2013, 17:51

zulu hat geschrieben:Fakt ist, dass Rechtslehrer XY für ein Tatbestandsmerkmal eine Definition vorgibt. Fakt ist auch, dass er diese Definition in der Klausur WÖRTLICH wieder lesen will. Das weicht mit fortschreitender Ausbildung zwar auf und man kann in späteren Kursen (zum Glück) mehr eigene Worte zur Definition benutzen, aber das Prinzip bleibt das Selbe.

Gut möglich, dass du das im Studium nicht so gemacht hast und nicht so machen musstest. Tut aber nichts zur Sache. In der Ausbildung hier ist es so und ich bin recht sicher, dass die anderen BL das ähnlich handhaben.

Deshalb ist es auch Fakt, dass ich z.B. für die kommenden Abschlussprüfungen mehr als 200 Definitionen auf der Pfanne haben muss. Nicht "so halb dem Sinn nach" oder "es kommt auf das Verständnis an", sondern auswendig. Immerhin ist es nicht mehr so schlimm, wenn ich ein "und" weglasse oder zu viel schreibe. Nach dem Grundkurs war es das.

So eine Art der Rechtslehre ist echt unsinnig. Aber da kocht jedes BL sein eigenes Süppchen... Unser (Tete_27 und auch meins) System in NDS ist da weitaus freier: Es gibt es für alles mehrere Definition (die auch genutzt werden dürfen, Hauptsache, man schreibt was hin, was den Kern trifft.


Aber lieber TE, da du ins Schwabenländle gehst, heißt es wohl: auswendig lernen. :polizei2:
"Every fairy tale needs a good old-fashioned villain" - Moriarty.


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