Klage gegen Strafrechtklausur

Informationen zur Einstellung und Ausbildung der Landespolizei!

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Re: Klage gegen Strafrechtklausur

Beitragvon Konspi » Sa 30. Jan 2016, 15:15

Criss_mitchel hat geschrieben:
vanymo hat geschrieben:du bekommst aufgrund einer außergewöhnlichen Härte (Krankheit, Todesfall) einen zusätzlichen Versuch. Viel Erfolg! :zustimm:
Das interessiert in NRW das Prüfungsamt leider nicht. Bei einer Kollegin selbst erlebt wo ein Elternteil gestorben ist.
Es wurde auch einer rausgeschmissen, weil er zwar vom Arzt krank geschrieben war, aber nicht auf der FH Seite dieses spezielle Formular hat ausfüllen lassen. Das ist teilweise schon sehr lächerlich.

Weiterhin Vanymo finde ich es schon ziemlich unverschämt Kollegen die von Berufswegen mit dem Strafrecht zu tun haben, als Hobbystrafrechtler zu bezeichnen.

Klar sieht der Chancen der verdient sein Geld damit!

Wenn sie damit durchkommt bekommt sie einen weiteren Versuch. Die Klausur wird nicht auf einmal als bestanden gewertet.
Bevor nach meiner Erfahrung jemandem das Dienstverhältnis (auch während der Ausbildung!) gekündigt wird, dann muss dieser sich schon fast darum beworben haben. Ich kenne es nur, dass Brücken über Brücken gebaut werden, so dass manch' Nichtbetroffener schon den Glauben an die Gerechtigkeit verliert. Klar - in jeden Beamten wird zunächst viel (Steuer-)Geld investiert.
Aber es gilt der Grundsatz "Recht ist, womit ich durchkomme" - von daher klagt man eben.

Stichwort "Hobbystrafrechtler" - eine netter Begriff für Leute, die nun mal keine Hochschule erfolgreich besucht haben und deren Dozenten i.d.R. häufig ebenfalls keine solche von innen gesehen haben.

Grüße
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Re: Klage gegen Strafrechtklausur

Beitragvon kakaem » Sa 30. Jan 2016, 16:57

Völlig unqualifizierter Beitrag, der mit der Realität auch nicht viel zu tun hat.

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Re: Klage gegen Strafrechtklausur

Beitragvon Konspi » Sa 30. Jan 2016, 17:31

kakaem hat geschrieben:Völlig unqualifizierter Beitrag, der mit der Realität auch nicht viel zu tun hat.
Nee, nur vielleicht etwas provokant formuliert!
Man darf eine Meinung haben, man muss nicht! Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal "Fresse halten"! Dieter NUHR
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Re: Klage gegen Strafrechtklausur

Beitragvon Criss_mitchel » Sa 30. Jan 2016, 17:34

Genau so sieht es aus kakaem. Also an der Hochschule die ich besucht habe waren die Strafrechtler alle Juristen.

Ich frag mich gerade wie alt deine Erfahrungen sind. Die haben nämlich nichts mehr mit der Wirklichkeit zu tun. Zumindest in NRW ist es so erfüllt man Leistungsnachweise nicht und schafft diese auch nicht im Wiederholungsfall ist man raus! Das ist bei den sportlichen sowie bei denen im Studium und im Praktikum.

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Re: Klage gegen Strafrechtklausur

Beitragvon Konspi » Sa 30. Jan 2016, 18:01

Criss_mitchel hat geschrieben:Genau so sieht es aus kakaem. Also an der Hochschule die ich besucht habe waren die Strafrechtler alle Juristen.

Ich frag mich gerade wie alt deine Erfahrungen sind. Die haben nämlich nichts mehr mit der Wirklichkeit zu tun. Zumindest in NRW ist es so erfüllt man Leistungsnachweise nicht und schafft diese auch nicht im Wiederholungsfall ist man raus! Das ist bei den sportlichen sowie bei denen im Studium und im Praktikum.
Wenn man als PVB an der Polizeihochschule war, dann kann das mit den akademischen Dozenten zutreffen, aber wie viele waren an der...!?
Im Übrigen beschränkt sich meine grundsätzliche Aussage nicht ausschließlich auf das Nichterreichen von Mindestleistungen in der Ausbildung! Aber auch hier gibt es Vorgaben, wie viele durchfallen dürfen und wer letztlich die finale Entscheidung trifft!

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Re: Klage gegen Strafrechtklausur

Beitragvon zambo84 » Sa 30. Jan 2016, 18:17

@ Konspi: Du scheinst ja den mega Durchblick zu haben.

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Re: Klage gegen Strafrechtklausur

Beitragvon DerLima » Sa 30. Jan 2016, 18:33

Konspi hat geschrieben:
Criss_mitchel hat geschrieben:Genau so sieht es aus kakaem. Also an der Hochschule die ich besucht habe waren die Strafrechtler alle Juristen.

Ich frag mich gerade wie alt deine Erfahrungen sind. Die haben nämlich nichts mehr mit der Wirklichkeit zu tun. Zumindest in NRW ist es so erfüllt man Leistungsnachweise nicht und schafft diese auch nicht im Wiederholungsfall ist man raus! Das ist bei den sportlichen sowie bei denen im Studium und im Praktikum.
Wenn man als PVB an der Polizeihochschule war, dann kann das mit den akademischen Dozenten zutreffen, aber wie viele waren an der...!?
Im Übrigen beschränkt sich meine grundsätzliche Aussage nicht ausschließlich auf das Nichterreichen von Mindestleistungen in der Ausbildung! Aber auch hier gibt es Vorgaben, wie viele durchfallen dürfen und wer letztlich die finale Entscheidung trifft!

Grüße
Vorgabe an meiner Fachhochschule der Polizei ist: Bildet so gut aus und motiviert die Leute so gut, dass sie alle bestehen. Denn wir brauchen gute Polizisten.

Wollen die Auszubildenden/Studenten dies nicht annehmen, so werden sie selbst dafür sorgen in dem sie Prüfungen nicht bestehen. Wird nicht bestanden, dann werden diese eben entlassen. Denn wir brauchen gute Polizisten.

Soll heißen: Es gibt keine Quote!

Im übrigen sind in meinem Land alle an der Fachhochschule der Polizei. Auszubildende wie Studenten. Der Unterschied liegt darin, dass die einen einen Ausbildungsplan haben, der 2,5 Jahre dauert und die anderen einen Studienplan, der 3 Jahre dauert.
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Re: Klage gegen Strafrechtklausur

Beitragvon Controller » Sa 30. Jan 2016, 18:50

Soll heißen: Es gibt keine Quote!
hm, joooo :polizei10:

Zumindest in RP sind xxx Stellen punktgenau im Jahr neu geschaffen und zu besetzen.

Will heissen:

Die Stellen sind da, also sicher ....dementsprechend schaut, dass sie auch besetzt werden. :gruebel:

Man weiß mittlerweile aber auch, dass in jedem Jahrgang einige ausfallen ...aus welchen Gründen auch immer.

Mutig wäre es daher, eine gewisse Anzahl über den Planstellen zum Studium zuzulassen.
Bestehen entgegen aller Wahrscheinlichkeit dann auch wirklich alle, muss man halt in den saueren Apfel beißen und sagen wir 10 neue Stellen schaffen.
Auf der anderen Seite könnte man aber auch etwas besser am Sieb rütteln :gruebel:
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Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: Klage gegen Strafrechtklausur

Beitragvon Aldous » Sa 30. Jan 2016, 19:20

Controller hat geschrieben:Mutig wäre es daher, eine gewisse Anzahl über den Planstellen zum Studium zuzulassen.
In meinem Bundesland ist das der Fall. Es wird mit einem Ausfall (Krankheit, nicht bestehen von Prüfungen, Motivation zum Beruf, Straffälligkeit) im geringen einstelligen Bereich gerechnet.
Was allerdings geschehen würde, sollten doch mal alle durchkommen? Da jedes Bundesland hinter seinem Einstellungssoll liegen dürfte, wird man die vermutlich auch gut unterbringen können.

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Re: Klage gegen Strafrechtklausur

Beitragvon Controller » Sa 30. Jan 2016, 19:40

wird man die vermutlich auch gut unterbringen können.
:polizei1: das will ich meinen :zustimm:

Die Schwierigkeit liegt aber mglw. im Haushaltsplan :nixweiss:

aber- da kenn ich mich gar nicht aus :buhu:
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Re: Klage gegen Strafrechtklausur

Beitragvon mistam » Sa 30. Jan 2016, 20:34

In Berlin wird auch über Bedarf eingestellt, um Ausfälle zu verkraften. Eine Quote gibt es definitiv nicht. Wäre auch schwierig, da die HWR nicht der Polizei oder Innenverwaltung untersteht.
Wer sich mit Stellenwirtschaft auskennt, weiß, dass sich immer irgendwo Stellenreste zusammenkratzen lassen, um ein paar Leute mehr unterzubringen.

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Re: Klage gegen Strafrechtklausur

Beitragvon 8-] » Fr 5. Feb 2016, 12:02

Ich will dir keine Illusionen rauben, aber ich sehe das (durch meine volljuristische Brille mit Korrekturerfahrung) wie folgt:

Der Raub ist hier das zentrale Problem. Es lassen sich nahezu alle Tatbestandsmerkmale des Raubes ohne Weiteres bejahen. Er scheitert letztlich an der fehlenden Finalität zwischen qualifiziertem Nötigungsmittel und Wegnahme. Denn nach ständiger Rechtsprechung fehlt es an der erforderlichen finalen Verknüpfung, wenn der Täter die Wirkung einer ohne Wegnahmevorsatz erfolgten (aber nicht mehr fortgesetzten) Nötigungshandlung nur ausnutzt und aufgrund eines neuen Entschlusses Sachen wegnimmt. Hier konnte man auch dazu abgrenzen, ob die Wirkung der Nötigungshandlung nur ausgenutzt wurde oder ob sie noch fortgesetzt wurde.

Ich würde behaupten, immer wenn ein Raub nur an der Finalität scheitert, ist er zumindest zu thematisieren. Wenn dann die übrigens Delikte recht einfach sind (§ 242 ohne Probleme, § 241 anscheinend ausgeschlossen [§ 240 auch?], §§ 123, 244 Abs. 1 Nr. 1 lit. a ggf. ganz kurz zu thematisieren), dann erst recht.

Wenn die Klausur im Übrigen perfekt gelöst ist, dann wäre es sicher vertretbar, Dich bestehen zu lassen. Genauso gut vertretbar wäre es aber auch Dich durchfallen zu lassen. Hier hat der Prüfer einen (gerichtlich nicht überprüfbaren) Beurteilungsspielraum.

Wenn die Klage keinen hohen finanziellen Aufwand bedeutet und wenn Du unbedingt dabei bleiben möchtest, dann versuch es (im einstweiligen Rechtsschutz, sonst wartest Du Jahre! Dein Anwalt sollte möglichst Fachanwalt für Verwaltungsrecht sein). Ich sehe eher geringe Erfolgsaussichten, aber wünsche Dir viel Glück!

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Re: Klage gegen Strafrechtklausur

Beitragvon fox3-13 » Fr 5. Feb 2016, 13:14

Der Witz an der der Geschichte ist eigentlich

hättest du den Raub geprüft, hättest du gleichzeitig den Diebstahl mitgeprüft.
Somit wäre dir am Schluss zwar der Raub negativ ausgefallen, da Mittel zur Wegnahme nicht mehr gegeben gewesen wäre. Gewalt gegen Person evtl. da er ja das Leid des Geschädigten ausgenutzt hat, jedoch das Messer nicht mehr relevant war und auch der Tatendschluss später stattfand.

Aber du hättest mit ein paar Sätzen dann den Diebstahl bejahen können, ohne eine "vollprüfung" ein Verweis auf den Raub ist ja möglich. Vorsatz, Zueignungsabsicht bleiben ja erhalten, Rechtswidrigkeit und Schuld ebenfalls, eigentlich ganz einfach. Ich muss auch zugeben, ich zweifel daran, das du nicht auf 5 Punkte gekommen wärst wenn du nur den Diebstahl geprüft hättest. Also denke ich du hast noch mehr Fehler gemacht. Oder Strafschärfungen nicht geprüft. Ergo. soltest du der Meinung gewesen sein das die Prüfung nur auf einen banalen Diebstahl herausläuft hast du die Klausur nur unzureichend erfüllt.

Dich wieder hineinzuklagen ist natürlich dein gutes Recht. Ich befürchte aber das es keine Erfolgsaussicht gibt, da kaum ein Richter an der "Rechtmäßigkeit" des Dozenten zweifeln wird. Außerdem wird auch der sich ja Gedanken gemacht haben, warum er Punkte vergibt und warum nicht. Immerhin sind ja sicherlich nicht alle Durchgefallen.

McClane

Re: Klage gegen Strafrechtklausur

Beitragvon McClane » So 7. Feb 2016, 05:01

Wann ist denn da wohl mit einer Entscheidung zu rechnen?
Es bleibt ja spannend...

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Re: Klage gegen Strafrechtklausur

Beitragvon Konspi » So 6. Mär 2016, 13:54

Konspi hat geschrieben: Im Übrigen beschränkt sich meine grundsätzliche Aussage nicht ausschließlich auf das Nichterreichen von Mindestleistungen in der Ausbildung! Aber auch hier gibt es Vorgaben, wie viele durchfallen dürfen und wer letztlich die finale Entscheidung trifft!
Grüße
@Zambo 84 Stichwort "Durchblick"
Habe mich noch einmal schlau gemacht - es war nicht nur so, sondern ist es auch noch. Da bremst man die Dozenten schlicht aus..! Klar - muss natürlich nicht überall so sein..!

Grüße
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