Bevor nach meiner Erfahrung jemandem das Dienstverhältnis (auch während der Ausbildung!) gekündigt wird, dann muss dieser sich schon fast darum beworben haben. Ich kenne es nur, dass Brücken über Brücken gebaut werden, so dass manch' Nichtbetroffener schon den Glauben an die Gerechtigkeit verliert. Klar - in jeden Beamten wird zunächst viel (Steuer-)Geld investiert.Criss_mitchel hat geschrieben:Das interessiert in NRW das Prüfungsamt leider nicht. Bei einer Kollegin selbst erlebt wo ein Elternteil gestorben ist.vanymo hat geschrieben:du bekommst aufgrund einer außergewöhnlichen Härte (Krankheit, Todesfall) einen zusätzlichen Versuch. Viel Erfolg!
Es wurde auch einer rausgeschmissen, weil er zwar vom Arzt krank geschrieben war, aber nicht auf der FH Seite dieses spezielle Formular hat ausfüllen lassen. Das ist teilweise schon sehr lächerlich.
Weiterhin Vanymo finde ich es schon ziemlich unverschämt Kollegen die von Berufswegen mit dem Strafrecht zu tun haben, als Hobbystrafrechtler zu bezeichnen.
Klar sieht der Chancen der verdient sein Geld damit!
Wenn sie damit durchkommt bekommt sie einen weiteren Versuch. Die Klausur wird nicht auf einmal als bestanden gewertet.
Aber es gilt der Grundsatz "Recht ist, womit ich durchkomme" - von daher klagt man eben.
Stichwort "Hobbystrafrechtler" - eine netter Begriff für Leute, die nun mal keine Hochschule erfolgreich besucht haben und deren Dozenten i.d.R. häufig ebenfalls keine solche von innen gesehen haben.
Grüße