Polizeidiensttauglichkeit mD d. NRW

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Shadowhawk2335
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Polizeidiensttauglichkeit mD d. NRW

Beitragvon Shadowhawk2335 » Mi 8. Jun 2016, 11:21

Hey zusammen, ich hätte ein paar Fragen bezüglich der Polizeidiensttauglichkeit im Raum NRW... :?:

Folgendes ist passiert. Ich habe mich im September lezten Jahres bei der Polizei NRW beworben :verweis: .
Alles lief super, ich habe regelmäßig für die Einstellungstests gelernt, trainierte an meiner Kraft und Außdauer im Gym, und habe alle Unterlagen vom Arzt nachgereicht.
Vor knapp 3 Wochen bekamm ich dann einen Brief mit einer dankenden Ablehnung meiner Bewerbung das ich aufgrund von Skoliose nich berücksichtigt werden kann. :banned: :frown: :buhu:

Nun meine Frage: Kann ich dagegen etwas machen, vielleicht eine Art Einspruch erheben ? Oder gibt es in anderen Bundesländern andere Kriterien die es mir erlauben trotz Skoliose den Polizeidienst anzutretten ? :gruebel:
Ich fühle trotz der Skoliose eigentlich super Fit und habe nie Rückenschmerzen

Dankeschön und Grüße ;D ;D ;D

marvel93
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Re: Polizeidiensttauglichkeit mD d. NRW

Beitragvon marvel93 » Mi 8. Jun 2016, 12:27

Ich fürchte dich enttäuschen zu müssen. Alle Länder sind an die PDV300 gebunden und meines Wissens ist Skoliose laut dieser Vorschrift ein absoluter Ausschlussgrund.
Es mag sein, dass du bisher keine Probleme damit hattest, allerdings ist es äußerst wahrscheinlich, dass Probleme in den kommenden 10, 20 oder 30 Jahren auftreten werden. Die Kosten dafür würde dafür dann dein Dienstherr tragen, weil du Beamter wärst. Aus dem Grund sagt man von vorneherein lieber ab. Der Polizeiarzt achtet eben nicht nur darauf, wie es jetzt ist, sondern auch wie es wahrscheinlich werden wird.

Man möge mich verbessern, wenn Dem nicht so ist.

Criss_mitchel
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Re: Polizeidiensttauglichkeit mD d. NRW

Beitragvon Criss_mitchel » Mi 8. Jun 2016, 12:29

In NRW gibt es keinen mittleren Dienst.

Du kannst Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen. Den musst du begründen dafür würde ich zu einem Facharzt gehen und feststellen lassen wie ausgeprägt die Skoliose ist und ob dadurch in Zukunft Einschränkungen möglich sind.

Danach den Widerspruch und das Gutachten nach Münster und abwarten.

Skoliose ist erst ab 12,5 grad nach meinem Wissen ein absoluter Ausschlussgrund davor liegt es im Ermessen und der Beurteilung des Päd.

100% gerade ist kein Mensch. Mir wurde damals auch gesagt ich hätte Skoliose und der Facharzt hat sich halb tot gelacht.
ich hatte 2 grad das ist so minimal das hat fast jeder.
Ich schließe ende August mein Studium ab. Von daher kann ein Widerspruch schon was bringen.
Skoliose wird wie ich mitbekomme häufig diagnostiziert.
Bei der Kommissionsuntersuchung bei mir waren da locker 10-15 Leute wo es bei mehr als der Hälfte am Ende doch nicht so schlimm war und diese als tauglich eingestuft wurden.

Maracuja_Ice
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Re: Polizeidiensttauglichkeit mD d. NRW

Beitragvon Maracuja_Ice » Mi 8. Jun 2016, 13:55

Hat der PÄD die Skoliose direkt in der Untersuchung diagnostiziert, oder musstest Du ein Röntgenbild anfertigen lassen und einreichen?

Gruß


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