Beamtenrecht: Fachrichtungswechsel

Informationen zur Einstellung und Ausbildung der Landespolizei!

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Gast12

Beamtenrecht: Fachrichtungswechsel

Beitragvon Gast12 » Sa 18. Jun 2016, 14:34

Moin, moin zusammen! :)

Ich habe gerade schonmal die Suchfkt. genutzt aber leider nichts passendes gefunden.
Meine Frage ist ein wenig speziell.

Ich selbst bin bereits Kollege, ein guter Freund von mir ist Beamter bei einer Berufsfeuerwehr in NDS.
Er spielt zur Zeit mit dem Gedanken zu uns zu kommen. Jetzt frug er mich, ob es da als Beamter irgendwelche Sonderregelungen geben kann. Stichwort Fachrichtungswechsel.
Ich selbst kann mir das eig. nicht vorstellen, habe ihm gesagt, dass er sich wie jeder andere auch für das normale Einstellungsverfahren bewerben muss.

Lag ich mit dieser Aussage falsch? Vielleicht kennt sich hier ja jemand aus :)

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Re: Beamtenrecht: Fachrichtungswechsel

Beitragvon Edu » Sa 18. Jun 2016, 15:12

Kann ein verbeamteter Lehrer auch einen "Fachrichtungswechsel" machen ?
Kann ein Verwaltungsbeamter einfach einen Wechsel zur Polizei machen ?

Kann ein Bäcker gleich KFZ-Mechaniker werden ?

Er muss sich ganz normal bewerben und dann die Ausbildung machen, er wird nur seine Dienstjahre übernehmen und vielleicht sogar die Probezeit verkürzen können.
Danach bietet es sich an, dass er in einer Technischen Einsatzhundertschaft arbeiten kann.(aufgrund seiner Qualifikation)

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Re: Beamtenrecht: Fachrichtungswechsel

Beitragvon coco_loco » Sa 18. Jun 2016, 16:14

Wenn er Polizeivollzugsbeamter werden möchte, muss er das entsprechende Studium absolvieren. In der Verwaltung gibts ja möglicherweise Ausnahmen.
"Every fairy tale needs a good old-fashioned villain" - Moriarty.

Gast12

Re: Beamtenrecht: Fachrichtungswechsel

Beitragvon Gast12 » Sa 18. Jun 2016, 16:17

So dachte ich mir das auch!

Perfekt, danke :)

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Re: Beamtenrecht: Fachrichtungswechsel

Beitragvon Polli » Sa 18. Jun 2016, 19:54

Jepp, so ist es....


Ich schließe den Thread.

Gruß :polizei2:


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