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Re: Einstellung Polizei 170/153

Verfasst: Fr 14. Okt 2016, 18:26
von Bones65
AndyAC hat geschrieben:Ich darf nach meiner Rechtsauffassung nämlich durchaus Sachen verschweigen, wenn diese rechtlich nicht mehr relevant für eine Einstellung sind und keine Bewerbungs- /Einstellungsvoraussetzung bilden!
Es steht ja auch nirgendwo, dass alles angegeben werden muss, sondern lediglich, dass man nicht vorbestraft sein darf und kein Verfahren anhänglich sein darf.

Es war ja nicht meine Absicht hier eine absichtliche bzw. rechtswidrige Täuschung vorzunehmen.
Eine Absicht kann man aber schon unterstellen, wenn du oben schreibst, dass du nach deiner Rechtsauffassung durchaus Dinge verschweigen kannst.

Im Übrigen habe ich bei meinem EAV beim Formalgespräch und auch nach dem Arzt dafür unterschrieben und wurde danach gefragt, ob schonmal POLIZEILICH gegen mich ERMITTELT wurde. (NRW)

Ich verstehe auch nicht, warum es so ein großes Problem ist, sowas anzugeben, wenn es eingestellt wurde. Man muss auch zu seinen Taten stehen.

Im Übrigen muss man während des EAV AUCH noch dafür unterschreiben, dass die Polizeilichen Informationssysteme nach Einträgen geprüft werden. Es wird namentlich IGVP genannt. Und da stehst du drin, wenn du schonmal u.a. Beschuldigter etc. warst. Das wird dir auch genau so erklärt.
Gesetzliche Speicherfristen werden übrigens eingehalten!

Re: Einstellung Polizei 170/153

Verfasst: Fr 14. Okt 2016, 18:50
von Fusle
Ist es nicht auch so, dass egal ob schuldspruch oder nicht, es unter anderem auch darauf ankommt, wie der Bewerber bzw. in dem Fall auch BS sich während des Ermittlungsverfahrens betragen hat. Hat er positiv zu seiner Entlastung mitgewirkt durch aussagen? Oder die Aussage verweigert? Etc...

Oder vertue ich mich da?

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Re: Einstellung Polizei 170/153

Verfasst: Fr 14. Okt 2016, 19:29
von AndyAC
Bones65 hat geschrieben: Im Übrigen habe ich bei meinem EAV beim Formalgespräch und auch nach dem Arzt dafür unterschrieben und wurde danach gefragt, ob schonmal POLIZEILICH gegen mich ERMITTELT wurde. (NRW)
Bei der Bewerbung wurde bislang nur nach Vorstrafen und anhängigen Verfahren oder Ermittlungen gefragt, diese habe ich verneint da es keine Ermittlungen oder Verfahren gibt und mir damals von meinem Anwalt mitgeteilt wurde, dass ich nicht vorbestraft bin. Was ja auch eigentlich so ist, wie in meinem Ausgangspost aufgeführt.

Und naja, wenn mir mein Anwalt sagt, dass ich nicht als vorbestraft gelte, dann glaube ich das natürlich erstmal. Ich gehe ja nicht davon aus, dass es eventuell anders sein könnte im Bezug auf einer Bewerbung bei der Polizei, geschlagene 5,5 Jahre später! Zumahl das "Vergehen" sehr gering gewesen ist und ich eher durch Zufall diese Woche rausbekommen habe, dass es anders sein könnte als ich bislang angenommen hatte.
Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Ich verstehe auch nicht, warum es so ein großes Problem ist, sowas anzugeben, wenn es eingestellt wurde. Man muss auch zu seinen Taten stehen.
Ist auch absolut kein Problem, es war mir bislang einfach nicht bewusst, dass es womöglich polizeirelevant ist. Da wie gesagt, andere Aussagen getätigt wurden.
Kaeptn_Chaos hat geschrieben:und da stehst du drin, wenn du schonmal u.a. Beschuldigter etc. warst. Das wird dir auch genau so erklärt.
Gesetzliche Speicherfristen werden übrigens eingehalten!
Die gesetzlichen Speicherfristen sind bei mir bereits abgelaufen und es dürfte offiziell nichts mehr drin stehen!
Weder im BZR noch in den polizeilichen Ermittlungsakten.
Wie gesagt, das ganze ist über 5,5 Jahre her.

Bei der Staatsanwaltschaft ist unter dem damaligen Aktenzeichen übrigens auch nichts mehr zu finden.

Re: Einstellung Polizei 170/153

Verfasst: Fr 14. Okt 2016, 20:09
von Bones65
AndyAC hat geschrieben: Bei der Bewerbung wurde bislang nur nach Vorstrafen und anhängigen Verfahren oder Ermittlungen gefragt, diese habe ich verneint da es keine Ermittlungen oder Verfahren gibt und mir damals von meinem Anwalt mitgeteilt wurde, dass ich nicht vorbestraft bin. Was ja auch eigentlich so ist, wie in meinem Ausgangspost aufgeführt.
Ohne Ermittlung keine Verfahrenseinstellung.

Vielleicht hättest du vor der Bewerbung mal deinen Anwalt befragt, dann hättest du das gewusst!

Re: Einstellung Polizei 170/153

Verfasst: Fr 14. Okt 2016, 22:04
von mistam
Tja Andy, vielleicht hätten Du und Dein Anwalt einfach mal die Fragestellung und dazu gegebene Hinweise ausführlich lesen und verstehen sollen.
Deine Rechtsauffassung ist in der Angelegenheit letztlich ohne jeden Belang.

Re: Einstellung Polizei 170/153

Verfasst: Sa 15. Okt 2016, 01:08
von Criss_mitchel
Du machst es dir ziemlich einfach. Du hättest einfach alles angegeben usw. und gut ist. Wenn es eingestellt wurde umso besser.
Es geht denk ich auch nicht darum, dass ein Ermittlungsverfahren usw. gegen dich lief.

Sondern darum das du es gegenüber der Polizei verschwiegen hast und falsche Angaben gemacht hast.

Und wenn du davon sprichst das es sei ja keine Absicht gewesen sei stelle ich mir die Frage warum du dich vorher groß und breit erkundigst hast anstatt anzugeben:

"2011 lief ein Verfahren gegen mich das wurde eingestellt. Ansonsten bin ich polizeilich nicht in Erscheinung getreten."

So fertig hätte man sich keinen Zacken aus der Krone gebrochen.

Re: Einstellung Polizei 170/153

Verfasst: Sa 15. Okt 2016, 10:46
von rekruter
Hinweise auf die charakterliche Eignung von Bewerbern können sich nicht nur aus Ermittlungsverfahren bzw. der dem zu Grunde liegenden Sachlage ergeben, sondern auch aus der Offenheit und Ehrlichkeit der Kandidaten. Insofern mag es sein dass eine mehr als fünf Jahre zurückliegende Sache wenig Relevanz hat. Das bewusste und gewollte Verschweigen dieser Sache hat aber regelmäßig ganz erhebliche Relevanz: Man nennt das Täuschungsversuch - und wirft Betroffene aus dem Auswahlverfahren.
Mit anderen Worten: Vor fünf Jahren Mist gemacht zu haben kann verzeihlich sein. Heute zu lügen ist es ganz sicher nicht.

Re: Einstellung Polizei 170/153

Verfasst: Sa 15. Okt 2016, 15:43
von Polli
Hi Leute,

ich schließe mich dem Schlusswort von rekruter an.


Gruß :polizei2: