Hallo ihr lieben,
ich bin neu hier im Forum und hab mich hier angemeldet, weil ich gerade Angst um meine Ausbildung habe.
Und zwar habe ich vor ab März meine Ausbildung bei der Polizei zu beginnen, doch jetzt bekam ich gestern Post von der Polizei wegen eines eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegen mich.
Grund: "Erschleichen von Leistungen - Beförderungserschleichung in Verkehrsmitteln"
Zur Erklärung: Ich bin in mit der Straßenbahn gefahren und hatte vergessen meine Fahrkarte abzustempeln. Ich hatte zu dem Zeitpunkt aber noch eine Scoolcard, die aber nicht mehr gültig war, da sie kurzzeitig nicht bezahlt wurde. Das war mir zu dem Zeitpunkt aber nicht bewusst und so fragte ich den Kontrolleur ob er schauen könne ob diese noch funktioniert. Tat sie nicht und er zog sie ein. Ich bezahlte also die 60 Euro fürs Schwarzfahren und dachte damit wäre die Sache erledigt. Die gezeigte Scoolcard habe ich auch komplett bezahlt.
Nun kam eben der Brief der Polizei..
Ist dies jetzt ein Ausschluss von der Ausbildung?
Vielen Dank und liebe Grüße
Ermittlungsverfahren
Re: Ermittlungsverfahren
Das ist einzelfallabhängig und kann hier so nicht abschließend gesagt werden.
Auf jeden Fall solltest Du es sofort deiner Einstellungsbehörde melden. Machst Du es nicht, ist das ein Ausschlusskriterium.
Außerdem können die Kollegen Dir mit Sicherheit mehr dazu sagen.
Auf jeden Fall solltest Du es sofort deiner Einstellungsbehörde melden. Machst Du es nicht, ist das ein Ausschlusskriterium.
Außerdem können die Kollegen Dir mit Sicherheit mehr dazu sagen.
Re: Ermittlungsverfahren
Hallo,
komisch... Du hast die 60,-€ bezahlt und trotzdem wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet bzw. überhaupt erst Anzeige erstattet? Bist du bereits mehrfach als Schwarzfahrer erwischt worden?
Um welches Bundesland bzw. welche Behörde handelt es sich denn? Nimm einfach mal mit dem Auswahldienst Kontakt auf und teile das denen so mit. Gib am besten noch dein Aktenzeichen, wenn bekannt, an.
In der Tat sind laufende Ermittlungsverfahren i. d. R. ein Einstellungshindernis.
komisch... Du hast die 60,-€ bezahlt und trotzdem wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet bzw. überhaupt erst Anzeige erstattet? Bist du bereits mehrfach als Schwarzfahrer erwischt worden?
Um welches Bundesland bzw. welche Behörde handelt es sich denn? Nimm einfach mal mit dem Auswahldienst Kontakt auf und teile das denen so mit. Gib am besten noch dein Aktenzeichen, wenn bekannt, an.
In der Tat sind laufende Ermittlungsverfahren i. d. R. ein Einstellungshindernis.
Re: Ermittlungsverfahren
Nein ich bin vorher noch nie schwarz gefahren, deshalb hätte ich auch nicht gedacht dass so etwas passiert, nachdem ich ja direkt gezahlt habe.
Es handelt sich hier um Baden-Württemberg.
Ich hab echt Angst dass wegen sowas jetzt meine Ausbildung scheitert..
Es handelt sich hier um Baden-Württemberg.
Ich hab echt Angst dass wegen sowas jetzt meine Ausbildung scheitert..
- Kaeptn_Chaos
- Deputy Inspector
- Beiträge: 27025
- Registriert: Di 22. Feb 2005, 00:00
- Wohnort: Tal der Verdammnis
Re: Ermittlungsverfahren
Dann jetzt fix die Karten auf den Tisch gelegt. Dann sollte das problemfrei bleiben.
Re: RE: Re: Ermittlungsverfahren
Die zivilrechtliche Komponente hat mit dem strafrechtlichen Teil nichts zu tun und schließt ihn auch nicht aus.MGF hat geschrieben: komisch... Du hast die 60,-€ bezahlt und trotzdem wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet bzw. überhaupt erst Anzeige erstattet?
Re: Ermittlungsverfahren
Ist mir bewusst. Trotzdem würde ich meinen, dass 99% aller Verkersgesellschaften beim 1. mal keine Anzeige erstatten.
Re: Ermittlungsverfahren
Haben die aber offensichtlich getan, von daher sehe ich es wie der Käptn
Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Dann jetzt fix die Karten auf den Tisch gelegt. Dann sollte das problemfrei bleiben.
Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Das nennen sie dann ihren Standpunkt.
Re: Ermittlungsverfahren
1% ist halt mehr als 0. ;-)
Ansonsten wurde alles gesagt.
Ansonsten wurde alles gesagt.
Re: Ermittlungsverfahren
Du musst das melden. Wenn das wie geschildert war, kann es sein, dass du mit einem blauen Auge davon kommst. Ehrlich muss man jedoch sagen, und andere warnen, dass strafrechtliche Ermittlungsverfahren, bzw Verurteilungen, auch dazu führen können, dass man kein Polizeibeamter mehr werden kann.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 6 Gäste
- Menü
- Neue Mitglieder
- Benutzername Registriert
Diplom-Funker 18 Apr
Loanahamburg 17 Apr
Badcop02 17 Apr
Leon1904 16 Apr
Serdar97 16 Apr
fabianbr 15 Apr
MorganM 11 Apr
Engelchen784 08 Apr
- Top Poster
- CopZone Spende