Urteil des VG Aachen zur Mindestgröße in NRW
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Re: Urteil des VG Aachen zur Mindestgröße in NRW
Ist die Diskussion nicht allgemein gehalten?
Was juckt es die stolze Eiche, wenn sich die Wildsau an ihr reibt.
Das frühe Vögeln entspannt den Wurm.
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Re: Urteil des VG Aachen zur Mindestgröße in NRW
holla Mainzel,
schön, dass du wieder da bist
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Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
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Und darin lebt der Ermessensspielraum.
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Re: Urteil des VG Aachen zur Mindestgröße in NRW
Kann ja nicht sein, dass Harkov mich unwidersprochen mit dem Käptn auf Streife schicken will.
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Re: Urteil des VG Aachen zur Mindestgröße in NRW
Was denn? Wir machen den Pott voll. :prost:
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Re: Urteil des VG Aachen zur Mindestgröße in NRW
Die User "Controller und Mainzelmann" auf Streife im TV und ich würde Tshirts drucken;)
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Re: Urteil des VG Aachen zur Mindestgröße in NRW
Führt zum gleichen Ergebnis.
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Re: Urteil des VG Aachen zur Mindestgröße in NRW
Was juckt es die stolze Eiche, wenn sich die Wildsau an ihr reibt.
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Re: Urteil des VG Aachen zur Mindestgröße in NRW
zum Glück sind wir alle nicht gleich groß
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Re: Urteil des VG Aachen zur Mindestgröße in NRW
Hi Leute,
weitere "wichtige" Infos bitte per PN.
Ich schließe den Thread.
Gruß
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Re: Urteil des VG Aachen zur Mindestgröße in NRW
Der Thread ist wieder geöffnet.
Gruß
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Re: Urteil des VG Aachen zur Mindestgröße in NRW
Ich bat Polli den Fred wieder zu öffnen, weil ich eine Entscheidung des
des VG Düsseldorf gelesen hatte und die sensationell fand.
1.) wegen der Aussage, dass die besseren Männer ausgeschlossen werden, also die zwischen den beiden vormaligen Werten (so habe ich das noch nie betrachtet - mal wieder nicht darauf gekommen) und
2.) wegen diesem Satz: Gesamte Verwaltungspraxis unwirksam
das Gericht sagt also, die Größe entscheidet;
es ist allerdings Sache des Gesetzgebers diese festzusetzen und nicht die der Verwaltung, weil es die Aufgabe des Parlaments im Rahmen einer formellen Gesetzgebung ist, eine Abwägung widerstreitender Verfassungsgüter vorzunehmen und nicht der Verwaltung.
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/v ... htswidrig/
des VG Düsseldorf gelesen hatte und die sensationell fand.
1.) wegen der Aussage, dass die besseren Männer ausgeschlossen werden, also die zwischen den beiden vormaligen Werten (so habe ich das noch nie betrachtet - mal wieder nicht darauf gekommen) und
2.) wegen diesem Satz: Gesamte Verwaltungspraxis unwirksam
das Gericht sagt also, die Größe entscheidet;
es ist allerdings Sache des Gesetzgebers diese festzusetzen und nicht die der Verwaltung, weil es die Aufgabe des Parlaments im Rahmen einer formellen Gesetzgebung ist, eine Abwägung widerstreitender Verfassungsgüter vorzunehmen und nicht der Verwaltung.
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/v ... htswidrig/
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- schutzmann_schneidig
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Re: Urteil des VG Aachen zur Mindestgröße in NRW
Ich hatte das auch bereits gelesen und finde die Argumentation des Gerichts gut nachvollziehbar und schlüssig. Es gibt sicherlich gute Gründe für eine Mindestgröße und man kann diese auch anhand bestimmter Parameter festlegen, aber sie muss natürlich für alle Bewerber unabhängig vom Geschlecht einheitlich sein.
Ich hoffe, dass sich diese Einsicht (BL übergreifend) jetzt endlich mal durchsetzt.
Ich hoffe, dass sich diese Einsicht (BL übergreifend) jetzt endlich mal durchsetzt.
Zuletzt geändert von schutzmann_schneidig am Do 10. Aug 2017, 18:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Urteil des VG Aachen zur Mindestgröße in NRW
Tja, hübsche Auffassung. Mal schauen, was das OVG davon übrig lässt.
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Re: Urteil des VG Aachen zur Mindestgröße in NRW
ich kann dir nicht ganz folgen, mir erscheint die Argumentation in den beiden Punkten und somit die Begründung schlüssig.mistam hat geschrieben:Tja, hübsche Auffassung. Mal schauen, was das OVG davon übrig lässt.
Was meinst du mit übrig lassen, also wo siehst du denn die Mängel ?
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Re: Urteil des VG Aachen zur Mindestgröße in NRW
Sowohl die positive Diskriminierung der Frauen ist nicht so simpel zu betrachten, wie das Gericht es tut, als auch das Erfordernis einer gesetzlichen Regelung in dieser Detailtiefe sehe ich nicht. Das Gesetz sagt, dass die Auswahl nach Eignung, ... zu erfolgen hat. Die Ausgestaltung des Begriffes Eignung ist nach Auffassung der meisten Gerichte bisher Angelegenheit des Dienstherrn.
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