Urteil des VG Aachen zur Mindestgröße in NRW

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Re: Urteil des VG Aachen zur Mindestgröße in NRW

Beitragvon Mainzelmann2001 » Fr 24. Feb 2017, 18:30

Ist die Diskussion nicht allgemein gehalten?
Was juckt es die stolze Eiche, wenn sich die Wildsau an ihr reibt.

Das frühe Vögeln entspannt den Wurm.

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Re: Urteil des VG Aachen zur Mindestgröße in NRW

Beitragvon Controller » Fr 24. Feb 2017, 18:32

holla Mainzel, :knuddel:
schön, dass du wieder da bist :zustimm:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

- Verstorben am 09.08.2021 -

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Re: Urteil des VG Aachen zur Mindestgröße in NRW

Beitragvon Mainzelmann2001 » Fr 24. Feb 2017, 18:34

Kann ja nicht sein, dass Harkov mich unwidersprochen mit dem Käptn auf Streife schicken will. :lach: :tanzen:
Was juckt es die stolze Eiche, wenn sich die Wildsau an ihr reibt.

Das frühe Vögeln entspannt den Wurm.

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Re: Urteil des VG Aachen zur Mindestgröße in NRW

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Fr 24. Feb 2017, 18:37

Was denn? Wir machen den Pott voll. :prost:
:lah:

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Re: Urteil des VG Aachen zur Mindestgröße in NRW

Beitragvon Controller » Fr 24. Feb 2017, 18:44

:polizei1:
Die User "Controller und Mainzelmann" auf Streife im TV und ich würde Tshirts drucken;)
:polizei7:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: Urteil des VG Aachen zur Mindestgröße in NRW

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Fr 24. Feb 2017, 18:47

Führt zum gleichen Ergebnis.
:lah:

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Re: Urteil des VG Aachen zur Mindestgröße in NRW

Beitragvon Mainzelmann2001 » Fr 24. Feb 2017, 18:55

:bia:
Was juckt es die stolze Eiche, wenn sich die Wildsau an ihr reibt.

Das frühe Vögeln entspannt den Wurm.

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Re: Urteil des VG Aachen zur Mindestgröße in NRW

Beitragvon Controller » Fr 24. Feb 2017, 18:57

:polizei1:

zum Glück sind wir alle nicht gleich groß :lol:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: Urteil des VG Aachen zur Mindestgröße in NRW

Beitragvon Polli » Fr 24. Feb 2017, 20:06

Hi Leute,

weitere "wichtige" Infos bitte per PN. :polizei1:

Ich schließe den Thread.

Gruß :polizei2:

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Re: Urteil des VG Aachen zur Mindestgröße in NRW

Beitragvon Polli » Do 10. Aug 2017, 18:02

Der Thread ist wieder geöffnet.
Gruß :polizei2:

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Re: Urteil des VG Aachen zur Mindestgröße in NRW

Beitragvon Controller » Do 10. Aug 2017, 18:26

Ich bat Polli den Fred wieder zu öffnen, weil ich eine Entscheidung des

des VG Düsseldorf gelesen hatte und die sensationell fand.

1.) wegen der Aussage, dass die besseren Männer ausgeschlossen werden, also die zwischen den beiden vormaligen Werten (so habe ich das noch nie betrachtet - mal wieder nicht darauf gekommen) und

2.) wegen diesem Satz: Gesamte Verwaltungspraxis unwirksam

das Gericht sagt also, die Größe entscheidet;

es ist allerdings Sache des Gesetzgebers diese festzusetzen und nicht die der Verwaltung, weil es die Aufgabe des Parlaments im Rahmen einer formellen Gesetzgebung ist, eine Abwägung widerstreitender Verfassungsgüter vorzunehmen und nicht der Verwaltung.

http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/v ... htswidrig/
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Re: Urteil des VG Aachen zur Mindestgröße in NRW

Beitragvon schutzmann_schneidig » Do 10. Aug 2017, 18:43

Ich hatte das auch bereits gelesen und finde die Argumentation des Gerichts gut nachvollziehbar und schlüssig. Es gibt sicherlich gute Gründe für eine Mindestgröße und man kann diese auch anhand bestimmter Parameter festlegen, aber sie muss natürlich für alle Bewerber unabhängig vom Geschlecht einheitlich sein.

Ich hoffe, dass sich diese Einsicht (BL übergreifend) jetzt endlich mal durchsetzt.
Zuletzt geändert von schutzmann_schneidig am Do 10. Aug 2017, 18:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Urteil des VG Aachen zur Mindestgröße in NRW

Beitragvon mistam » Do 10. Aug 2017, 18:43

Tja, hübsche Auffassung. Mal schauen, was das OVG davon übrig lässt.

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Re: Urteil des VG Aachen zur Mindestgröße in NRW

Beitragvon Controller » Do 10. Aug 2017, 18:53

mistam hat geschrieben:Tja, hübsche Auffassung. Mal schauen, was das OVG davon übrig lässt.
ich kann dir nicht ganz folgen, mir erscheint die Argumentation in den beiden Punkten und somit die Begründung schlüssig.
Was meinst du mit übrig lassen, also wo siehst du denn die Mängel ?
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Re: Urteil des VG Aachen zur Mindestgröße in NRW

Beitragvon mistam » Do 10. Aug 2017, 19:00

Sowohl die positive Diskriminierung der Frauen ist nicht so simpel zu betrachten, wie das Gericht es tut, als auch das Erfordernis einer gesetzlichen Regelung in dieser Detailtiefe sehe ich nicht. Das Gesetz sagt, dass die Auswahl nach Eignung, ... zu erfolgen hat. Die Ausgestaltung des Begriffes Eignung ist nach Auffassung der meisten Gerichte bisher Angelegenheit des Dienstherrn.


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