Verschweigen von psychischen Erkrankungen o.ä.

Informationen zur Einstellung und Ausbildung der Landespolizei!

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Mikada
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Verschweigen von psychischen Erkrankungen o.ä.

Beitragvon Mikada » Do 5. Okt 2017, 22:40

Hey ihr Lieben!

Ich habe eine Freundin, die sich demnächst bei der Polizei bewerben möchte. Allerdings befindet sie sich noch in Therapie (zum Ausbildungsbeginn wahrscheinlich nicht mehr) und bei ihr wurde vor ca. 1 1/2 Jahren eine Depression sowie PTBS diagnostiziert, beide Erkrankungen sind aber laut eigener Aussage kaum mehr vorhanden sofern so etwas möglich ist.
Sie sagt, sie sei "beschwerdefrei". Dazu muss man sagen, dass sie tatsächlich enorme Fortschritte gemacht hat und mittlerweile auch einer geregelten Tätigkeit nachgeht und dabei keine Probleme hat.
Entwickelt haben diese beiden Erkrankungen sich durch ihre wirklich belastende Kindheit.

Nun hat sie die Befürchtung, dass sie damit bei der Polizei null Chancen hat, was meiner Meinung nach auch so ist.
Ich würde ihr unglaublich gerne helfen, mir sind dabei aber natürlich auch die Hände gebunden. Vielleicht kann ich hier ein paar Infos einholen.

Sie fragte mich neulich, ob sie damit durchkommen würde, sollte sie sowohl die Therapie als auch die Erkrankungen beim Einstellungsverfahren verschweigen.
Ich hab natürlich gesagt, dass das ziemlich unwahrscheinlich wäre, da die Polizei mit Leichtigkeit an sämtliche Unterlagen herankommen würde wie z.B die Krankenkassenakte. Allerdings war ich mir da bei näherem Überlegen nicht mehr so sicher.
Wie siehts denn aus mit zurückliegenden, psychischen Erkrankungen und dem Verschweigen? Dass sie sofort die Kündigung erhält, sollte dies zu einem späteren Zeitpunkt ans Licht kommen, habe ich ihr bereits mitgeteilt.

Mir tut es nur so unglaublich doll leid für sie, sie ist ein wirklich toller Mensch und ich denke, sie wäre ziemlich gut für den Polizeiberuf geeignet. Es ist schade, dass Psychotherapien und zurückliegende Erkrankungen ein Auschlusskriterium darstellen, immerhin sind gerade in der heutigen Zeit UND im Berufsfeld der Polizei psychische Erkrankungen keine Seltenheit mehr.

Was meint ihr? Verschweigen, ja oder nein? Hätte sie so eine Chance, angenommen zu werden?

Ich bin gespannt auf die Antworten. :)

LG

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Re: Verschweigen von psychischen Erkrankungen o.ä.

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Do 5. Okt 2017, 22:45

Ich hatte auch mal eine Freundin. Die hat das verschwiegen. Die wurde dann im zweiten Jahr gefeuert.
Meine andere Freundin hat nach Einsätzen wie zwei Arbeitsunfällen und einem erweiterten Suizid danach wegen ihrer nicht erkannten Psychose keine Nerven mehr für den Job gehabt.
:lah:

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Re: Verschweigen von psychischen Erkrankungen o.ä.

Beitragvon Habakuk2 » Do 5. Okt 2017, 23:07

Verschweigen, bzw. Lügen geht gar nicht.
Außerdem bietet der Beruf definitiv zu viele potentielle Trigger. Im Interesse der psychischen Verfassung sollte man vom Polizeiberuf bei einschlägiger Vorerkrankung Abstand nehmen.

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Re: Verschweigen von psychischen Erkrankungen o.ä.

Beitragvon Controller » Do 5. Okt 2017, 23:49

Ich habe eine Freundin,
Ja, toll, ganz super :lol:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

- Verstorben am 09.08.2021 -

Officer André

Re: Verschweigen von psychischen Erkrankungen o.ä.

Beitragvon Officer André » Fr 6. Okt 2017, 10:06

Es gibt genug Polizisten, ohne Vorerkrankungen, die durch den Beruf psychische Erkrankung entwickelt haben.
Man bleibt grundsätzlich anfällig für Depressionen und co..
Zusätzliche psychische Belastung ist da absolut nicht förderlich. Das sollte man sehr ernst nehmen.

vladdi
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Re: Verschweigen von psychischen Erkrankungen o.ä.

Beitragvon vladdi » Fr 6. Okt 2017, 12:37

Das Lügen beim EAV kann in der Folge zur Nichtigkeit der Einstellung führen.

Hieße, deine Freundin lügt, obwohl sie das abgeben müsste. In 25 Jahren erleidet sie einen Zusammenbruch, es kommt raus. Die Einstellung ist nichtig. Keine Ansprüche *Rente, KV, nix*

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Re: Verschweigen von psychischen Erkrankungen o.ä.

Beitragvon Controller » Fr 6. Okt 2017, 14:30

In 25 Jahren erleidet sie einen Zusammenbruch, es kommt raus. Die Einstellung ist nichtig. Keine Ansprüche *Rente, KV, nix*
:o

wirklich ????
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

- Verstorben am 09.08.2021 -

Franconia

Re: Verschweigen von psychischen Erkrankungen o.ä.

Beitragvon Franconia » Fr 6. Okt 2017, 15:10

vladdi hat geschrieben:
Fr 6. Okt 2017, 12:37
Das Lügen beim EAV kann in der Folge zur Nichtigkeit der Einstellung führen.

Hieße, deine Freundin lügt, obwohl sie das abgeben müsste. In 25 Jahren erleidet sie einen Zusammenbruch, es kommt raus. Die Einstellung ist nichtig. Keine Ansprüche *Rente, KV, nix*
Falsch. Sie würde dann zumindest in der Rentenversicherung nachversichert werden.

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MICHI
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Re: Verschweigen von psychischen Erkrankungen o.ä.

Beitragvon MICHI » Fr 6. Okt 2017, 15:13

Ich schließe das Ganze dann Mal.

Es gibt genügend Threads im Forum, die social mit dem Verschweigen von Krankheiten oder anderen Dingen im Rahmen der Bewerbung befassen.

Die Hoffnung auf Tipps, wie man die Behörden bereits bei der Bewerbung bescheißt, ist dem TE somit genommen.
Gruß
MICHI


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