Rot-Grün-Schwäche als Auswahlkriterium

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carlos.nowi
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Rot-Grün-Schwäche als Auswahlkriterium

Beitragvon carlos.nowi » Di 6. Feb 2018, 17:44

Sehr geehrte Community :),
ich weiß, Sie sind keine Ärzte und die Entscheidung liegt nicht bei Ihnen, ob ein Bewerber gesundheitlich für den Polizeidienst geeignet ist, aber vielleicht können Sie mir dennoch weiterhelfen oder Tipps geben. Ich habe eine Rot-Grün-Sehschwäche, aber interessiere mich sehr für den Beruf des Polizeibeamten. Neulich habe ich in einem Gespräch schon erfahren, dass in NRW eine Rot-Grün-Schwäche direkt als Ausscheidungskriterium gesehen wird. Meine Hoffnung liegt nun bei den verschiedenen Anforderungen je Bundesland. Zurzeit mache ich das allgemeine Abitur, welches ich 2019 bekommen werde. Zudem erfülle ich ohne Probleme alle weiteren Anforderungen und bin sehr geeignet für den Beruf. Meine Frage an Sie ist folgende:
Gibt es Bundesländer in denen eine Rot-Grün-Schwäche nicht so problematisch ist, sodass ich eine Chance bekommen kann und wenn ja, welche Bundesländer sind zu empfehlen ?
Vielen Dank für Ihre Hilfe :)

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Re: Rot-Grün-Schwäche als Auswahlkriterium

Beitragvon MICHI » Di 6. Feb 2018, 18:37

Nach der letzten Reform der PDV300, welche in allen Bundesländern ihre Gültigkeit hat, wurden die Anforderungen hinsichtlich des farblichen Sehens verschärft, sodass dieses jetzt schneller PDU führt.

Bei entsprechender Farbsehschwäche gibt es kaum eine Chance auf Einstellung.
Steht aber alles schon mehrfach im Forum.

Suche hilft.
Gruß
MICHI


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Re: Rot-Grün-Schwäche als Auswahlkriterium

Beitragvon Polli » Di 6. Feb 2018, 23:25

Hi carlos.nowi,


ich muss mich den Ausführungen von MICHI anschließen.

Die Polizeidienstvorschrift 300, in der die gesundheitlichen Kriterien für den Polizeiberuf geregelt sind,
also auch das Farbsehen, gelten bundesweit. :smilingplanet:

Da gibt es leider keine Unterschiede.
Hier nähere Infos zum Farbsehen:

viewtopic.php?p=13792#13792

Selbstverständlich kannst du dir diese Infos von den offiziellen Stellen bestätigen lassen.

viewtopic.php?f=16&t=5824

Sorry....
Gruß :polizei2:



spaedix

Re: Rot-Grün-Schwäche als Auswahlkriterium

Beitragvon spaedix » Mi 7. Feb 2018, 16:07

In Niedersachsen kannst du, wenn du deinen Anomalquotienten beim Augenarzt bestimmen lässt, eingestellt werden. Er muss zwischen zwei bestimmten Werten sein.
Die Werte sind geheim. Wenn du beim med. Dienst in Göttingen anrufst, dann erklären sie dir dort auch, wie du zu verfahren hast.
Mach dich nicht verrückt.

Melde dich gerne bei Fragen bei mir.
Ich weiß, wie sehr man sich verrückt machen kann bezüglich Einstellungsverfahren...

LG :-)

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Re: Rot-Grün-Schwäche als Auswahlkriterium

Beitragvon WaPo_2017 » Mi 7. Feb 2018, 22:09

Bei mir wurde letztes Jahr beim PÄD die Rot-Grün Schwäche beanstandet. ( Wusste natürlich schon vorher das ich sie habe bzw. hatte ich Sie beim Fragebogen gleich mit angegeben.)

Nachdem der Ishihara Test mehr oder weniger negativ verlaufen war hatte ich eine Auflage zur Erfüllung der PDT bekommen, diese beinhaltete ein Augenärztliches Gutachten, wo durch einen bestimmten Test ein Anomaliquotient erstellt wird. In Kurzform gesagt gibt dieser an welche Rot bzw Grün Abweichung deine Augen haben. Wie spaedix schon gesagt hat sobald du in diesem bestimmten Grenzbereich liegst ( ich weis nicht ob ich die Werte hier nennen darf, ansonsten Google ein bisschen dann findest du dazu auch was) kannst du trotz Rot-Grün Schwäche eingestellt werden.

Was bei mir der Fall war :)

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Re: Rot-Grün-Schwäche als Auswahlkriterium

Beitragvon Polli » Do 8. Feb 2018, 19:06

Hi Leute,


vor der Novellierung der PDV 300 galten folgende Werte:

Rotschwäche = Protanomalie :arrow: Anomaliewert nicht kleiner als 0,7

Grünschwäche = Deuteranomalie :arrow: Anomaliewert nicht größer als 2,0

Gruß :polizei2:



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