Guten Tag liebes Forum,
zunächst sei gesagt, dass ich bereits die Google und die Suchfunktion hier im Forum bemüht habe eine Lösung für mein Problem zu finden - ohne Erfolg.
Ich habe im Jahr 2017 Studienabschnitte in der Fachhochschule, im LAFP und im Praktikum absolviert.
Im Rahmen der Steuererklärung kann man bei den Werbungskosten die Kosten für den Weg zu Arbeitsstelle angeben, die dann erstattet werden können. Nun weiß ich nicht, was ich als "erste Tätigkeitsstelle" angeben soll.
Ist die erste Tätigkeitsstätte die FH, weil ich dort die meiste Zeit verbringe? Sind die anderen Standorte dann unter den Reisekosten anzugeben?
Oder wechselt die erste Tätigkeitsstätte das Jahr über, da ich immer dorthin abgeordnet werde?
Ich hoffe jemand kann mir weiter helfen.
Beste Grüße
Steuererklärung
Re: Steuererklärung
TimBecks hat geschrieben: ↑Do 1. Mär 2018, 16:37Guten Tag liebes Forum,
zunächst sei gesagt, dass ich bereits die Google und die Suchfunktion hier im Forum bemüht habe eine Lösung für mein Problem zu finden - ohne Erfolg.
Ich habe im Jahr 2017 Studienabschnitte in der Fachhochschule, im LAFP und im Praktikum absolviert.
Im Rahmen der Steuererklärung kann man bei den Werbungskosten die Kosten für den Weg zu Arbeitsstelle angeben, die dann erstattet werden können. Nun weiß ich nicht, was ich als "erste Tätigkeitsstelle" angeben soll.
Ist die erste Tätigkeitsstätte die FH, weil ich dort die meiste Zeit verbringe? Sind die anderen Standorte dann unter den Reisekosten anzugeben?
Oder wechselt die erste Tätigkeitsstätte das Jahr über, da ich immer dorthin abgeordnet werde?
Ich hoffe jemand kann mir weiter helfen.
Beste Grüße
Hi Tim,
deine erste Tätigkeitsstelle (Zeile 31 der Steuererklärung) ist die Adresse der FH.
Der FH deshalb, weil die (quasi) zu deiner Ausbildungsbehörde gehört.
Zur Polizeischule (LAFP) warst du von deiner Ausbildungsbehörde abgeordnet.
Daher kannst du diese Fahrtkosten bei den Reisekosten eintragen - abzüglich der eventuellen Kostenerstattung
die du von deiner Behörde erhalten hast.
Sollte deine Praktikumsbehörde nicht identisch mit deiner Ausbildungsbehörde sein, also eine sogenannte
Kooperationsbehörde, trägst du diese Kosten ebenfalls bei den Reisekosten ein.
Wenn die Ausbildungsbehörde und Praktikumsbehörde identisch sind, trägst du die Adresse der Praktikumsdienststelle in die Zeile 32 ein.
Gruß
Re: Steuererklärung
Vielen Dank, du hast mir sehr geholfen!
Re: Steuererklärung
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