Hallo vladdi,
Dein Ernst? Sie hat sich selbst verletzt. Und natürlich ist sie verpflichtet, das anzugeben, wenn der Arzt nach den Narben fragt. Wahrheitsgemäß und so
Die TEin kann zur Zeit der Selbstverletzung psychisch krank gewesen sein. Sofern eine Krankheit vorlag, kann diese erneut ausbrechen. Das wissen wir nicht, ein Arzt scheint damals nicht konsultiert worden zu sein, trotz der den Beschreibungen zufolge großflächig verteilten Verletzungsbilder.
Ohne der TEin zu nahe treten zu wollen, aber ich würde das gesamte Thema durchaus mal mit einem Arzt besprechen, wenn das noch nie geschehen ist, unabhängig von der Bewerbung. Es gibt Dinge, die kann man als Jugendsünde abtun, aber ... Und es gibt Phasen im Leben, da läuft alles richtig gut und man glaubt, man ist echt drüber. Das Leben ist aber ziemlich lang, es geht nicht immer bergauf. Autodestruktive Arten auf Probleme zu reagieren, die sehr weit von der Skala des normalerweise Erwartbaren abweichen, gehören mMn immer medizinisch reflektiert und abgeklärt. Auch im Nachhinein. Die Selbstdiagnose greift da zu kurz.
Viele Grüße
Kulinka