PDU wegen Augenkrankheit

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Maxi33
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PDU wegen Augenkrankheit

Beitragvon Maxi33 » Di 20. Nov 2018, 18:19

Hallo zusammen,
bei mir hat sich ein recht außergewöhnlicher Sachverhalt ergeben welcher mir Unruhen bereitet und zu welchem ich einige Fragen hätte.
Vorneweg, ich leide unter einer Augenkrankheit Namens Keratokonus. Meine Sehschärfe beträgt ohne Kontaktlinsen 80% auf dem linken und 30% auf dem rechten Auge. Mit Kontaktlinsen erreiche ich 100% auf dem linken und 80% auf dem rechten Auge.

Nun zu meinem Sachverhalt. Ich bin bereits zum Studium angenommen worden und auch schon seit einigen Monaten dabei. Allerdings war zum Zeitpunkt des EAVs nicht klar, dass ich unter dieser Augenkrankheit leide. Ich glaube, dass ich nur durch sehr glückliche Zufälle zum Studium zugelassen wurde. Kann ich nun noch raus geworfen werden? Die Vertrauenslehrer bei uns meinen, dass ich nur schlafende Hunde wecken würde wenn ich andauernd nachfragen würde, Immerhin habe ich bereits eine Visusprüfung + Dioptrien eingereicht, welche ich bevor ich meine Zusage bekommen habe nachreichen musste. Auch auf dieser wird aber NICHT genannt, dass ein Keratokonus vorliegt.

Bisher macht mir das Studium großen Spaß und ich würde sagen, dass die Polizei, im Gegensatz zu vielen anderen Berufen, genau mein Ding ist. Aufgrund dessen macht mir das Thema PDU viele Sorgen und belastet mich auch im Privatleben. Die Restzweifel sind doch recht anstrengend.

Also, was würdet ihr sagen? Wie sollte mein weiteres Vorgehen aussehen? Und besonders: Kann ich nach bestehen des EAVs, bestehen der ärztlichen Untersuchung und bereits begonnenen Studium ohne weiteres Aufgrund dieser Augenkrankheit entlassen werden?

Mfg Maxi

scw
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Re: PDU wegen Augenkrankheit

Beitragvon scw » Di 20. Nov 2018, 18:32

Wenn zum Zeitpunkt deiner Eignungsprüfung nichts bekannt war, kann dich dafür auch keiner belangen. Allerdings ist dein Beamtenverhältnis auf Widerruf / Probe eben ein Problem. Folglich kannst du auch in dieser Zeit aus dem Verhältnis zu deiner jeweiligen Behörde entlassen werden, wenn eine PDU vorliegt.

Ich denke, das es hier eine "richtige" Vorangehensweise gibt.. ist fraglich. Entweder spielst du mit offenen Karten oder lässt es. Die Entscheidung triffst du. Du kannst so oder so belangt werden wenn es raus kommt. Obs jemals jemand rausfindet wenn es keiner weiß? Weiß ich nicht. Fakt ist jedoch, dass du dir darüber im klaren sein solltest, dass du eine gewisse Verantwortung trägst in diesem Job. Deinen Mitmenschen draußen, deinem Passmann-/Frau und insbesondere dir selbst bist du das also schuldig, dass du wirklich arbeitsfähig bist, auch mit 80%.
Ich bin kein Arzt, ich kann das nicht einschätzen, aber darüber solltest dir dir halt Gedanken machen. Defacto wird dir lediglich der PÄD die abschließende Beurteilung zu deinem Problem geben können :polizei13:


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