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Laser Operation bei -7 Dioptrien: Chance trotz polizeidienstuntauglichkeit?

Verfasst: Mo 7. Jan 2019, 15:46
von benreu2
Hallo liebe Community,

zu meiner Situation: Leider sehe ich sehr schlecht, ich habe auf beiden Augen -7,5 Dioptrien. Nun hatte ich mich dazu entschlossen, eine Laser OP durchzuführen (SMILE-Verfahren). Meine jetzige Sehleistung beträgt 100% und auch die restliche Hornhautdicke ist ausreichend. Leider habe ich in der PDV300 gelesen, dass der präoperative Zustand maximal -5 Dioptrien betragen darf.
Habe ich trotzdem eine Chance? Ich meine meine Sehleistung ist nun ja perfekt und mein Auge ist gesund!
Wenn ich alle anderen Test super bestehe, würde man dann evtl ein Auge zudrücken? :banned:
Oder hätte ich eine Chance, wenn ich dem Arzt meine präoperativen Werte nicht mitteile? Kann er diese bei der Untersuchung überhaupt erkennen?
Ich bin über jede Antwort dankbar! :zustimm:

Re: Laser Operation bei -7 Dioptrien: Chance trotz polizeidienstuntauglichkeit?

Verfasst: Mo 7. Jan 2019, 16:28
von MICHI
Es gibt Werte, die sind nicht verhandelbar bzw. gibt es für diese keinen Ermessensspielraum.

Es wird mit Sicherheit kein Auge zugedrückt werden können.

Hier sich dann nach einem "Betrug" zu erkundigen, halte ich 8m Übrigen schon für etwas dreist.

Re: Laser Operation bei -7 Dioptrien: Chance trotz polizeidienstuntauglichkeit?

Verfasst: Mo 7. Jan 2019, 18:48
von Polli
Hi benreu2,

Je größer die Dioptrienzahl, desto mehr Hornhaut muss bei der Laser-OP abgetragen werden.

Daher gibt es diese präoperativen Maximalwerte.

Man will - im Hinblick auf deine ca. 40 Dienstjahre - ausschließen, dass es irgend wann zu Komplikationen kommen kann.

Willst du Gewissheit haben, ob es Ausnahmen gibt, möchte ich dir empfehlen, Kontakt mit dem zuständigen
polizeiärztlichen Dienst (PÄD) :onceldoc: deines Bundeslandes aufzunehmen.

Über deinen zuständigen Einstellungsberater :gossip: wirst du die Rufnummer bekommen können.

P.S.: Da du mit deinen Sehwerten erst gar nicht zum Testverfahren eingeladen wirst, kannst du dich
dort auch nicht beweisen.
Ein Verschweigen deiner Sehwerte würde zu Ausschluss führen, da du dann wiederum charakterlich nicht geeignet wärst.

In diesem Sinne...
Gruß :polizei2:


Re: Laser Operation bei -7 Dioptrien: Chance trotz polizeidienstuntauglichkeit?

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 15:40
von anfänger15
Moin,

Ich bin der Meinung, dass es ein Bundesland gab, welches auf die Resthornhautdicke achtet und nicht auf die präoperativen Werte. Ich bin mir nicht sicher, aber ich meine, es wäre Hessen gewesen.

Gruß

Edit:

viewtopic.php?f=16&t=81039&p=1271990#p1271990

Re: Laser Operation bei -7 Dioptrien: Chance trotz polizeidienstuntauglichkeit?

Verfasst: Fr 22. Feb 2019, 20:01
von ThüringenLaw_70
Die pauschale Angabe in der PDV300 zu den präoperativen Werten -5/+3 Dioptrien ist ja so nicht mehr haltbar. Einige Bundesländer (laut Telefonauskunft: zB Hessen) gehen deswegen nicht mehr auf diese Werte ein, sondern berücksichtigen nur die Resthornhautdicke. Diese sollte erfragt werden. Hier gibts Unterschiede von bis zu 50 µm. Die KRC-Richtlinien sind übrigens ein Anhaltspunkt, wobei die 250 µm definitiv zu wenig sind.

Die PDV-300 ist nicht in Stein gemeisselt, bis es mal irgendwann eine neue Version gibt... auch wenn einige das denken. Auch die PDV-300 muss im Lichte der geänderten Rechtsprechung betrachtet werden. Und diese hat sich nun mal massiv geändert.

Früher war es so, wie Polli es sagt: Bei hohen Ausgangswerten sah man ein höheres Risiko für den Dienstherrn, da man (wie eigentlich bei allen Laseroperationen) keine guten Erkenntnisse über die Folgen über die 40 Dienstjahre hat. Man hat dann aufgrund größerer Komplikationen bei höheren Werten die -5/+3 als Grenze festgelegt, um das Risiko für den Dienstherrn einzugrenzen.

Nach der Änderung der Rechtsprechung des BVerwG und dem nunmehr geänderten Prognosemaßstab kann der präoperative Ausgangswert allerdings nicht mehr pauschal herangezogen werden. Ein aktuell dienstfähiger Kandidat, der aktuell die Anforderungen erfüllt (nach Heilbewährung von 6M-12M), kann nicht mehr dienstuntauglich geschrieben werden, nur weil die Prognose unklar ist oder vor der Operation die Werte zu hoch waren. Das ist nur noch möglich wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine spätere Dienstunfähigkeit oder Ausfallzeiten (zu mind. 51 % Wahrscheinlichkeit) gutachterlich festgestellt werden.
Mit anderen Worten: Die Ungewissheiten von Operationsverfahren und die über Jahrzehnte ungewisse Prognose bei hohen Ausgangswerten bzw. das Risiko für eine spätere Verschlechterung trägt nun der Dienstherr und nicht mehr der Bewerber. Der Bewerber muss nachweisen dass er aktuell dienstfähig ist. Kann er das, muss die einstellende Behörde nachweisen, dass er aber überwiegend wahrscheinlich in der Zukunft ausfallen wird.
Bei Laseroperationen sind es im Besonderen Einzelfallentscheidungen. So kann ein Bewerber mit zuvor -4,5 Diptrien aufgrund einer Vorveranlagung zur Keratektasie doch dienstunfähig sein, ein Kandidat mit vorher -7,5 Dioptrien diensttauglich, wenn er zB eine sehr dicke Hornhaut von 625 µm und damit viel Luft zur Ablation hatte... Pro Dioptrie musst du mit 10-15µm rechnen, der Cap kommt aber noch oben drauf.

Beispiel aus der Rechtsprechung: VG Würzburg, Beschluss v. 21.08.2014 – 1 E 14.733
Bewerberin hatte -5,5 Dioptrien

Fazit: Bei jeder einstellenden Behörde einzeln anfragen und konkret nach der Resthornhautdicke fragen.

Eines solltest du aber unbedingt beachten: Wenn du dich mit so hohen Dioptrienwerten lasern lässt, besteht (je nach Methode) eine hohe Gefahr für eine Blendungsempfindlichkeit, Halos, Starbursts usw. und dann war es das auch mit der Tauglichkeit. Also sollte man es sich bei hohen Dioptriewerten schon gut überlegen, ob man sich einer solchen Operation unterzieht und natürlich auch wo und von wem man das machen lässt.

Dir alles Gute