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Re: Klage eines Bewerbers in Berlin

Verfasst: Sa 30. Mär 2019, 15:13
von Controller
Tapatalk-App
und da kann man nicht mal scrollen, um zu sehen, was der andere geschrieben hat ?

Ich nutze die nämlich nicht, sondern einen normalen Browser.

Gesülze, lol ok, merci dafür.

Und ja,

bescheinigte Unfähigkeit ist ein abwertendes Urteil
aber nicht jedes abwertende Urteil bescheinigt zugleich Unfähigkeit

Re: Klage eines Bewerbers in Berlin

Verfasst: Sa 30. Mär 2019, 15:46
von Officer André
Das Zitieren über Tapatalk ist schon etwas umständlicher als am PC.

Zumindest, wenn man nur Teile zitieren will. Wenn man dann aus mehreren Beiträgen zitieren will, wird es ganz kompliziert.

Ich glaube Mistam meinte, dass er sich nicht an einzelne Sätze und Aussagen von Usern erinnert, weil er ihnen keine all große Bedeutung beimisst

Re: Klage eines Bewerbers in Berlin

Verfasst: Sa 30. Mär 2019, 16:05
von Controller
Andre,
Browser am Handy 😁

Re: Klage eines Bewerbers in Berlin

Verfasst: Sa 30. Mär 2019, 17:25
von SirJames

mistam hat geschrieben:Ich schrieb doch oben, dass wir die überwiegende Zahl der Verfahren gewinnen. Was also soll die Frage?

Die Begründung ist meist recht einfach, man könne aus dem gerügten Verhalten keine Nichteignung für den Polizeidienst ableiten. Es sei ja nach zwei oder drei Jahren ohne erneute Straffälligkeit anzunehmen, dass Besserung eingetreten sei.
Eine Ansehens- oder Vertrauensschädigung durch die Einstellung von Straftätern wird regelmäßig bestritten.

C., ich hatte nicht behauptet, dass die Begriffe deckungsgleich seien, sondern lediglich, dass jeder vernünftige Leser wüsste, was gemeint war. Ich lerne Deine Posts nunmal nicht auswendig, bevor ich antworte. Und das hier ist ein Forum und keine wissenschaftliche oder juristische Diskussion.
Mea culpa, dass ich das überlesen habe. Hintergrund ist, dass ich für mich gerne Deine Aussage bzgl. der Gerichtsentscheidungen einordnen möchte. Insofern Danke für die Antwort.

Gruß

Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk


Re: Klage eines Bewerbers in Berlin

Verfasst: Mo 1. Apr 2019, 14:07
von mistam
HauptstadtCop hat geschrieben:Hallo Kolleginnen und Kollegen,

am 27.03.2019 um 13:00 findet am Landesarbeitsgericht Berlin ein Verfahren darüber statt, ob ein Bewerber der in der Vergangenheit als Sicherheitsmitarbeiter gearbeitet hat und in diesem Zeitraum mehrere Ermittlungsverfahren anhängig hatte, für den Polizeidienst geeignet ist oder nicht.

Der Kläger hatte sich für den ZOS beworben und wurde abgelehnt.
Erstinstanzlich hat das Arbeitsgericht in Berlin entschieden, dass das beklagte Land fehlerhaft entschieden hat und das der Bewerber Recht hat.

Das Beklagte Land geht nach dem Urteil in Berufung.

Zur Sache: Die Ermittlungsverfahren die gegen den Kläger liefen, waren alle berufsbedingt und wurden alle nach Paragraph 170 II StPO eingestellt.

Das EB hat diese Verfahren zum Anlass genommen, den Bewerber abzulehnen, obwohl die Verfahren sauber eingestellt worden sind.

Sollte das Landesarbeitsgericht morgen das Urteil des Berliner Arbeitsgerichtes bestätigen, hat sich das Einstellungsbüro einen Bärendienst erwiesen und kann keinen Bewerber mehr ablehnen, die ein sauber eingestelltes Verfahren haben.

Ich beobachte den demografischen Wandel schon seit einigen Jahren und muss leider feststellen, dass bei uns so einiges Falsch läuft.

Aber lassen wir uns mal überraschen...
Und, wie ist das Verfahren denn nun ausgegangen?