Seite 2 von 2

Re: Was bedeutet vorbestraft, Verjährung?

Verfasst: Sa 8. Jun 2019, 21:43
von Sunwalk
PotionMaster hat geschrieben:Nach Tilgung der Strafe darf sich eine solche Person auch als nicht vorbestraft bezeichnen. Also ein "nein" ankreuzen. So war dies auch im Fall der mir gerade im Kopf schwebt. Der Bewerber bewarb sich als Angestellter für den Justizdienst. Dort wurde die Frage auch pauschal im Einstellungsverfahren jedem Bewerber gestellt.

Das Bewerbungsverfahren für künftige Beamte ist hier die Ausnahme und auch nicht unumstritten. Es wird nach wie vor wegen der besonderen Stellung des Beamten insbesondere im Polizeidienst anders verfahren. Hier hindert die falsche Darstellung die Einstellung. Ob der Beamte deshalb dann auch darauf zu entlassen ist, dazu hat sich das OVG Bautzen ganz interessant geäußert in OVG Bautzen Urt. v. 24.5.2016 – 2 A 304/15.
Super, das ist eine richtig interessante Info, werde mir das Urteil durchlesen, mit Sicherheit auch sehr interessant für den hiesigen Fragesteller, besten Dank! Bild


Gesendet von iPhone mit Tapatalk

Re: Was bedeutet vorbestraft, Verjährung?

Verfasst: Sa 8. Jun 2019, 21:50
von PotionMaster
Gern. Allerdings hast du im Grunde ja durchaus das richtige bereits auf den Punkt gebracht, falls es hier um eine Bewerbung in ein Beamtenverhältnis geht. So zumindest auch mein derzeitiger Kenntnisstand (und nicht mein Fachgebiet :polizei1: )

Re: Was bedeutet vorbestraft, Verjährung?

Verfasst: Sa 8. Jun 2019, 21:58
von DutchOne
Vielen Dank für die vielen Antworten. Ist ein IT-Spezialist bei der Polizei auch mit dem klassischen Polizeijob, wo ja eindeutig steht, "nicht vorbestraft", gleichzusetzen? Es stehen jedenfalls keine Voraussetzungen für den Job so beschrieben.

Re: Was bedeutet vorbestraft, Verjährung?

Verfasst: So 21. Jul 2019, 00:17
von Polli
Hi DutchOne,

du hast dich als Regierungsbeschäftigter und nicht als Polizeibeamter beworben.

Von daher ist die Situation nicht gleichzusetzen.

Rein pragmatisch gesehen, möchten wir bei der Polizei (rechtlich gesehen) zuverlässige Mitarbeiter haben, egal ob Polizeibeamter, Verwaltungsbeamter oder Regierungsbeschäftigter.

Nach meinem Dafürhalten ist dein Vergehen bereits schon so lange her, dass ich keine Bauchschmerzen hätte,
wenn du die Stelle bekommen würdest. :zustimm:


Gruß :polizei2:



Re: Was bedeutet vorbestraft, Verjährung?

Verfasst: Di 23. Jul 2019, 11:50
von squad
Sunwalk hat geschrieben:
Sa 8. Jun 2019, 21:30
Wie verhält sich das in dem Fall dass ich schriftlich im Bewerbungsbogen eben ja oder nein ankreuzen soll? Schweigerecht bedeutet dann ich Kreuze nichts an? Rein fiktiv
Wenn die Frage unzulässig ist, bzw. ein Recht besteht etwas nicht kundzugeben, dann wohl Notlüge?

https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_auf_L%C3%BCge