Ein Freund von mir meinte: Wenn du dir anschaust, wie viele Kriminalkommisare in Krimiserien oder Filmen Asperger haben (z.B. "die Brücke - Transit in den Tod" etc.), dann müsste auch der Polizei ja inzwischen vielleicht klar sein, dass diese Leute auch besondere Talente haben.
Ich hab ihm gesagt, dass das nur Filme sind, die mit der Realität oft nichts zu tun haben. Aber trotzdem für mich ein schöner Gedanke. Ich bin überzeugt, dass ich auch besondere Stärken habe.
Mit Schwerbehinderung PDU?
- PotionMaster
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Re: Mit Schwerbehinderung PDU?
Wie du bereits festgestellt hast, ist Film und Fernsehn eben nicht die Realität. Sicher können autistische Personen besondere Fähigkeiten haben. Personen im Rollstuhl ebenfalls. Ein bekannter, im letzten Jahr verstorbener Mensch im Rollstuhl mit schweren Behinderungen war gar einer der intelligentesten unserer Art. Als Polizist wäre er eben dennoch ungeeignet gewesen. Nicht der Inselbegabte wird gesucht sondern derjenige, der in den 40 Jahren Dienst in diversen Verwendungen voraussichtlich auf Dauer geeignet ist.
Deinen Wunsch kann ich nachvollziehen. Die Scheu vor dem Berater nicht. Willst du zur Polizei? Dann musst du dich eben dem üblichen Verfahren stellen. So wie jeder hier, der sich nicht sicher ist ob er wegen eines medizinischen Problems, besonderer schulischer Werdegänge., Vorstrafen etc. geeignet ist und die Karten auf den Tisch legen muss. Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens geht das eben nicht anders. Nun kannst du es also probieren oder aus welchen Gründen auch immer sein lassen. Wie es ausgegangen wäre musst du dich nur in einem der zwei Alternativen fragen.
Wenn du dich anonym informieren magst, damit die Karten nicht auf dem Tisch liegen und du deine medizinische Geschichte bewusst unterschlagen kannst, dann findest du im Forum ja auch genug Erklärungen zu Folgen.
Deinen Wunsch kann ich nachvollziehen. Die Scheu vor dem Berater nicht. Willst du zur Polizei? Dann musst du dich eben dem üblichen Verfahren stellen. So wie jeder hier, der sich nicht sicher ist ob er wegen eines medizinischen Problems, besonderer schulischer Werdegänge., Vorstrafen etc. geeignet ist und die Karten auf den Tisch legen muss. Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens geht das eben nicht anders. Nun kannst du es also probieren oder aus welchen Gründen auch immer sein lassen. Wie es ausgegangen wäre musst du dich nur in einem der zwei Alternativen fragen.
Wenn du dich anonym informieren magst, damit die Karten nicht auf dem Tisch liegen und du deine medizinische Geschichte bewusst unterschlagen kannst, dann findest du im Forum ja auch genug Erklärungen zu Folgen.
- Vollzugsbub
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Re: Mit Schwerbehinderung PDU?
PotionMaster hat geschrieben: ↑So 6. Okt 2019, 11:16Wie du bereits festgestellt hast, ist Film und Fernsehn eben nicht die Realität. Sicher können autistische Personen besondere Fähigkeiten haben. Personen im Rollstuhl ebenfalls. Ein bekannter, im letzten Jahr verstorbener Mensch im Rollstuhl mit schweren Behinderungen war gar einer der intelligentesten unserer Art. Als Polizist wäre er eben dennoch ungeeignet gewesen. Nicht der Inselbegabte wird gesucht sondern derjenige, der in den 40 Jahren Dienst in diversen Verwendungen voraussichtlich auf Dauer geeignet ist.
Deinen Wunsch kann ich nachvollziehen. Die Scheu vor dem Berater nicht. Willst du zur Polizei? Dann musst du dich eben dem üblichen Verfahren stellen. So wie jeder hier, der sich nicht sicher ist ob er wegen eines medizinischen Problems, besonderer schulischer Werdegänge., Vorstrafen etc. geeignet ist und die Karten auf den Tisch legen muss. Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens geht das eben nicht anders. Nun kannst du es also probieren oder aus welchen Gründen auch immer sein lassen. Wie es ausgegangen wäre musst du dich nur in einem der zwei Alternativen fragen.
Wenn du dich anonym informieren magst, damit die Karten nicht auf dem Tisch liegen und du deine medizinische Geschichte bewusst unterschlagen kannst, dann findest du im Forum ja auch genug Erklärungen zu Folgen.
es gibt viele fettnäpfchen, so viele das sie für alle reichen............
Re: Mit Schwerbehinderung PDU?
Die Selbsteinschätzung ist da leider nicht relevant und oft (nicht immer) unzuverlässig weil nicht objektiv.KripoTraum hat geschrieben: ↑So 6. Okt 2019, 10:10Ich halte meine "Einschränkungen" nicht für sehr stark. Zumindest nicht mehr. Ich bin reifer geworden und habe sehr gute Kompensationsstrategien bezüglich meiner hohen Reizempfindlichkeit entwickelt. Ich habe sogar bewusst Abhärtungstraining gemacht, z.B. mich an eine laute Hauptverkehrsstraße zu stellen, ohne Ohrschutz. Und ich bin bei der freiwilligen Feuerwehr, d.h. auch Sirenen und Stresssituationen sind erträglich.
Bin flexibler, wenn auch trotzdem noch ein ordnungsbevorzugender Typ, habe keinerlei Probleme mit dem sozialen Kontakt, außer dass ich manchmal Witze als letzter verstehe und Ironie ernst nehme. Aber auch das ist besser geworden. Es ist allerdings immer noch so, dass ich soziale Situationen wie Partys, Demos etc. über mehrere Stunden sehr anstrengend finde und dem nichts abgewinnen kann, was mich hin und wieder zum Spielverderber / Außenseiter macht. Aber ich kann sie durchaus "ertragen" wenn es sein muss.
Das ist natürlich Dein gutes Recht, alles Gute dabei!Ich spiele ernsthaft mit dem Gedanken den SBA zurückzugeben (der mir lebenslang gegeben wurde, als ich noch schwerer beeinträchtigt war) und ein Gutachten erstellen zu lassen, wo ich neu evaluiert werde.
Du kannst anrufen und einfach fragen, vielleicht ist die Antwort so klar, dass sie direkt am Telefon gegeben wird (weil z.B. Asperger = automatisch PDU). Da zwingt Dich ja niemand, Dich mit Namen & Adresse zu melden und das wird auch nicht in irgendwelche Dateien eingetragen. Ansonsten natürlich wie die Kollegen schon gesagt haben: Spiel mit offenen Karten, anders gehts halt nicht. Wenn Du der Meinung bist Du bist tauglich, kannst Du ja auch gegen eine Ablehnung Widerspruch einlegen und notfalls klagen und entsprechende Gutachten beibringen. Ist die Beeinträchtigung tatsächlich kaum noch vorhanden oder nicht dienstrelevant, wird man dann ggf. in Deinem Sinne urteilen. Es nicht angeben und es "drauf ankommen lassen" ist aber 'ne ganz ganz schlechte Idee.Mit einem Einstellungsberater würde ich ja sehr gern sprechen, aber ich traue mich nicht. Die wissen dann ja sofort wer man ist und alles ist auf dem Tisch. Oder kann man da anonym beraten werden?
Safety first!
Re: Mit Schwerbehinderung PDU?
Ungeachtet der Frage der PDT (die mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht voliegt) solltest Du auch noch mal für Dich selbst überdenken, ob Du die nächsten 40 Jahre mit der Belastung leben willst und kannst.
Der Beruf ist schon für Menschen ohne Asperger sehr belastend und bringt nicht Wenige an den Rand ihrer seelischen Belastbarkeit. Wenn für Dich nun noch Belastungen aus Situationen hinzukommen, die die meisten Kollegen nicht als belastend wahrnehmen, dürfte diese Belastungsgrenze schneller erreicht sein.
Eine weitere Frage ist, ob Du in der Lage wärst, die Einstellungstests abseits der Tauglichkeitsfrage zu bestehen, die ja auch Persönlichkeitsmerkmale wie Offenheit, Kommunikationsvermögen, Empathie usw. testen.
Der Beruf ist schon für Menschen ohne Asperger sehr belastend und bringt nicht Wenige an den Rand ihrer seelischen Belastbarkeit. Wenn für Dich nun noch Belastungen aus Situationen hinzukommen, die die meisten Kollegen nicht als belastend wahrnehmen, dürfte diese Belastungsgrenze schneller erreicht sein.
Eine weitere Frage ist, ob Du in der Lage wärst, die Einstellungstests abseits der Tauglichkeitsfrage zu bestehen, die ja auch Persönlichkeitsmerkmale wie Offenheit, Kommunikationsvermögen, Empathie usw. testen.
Re: Mit Schwerbehinderung PDU?
Hallo KripoTraum,
es ist für uns hier schwer einzuschätzen, inwieweit Du zum Beispiel objektiv bestehende Einschränkungen auch Dir selbst gegenüber sprachlich/gedanklich kompensierst. Wenn Du allerdings heute keine weiteren Einschränkungen mehr hast als die von Dir beschriebenen, dann bist Du jedenfalls nicht mehr schwerbehindert. Kannst also mit entsprechender ärztlicher Attestierung einer "Heilung" (hier in Form von sich nicht mehr ergebenden sozialen Einschränkungen) den Verwaltungsakt wieder aufheben lassen, der zu Deinem jetzigen Status geführt hat.
Zu polizeilichen Zusammenhängen kann ich nichts sagen, ich bin kein Polizist. Mein Rat an Dich: Wende Dich an einen guten Facharzt für Psychiatrie, sprich eingehend mit ihm darüber und lasse ggf. auch Deine Diagnose überprüfen. Ich weiß zwar nicht genau, wie alt Du bist, aber ich weiß, dass es um die Jahrtausendwende und in den frühen 2000er-Jahren einen Trend in der Medizin gab, auch "normale" Entwicklungs- und Sozialisationsauffälligkeiten diagnostisch irrtümlich im Autismusspektrum zu verorten. Behalte dabei im Hinterkopf, dass eine medizinische Neueinschätzung Dich auch von der Verpflichtung entbinden würde, frühere Fehldiagnosen im EAV mitzuteilen. Das ist dann kein Unterschlagen von Fakten.
Viele Grüße
Kulinka
es ist für uns hier schwer einzuschätzen, inwieweit Du zum Beispiel objektiv bestehende Einschränkungen auch Dir selbst gegenüber sprachlich/gedanklich kompensierst. Wenn Du allerdings heute keine weiteren Einschränkungen mehr hast als die von Dir beschriebenen, dann bist Du jedenfalls nicht mehr schwerbehindert. Kannst also mit entsprechender ärztlicher Attestierung einer "Heilung" (hier in Form von sich nicht mehr ergebenden sozialen Einschränkungen) den Verwaltungsakt wieder aufheben lassen, der zu Deinem jetzigen Status geführt hat.
Zu polizeilichen Zusammenhängen kann ich nichts sagen, ich bin kein Polizist. Mein Rat an Dich: Wende Dich an einen guten Facharzt für Psychiatrie, sprich eingehend mit ihm darüber und lasse ggf. auch Deine Diagnose überprüfen. Ich weiß zwar nicht genau, wie alt Du bist, aber ich weiß, dass es um die Jahrtausendwende und in den frühen 2000er-Jahren einen Trend in der Medizin gab, auch "normale" Entwicklungs- und Sozialisationsauffälligkeiten diagnostisch irrtümlich im Autismusspektrum zu verorten. Behalte dabei im Hinterkopf, dass eine medizinische Neueinschätzung Dich auch von der Verpflichtung entbinden würde, frühere Fehldiagnosen im EAV mitzuteilen. Das ist dann kein Unterschlagen von Fakten.
Viele Grüße
Kulinka
Mit Schwerbehinderung PDU?
Es gibt einen sog. ADOS Test.
Nur speziell qualifizierte Fachleute dürfen diesen Test durchführen und hierdurch eine Diagnose stellen.
AS wird heutzutage also nicht mal eben so diagnostiziert.
Eine Heilung gibt es nicht. Durch Therapie kann aber sehr viel ausgeglichen und erlernt werden.
Es ist also durchaus möglich, dass man im Erwachsenenalter durch die Therapien so weit ist, dass man die Punktzahl für das Spektrum nicht mehr erreicht und als neurotypisch durchgeht.
Sozioemotionale Kompetenz muss nicht bei jedem Autisten ein Problem darstellen.
Das kann hier aber niemand beantworten und es werden sicher einige Unterlagen beigebracht werden müssen.
Ich wünsche dem TE auf seinem weiteren Weg viel Erfolg! Vlt. klappt es.
Nur speziell qualifizierte Fachleute dürfen diesen Test durchführen und hierdurch eine Diagnose stellen.
AS wird heutzutage also nicht mal eben so diagnostiziert.
Eine Heilung gibt es nicht. Durch Therapie kann aber sehr viel ausgeglichen und erlernt werden.
Es ist also durchaus möglich, dass man im Erwachsenenalter durch die Therapien so weit ist, dass man die Punktzahl für das Spektrum nicht mehr erreicht und als neurotypisch durchgeht.
Sozioemotionale Kompetenz muss nicht bei jedem Autisten ein Problem darstellen.
Das kann hier aber niemand beantworten und es werden sicher einige Unterlagen beigebracht werden müssen.
Ich wünsche dem TE auf seinem weiteren Weg viel Erfolg! Vlt. klappt es.
Re: Mit Schwerbehinderung PDU?
Hallo André,
es gibt keine "Heilung", das ist richtig. Die Schwerbehinderung ergibt sich beim Asperger-Syndrom aber aus einem niedrigen sozialen Funktionsniveau. Zeigt der Betroffene dieses nicht (mehr), ist der Grund für die Anerkennung einer Schwerbehinderung sachlich nicht (mehr) gegeben. "Heilung" deshalb auch bei meinem ersten Post schon mit ".
Viele Grüße
Kulinka
es gibt keine "Heilung", das ist richtig. Die Schwerbehinderung ergibt sich beim Asperger-Syndrom aber aus einem niedrigen sozialen Funktionsniveau. Zeigt der Betroffene dieses nicht (mehr), ist der Grund für die Anerkennung einer Schwerbehinderung sachlich nicht (mehr) gegeben. "Heilung" deshalb auch bei meinem ersten Post schon mit ".
Mit Fachleuten meinst Du zum Beispiel Fachärzte für Psychiatrie? Ja, auf die hatte ich verwiesen. Und mich eben explizit nicht auf heutzutage bezogen. Kein Arzt stellt eine Diagnose mal eben so. Trotzdem stellen Ärzte mitunter gerade in Bereichen, zu denen es kaum Literatur und Erfahrung aber eine zunehmende Bewusstseinsbildung gibt (wie es beim Asperger Syndrom in den 1990er- und frühen 2000er-Jahren hierzulande der Fall war), falsche Diagnosen. Wobei es hier ja nicht mal ein Arzt sein muss, es reicht ja ein Psychologe.Es gibt einen sog. ADOS Test.
Nur speziell qualifizierte Fachleute dürfen diesen Test durchführen und hierdurch eine Diagnose stellen.
AS wird heutzutage also nicht mal eben so diagnostiziert.
Ja. Andere Baustelle. Aber wo Du das jetzt so sagt fällt mir auf: Dann ist es auch möglich, dass man spätestens mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Erfolg hat, wenn man dagegen vorgeht, lapidar aufgrund der Begründung "Asperger ist Ausschlusskriterium in der PDV 300" ausgeschlossen zu werden.Es ist also durchaus möglich, dass man im Erwachsenenalter durch die Therapien so weit ist, dass man die Punktzahl für das Spektrum nicht mehr erreicht und als neurotypisch durchgeht.
Viele Grüße
Kulinka
Re: Mit Schwerbehinderung PDU?
Das ist genau wie das Thema Trans, HIV, ...
Mit entsprechenden Gutachten ist da evtl. was möglich.
Und nicht jeder Psychologe/ Psychiater darf den ADOS machen. Das ist eine spezielle Weiterbildung für nötig.
Mit entsprechenden Gutachten ist da evtl. was möglich.
Und nicht jeder Psychologe/ Psychiater darf den ADOS machen. Das ist eine spezielle Weiterbildung für nötig.
Re: Mit Schwerbehinderung PDU?
Hallo André,
ja, dieser Gold-Standard ist als festgeschriebenes Regelwerk allerdings a) relativ jung und schützt b) auch heute nicht vor unzureichender Differentialdiagnose. Just sayin'.
Und klar: Vor Gericht und auf Hoher See sind wir alle in Gottes Hand. Aber wenn jemand wirklich die Kriterien erfüllt und noch als neurotypisch durchgeht ... na ja, siehe die Entwicklung der Rechtsprechung in diesen Zusammenhängen.
Viele Grüße
Kulinka
ja, dieser Gold-Standard ist als festgeschriebenes Regelwerk allerdings a) relativ jung und schützt b) auch heute nicht vor unzureichender Differentialdiagnose. Just sayin'.
Und klar: Vor Gericht und auf Hoher See sind wir alle in Gottes Hand. Aber wenn jemand wirklich die Kriterien erfüllt und noch als neurotypisch durchgeht ... na ja, siehe die Entwicklung der Rechtsprechung in diesen Zusammenhängen.
Viele Grüße
Kulinka
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