Hallo Leute,
habe die Sufu benutzt, aber wurde nicht fündig.
Vielleicht hat jemand Erfahrungen was in folgendem Fall geschieht:
Angenommen ich werde im 1. August bei einer Landespolizei X eingestellt. Und das Auswahlverfahren für Landespolizei Y, wo ich mich auch beworben hatte, läuft noch. Ich werde am 18. August eingeladen für den letzten Auswahltag bei Landespolizei Y.
Wisst ihr, ob die einen bei der Polizei dafür dann freistellen, um sozusagen noch das Auswahlverfahren irgendwo anders fertigstellen zu können?
Bin ja bestimmt nicht der Einzige, dem das jetzt passieren könnte.
Ich werde auch noch mal einen Einstellungsberater fragen, aber vielleicht hat hier jemand schon die Erfahrung selbst gemacht und weiß, was die Polizei in solchen Fällen sagt.
Freistellung für anderes Auswahlverfahren denkbar?
-
- Cadet
- Beiträge: 34
- Registriert: Fr 22. Nov 2019, 15:42
Re: Freistellung für anderes Auswahlverfahren denkbar?
Hi VierViertel,
ich befürchte, deine Frage kann man nicht mit einem klaren JA oder NEIN beantworten.
Das lässt sich nicht pauschal beantworten.
Es wird von der persönlichen/individuellen Entscheidung deiner Ausbildungsleitung abhängig sein.
Gruß
ich befürchte, deine Frage kann man nicht mit einem klaren JA oder NEIN beantworten.
Das lässt sich nicht pauschal beantworten.
Es wird von der persönlichen/individuellen Entscheidung deiner Ausbildungsleitung abhängig sein.
Gruß
-
- Cadet
- Beiträge: 34
- Registriert: Fr 22. Nov 2019, 15:42
Re: Freistellung für anderes Auswahlverfahren denkbar?
Ja, das fürchte ich auch, dass es da keine pauschale Antwort gibt. An sich finde ich mein Anliegen aber legitim, aber der Arbeitgeber findet das bestimmt weniger lustig.
Habe ein bisschen Schiss den Ausbildungsleiter so etwas zu fragen. Vielleicht sagt er dann ja "du kannst gehen, brauchst dann aber nicht wiederkommen" oder so...
Kann man auch Beurlaubung beantragen? Dauert so etwas lange? Also muss das einen großen Vorlauf haben? Dann fällt diese Variante auch weg.
Lügen oder Krankschreibenlassen fällt sowieso weg, das möchte ich grundsätzlich nicht machen. Ich würde schon gern ehrlich sein, aber will auch nicht meinen neuen Job gleich verlieren.
Was passiert, wenn man z.B. 3 Tage unerlaubt vom Dienst wegbleibt? Fliegt man dann auch? Disziplinarverfahren? Abmahnung?
Ich mache jetzt nur Brainstorming, also keine Sorge...
Habe ein bisschen Schiss den Ausbildungsleiter so etwas zu fragen. Vielleicht sagt er dann ja "du kannst gehen, brauchst dann aber nicht wiederkommen" oder so...
Kann man auch Beurlaubung beantragen? Dauert so etwas lange? Also muss das einen großen Vorlauf haben? Dann fällt diese Variante auch weg.
Lügen oder Krankschreibenlassen fällt sowieso weg, das möchte ich grundsätzlich nicht machen. Ich würde schon gern ehrlich sein, aber will auch nicht meinen neuen Job gleich verlieren.
Was passiert, wenn man z.B. 3 Tage unerlaubt vom Dienst wegbleibt? Fliegt man dann auch? Disziplinarverfahren? Abmahnung?
Ich mache jetzt nur Brainstorming, also keine Sorge...
Re: Freistellung für anderes Auswahlverfahren denkbar?
Unerlaubt vom Dienst fernbleiben verschafft dir selbst in der freien Wirtschaft meist das direkte Ticket zum Arbeitsamt. Das wird hier meines Erachtens genauso sein.
Mehr als "nein" wird dir der/die AL nicht sagen können. Hinter diesen Titeln stehen auch nur Menschen. Wenn du begründen kannst warum du eher woanders anheuern möchtest wird der Mensch hinter dem Titel das sicherlich verstehen. Mein Tipp: Direkt Anfragen und direkt klären. Nur so wirst du eine Entscheidung bekommen. Ein "wenn du das willst, kannst gehen" wird es meines Erachtens a) nicht geben und b) wird nicht standhalten.
Grüße
Mehr als "nein" wird dir der/die AL nicht sagen können. Hinter diesen Titeln stehen auch nur Menschen. Wenn du begründen kannst warum du eher woanders anheuern möchtest wird der Mensch hinter dem Titel das sicherlich verstehen. Mein Tipp: Direkt Anfragen und direkt klären. Nur so wirst du eine Entscheidung bekommen. Ein "wenn du das willst, kannst gehen" wird es meines Erachtens a) nicht geben und b) wird nicht standhalten.
Grüße
Re: Freistellung für anderes Auswahlverfahren denkbar?
Hi VierViertel,
es ist durchaus üblich, dass man sich für mehrere Landespolizeien bewirbt. Da bist du kein Einzelfall.
Gegenfrage an dich:
Die Landespolizei X, welche zum 1. August einstellt, ist das nicht deine erste Wahl
Wäre deine erste Wahl die Landespolizei Y
Gruß
es ist durchaus üblich, dass man sich für mehrere Landespolizeien bewirbt. Da bist du kein Einzelfall.
Gegenfrage an dich:
Die Landespolizei X, welche zum 1. August einstellt, ist das nicht deine erste Wahl
Wäre deine erste Wahl die Landespolizei Y
Gruß
-
- Cadet
- Beiträge: 34
- Registriert: Fr 22. Nov 2019, 15:42
Re: Freistellung für anderes Auswahlverfahren denkbar?
Genau so ist es. Im Grunde sind es mehrere Alternativen, die auf meiner "Prioritätenliste" weiter oben stehen, wo aber das Auswahlverfahren noch läuft.
Die Liste sieht ungefähr so (von "am wichtigsten / liebsten" absteigend) aus:
Polizei Y
Polizei Z
Berufsweg W
Polizei U
Polizei X - Zusage. Einstellung (bald)
Ich werde jetzt einfach abwarten müssen, wie es die nächsten Wochen so weitergeht. Vielleicht geht es terminlich noch gut und die Verfahren sind alle rechtzeitig vor dem 1. Einstellungstermin durch. Aber ich bezweifle es.
Wenn es aber so kommt, wie ich gerade denke, dann muss ich halt Mut fassen und den Ausbildungsleiter fragen, ob er mich freistellt. Sollte er sich jedoch weigern, dann muss ich diese schwierige Entscheidung fällen --> ggf. vom festen Platz bei X zurückzutreten, ohne Gewissheit ob es bei Y,Z,W oder U klappt. (Wobei es mir nur bei Y wirklich schwer fiele, das Auswahlverfahren nicht bis zum Ende wahrzunehmen, also besonders wegen Y fiele mir es sehr schwer, die Chance einfach ziehen zu lassen).
Das Risiko am Ende ohne Platz da zu stehen VERSUS die Chance auf meinem Traumberuf (am Traumort). Nicht so einfach...
Dass ich gerade meinen Führschein nicht fertig machen kann, weil ich keine praktischen Fahrstunden bekomme, ist da wohl noch das kleinste Problem, schätze ich.
Re: Freistellung für anderes Auswahlverfahren denkbar?
Hi VierViertel,VierViertel hat geschrieben: ↑Fr 1. Mai 2020, 07:44...
Wenn es aber so kommt, wie ich gerade denke, dann muss ich halt Mut fassen und den Ausbildungsleiter fragen, ob er mich freistellt. Sollte er sich jedoch weigern, dann muss ich diese schwierige Entscheidung fällen --> ggf. vom festen Platz bei X zurückzutreten, ohne Gewissheit ob es bei Y,Z,W oder U klappt..
meine Prognose lautet, dass die Ausbildungsleitung zwar nicht happy sein wird, aber man wird dir den Termin sicherlich nicht verweigern.
Gruß und viel Erfolg terminlich gesehen.
Bleib gesund
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 9 Gäste
- Menü
- Neue Mitglieder
- Benutzername Registriert
BerndKuster 28 Mär
frenzY 24 Mär
vivienbmn 22 Mär
RalphWerner 22 Mär
Stellatimberlake4 21 Mär
burgwächter 19 Mär
KonstantinPi 18 Mär
Sven3008 18 Mär
- Top Poster
- CopZone Spende