Hallo,
ich habe ein etwas spezielles medizinisches Problem.
Ich habe jetzt in NRW und Hessen angefragt, ob es damit prinzipiell überhaupt möglich ist Polizist zu werden.
In NRW wurde gesagt es wäre aussichtslos sich zu bewerben. In Hessen hieß es das es grundsätzlich kein Ausschlussgrund ist.
Die PDV 300 ist doch bundeseinheitlich. Müsste es dann gerade bei einem speziellen Problem zumindest Spielraum geben?
Würde es etwas bringe sich nochmal an die Einstellungsberatung NRW zu wenden, mit dem Hinweis, dass es in Hessen ausdrücklich kein sofortiger Ausschlussgrund ist?
Medizinisches Problem
Re: Medizinisches Problem
Jedes Bundesland kocht seine eigene Suppe. Nur weil du für Hessen geeignet bist, heißt es nicht das NRW dich nehmen muss.
Re: Medizinisches Problem
Aber wenn beispielsweise ein Bandscheibenvorfall laut PDV300 kein Ausschlussgrund ist, kann doch nicht das eine Land sagen: „Damit brauchen sie sich garnicht erst bewerben“ und das andere Land „Kein Problem“.
Könnte es sein, dass es eventuell auch an den Ärzten liegt?
Könnte es sein, dass es eventuell auch an den Ärzten liegt?
Re: Medizinisches Problem
Es ist so, wie mein Vorredner sagt: Jedes Bundeslang kocht sein eigenes Süppchen. Auch wenn die PDV 300 grundsätzlich bindend ist, gibt es Spielräume, die ausgenutzt werden können. Ich würde dir raten dich zu freuen, dass du in Hessen eine Möglichkeit hast und dich auf deine Bewerbung dort zu konzentrieren.Stan123 hat geschrieben: ↑Fr 31. Jul 2020, 10:49Aber wenn beispielsweise ein Bandscheibenvorfall laut PDV300 kein Ausschlussgrund ist, kann doch nicht das eine Land sagen: „Damit brauchen sie sich garnicht erst bewerben“ und das andere Land „Kein Problem“.
Könnte es sein, dass es eventuell auch an den Ärzten liegt?
Re: Medizinisches Problem
Doch kann es. Wenn der Dienstherr Hessen dich trotz Bandscheibenvorfall nimmt, muss NRW das Risiko nicht eingehen. Die PDV 300 verpflichtet sie dazu nicht.Stan123 hat geschrieben: ↑Fr 31. Jul 2020, 10:49Aber wenn beispielsweise ein Bandscheibenvorfall laut PDV300 kein Ausschlussgrund ist, kann doch nicht das eine Land sagen: „Damit brauchen sie sich garnicht erst bewerben“ und das andere Land „Kein Problem“.
Könnte es sein, dass es eventuell auch an den Ärzten liegt?
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