Medizinisches Problem

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Medizinisches Problem

Beitragvon Stan123 » Do 30. Jul 2020, 12:30

Hallo,

ich habe ein etwas spezielles medizinisches Problem.
Ich habe jetzt in NRW und Hessen angefragt, ob es damit prinzipiell überhaupt möglich ist Polizist zu werden.

In NRW wurde gesagt es wäre aussichtslos sich zu bewerben. In Hessen hieß es das es grundsätzlich kein Ausschlussgrund ist.
Die PDV 300 ist doch bundeseinheitlich. Müsste es dann gerade bei einem speziellen Problem zumindest Spielraum geben?
Würde es etwas bringe sich nochmal an die Einstellungsberatung NRW zu wenden, mit dem Hinweis, dass es in Hessen ausdrücklich kein sofortiger Ausschlussgrund ist?

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Re: Medizinisches Problem

Beitragvon Proud » Do 30. Jul 2020, 14:44

Jedes Bundesland kocht seine eigene Suppe. Nur weil du für Hessen geeignet bist, heißt es nicht das NRW dich nehmen muss.

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Re: Medizinisches Problem

Beitragvon Stan123 » Fr 31. Jul 2020, 10:49

Aber wenn beispielsweise ein Bandscheibenvorfall laut PDV300 kein Ausschlussgrund ist, kann doch nicht das eine Land sagen: „Damit brauchen sie sich garnicht erst bewerben“ und das andere Land „Kein Problem“.

Könnte es sein, dass es eventuell auch an den Ärzten liegt?

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Re: Medizinisches Problem

Beitragvon Tüdel » Fr 31. Jul 2020, 11:00

Stan123 hat geschrieben:
Fr 31. Jul 2020, 10:49
Aber wenn beispielsweise ein Bandscheibenvorfall laut PDV300 kein Ausschlussgrund ist, kann doch nicht das eine Land sagen: „Damit brauchen sie sich garnicht erst bewerben“ und das andere Land „Kein Problem“.

Könnte es sein, dass es eventuell auch an den Ärzten liegt?
Es ist so, wie mein Vorredner sagt: Jedes Bundeslang kocht sein eigenes Süppchen. Auch wenn die PDV 300 grundsätzlich bindend ist, gibt es Spielräume, die ausgenutzt werden können. Ich würde dir raten dich zu freuen, dass du in Hessen eine Möglichkeit hast und dich auf deine Bewerbung dort zu konzentrieren.

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Re: Medizinisches Problem

Beitragvon Proud » Fr 31. Jul 2020, 17:00

Stan123 hat geschrieben:
Fr 31. Jul 2020, 10:49
Aber wenn beispielsweise ein Bandscheibenvorfall laut PDV300 kein Ausschlussgrund ist, kann doch nicht das eine Land sagen: „Damit brauchen sie sich garnicht erst bewerben“ und das andere Land „Kein Problem“.

Könnte es sein, dass es eventuell auch an den Ärzten liegt?
Doch kann es. Wenn der Dienstherr Hessen dich trotz Bandscheibenvorfall nimmt, muss NRW das Risiko nicht eingehen. Die PDV 300 verpflichtet sie dazu nicht.


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