Hallo,
ich möchte mich lasern lassen und bei der Polizei in Bayern anfangen.
Ich habe auf dem einen Auge -5,75 und auf dem anderen -4,25 Dioptrien, jedoch wurde mir mitgeteilt das ich trotz erfolgreiche Laserkorrektur für den Polizeidienst untauglich wäre, da meine Werte vor der OP -5 überschreiten!
Nun habe ich vom VG Würzburg ein Gerichtsurteil von 2014 gefunden bei dem der Bewerber das gleiche Problem hatte wie ich es habe.
Er hat die Klage soweit ich das rauslese gewonnen und wurde zum weiteren Auswahlverfahren eingeladen.
(https://openjur.de/u/720004.html)
Ich weiß nun nicht weiter, da es wirklich mein absoluter Traumberuf ist.
Wie sollte ich am besten weiter vorgehen?
Vielen Dank!
Polizei Bayern - abgelehnt - präoperative OP Werte über -5 Dioptrien?
- Anonym221122
- Cadet
- Beiträge: 1
- Registriert: So 21. Feb 2021, 20:10
Re: Polizei Bayern - abgelehnt - präoperative OP Werte über -5 Dioptrien?
Hi Anonym221122,
die Höhe der maximalen Dioptrinwerte vor einer Augen-OP ist in der Polizeidienstvorschrift (PDV) 300 festgeschrieben.
Daran sind die Polizeiärzte gebunden.
Daher würdest du abgelehnt werden.
Hintergrund ist der, dass bei einem zu hohen Dioptrienwert zu viel Hornhaut entfernt werden müsste.
Ein Urteil von einem Verwaltungsgericht hat keinen rechtsbindenden Charakter.
Will heißen, es ist eine Einzelfallentscheidung eine VG-Richters.
Bei einem Urteil eines Oberverwaltungsgerichtes sähe die Sache anders aus.
Mein Vorschlag, lasse dich von einem Rechtsanwalt, der auf Verwaltungsrecht spezialisiert ist, gerne mal gegen kleines Geld beraten...
Gruß
die Höhe der maximalen Dioptrinwerte vor einer Augen-OP ist in der Polizeidienstvorschrift (PDV) 300 festgeschrieben.
Daran sind die Polizeiärzte gebunden.
Daher würdest du abgelehnt werden.
Hintergrund ist der, dass bei einem zu hohen Dioptrienwert zu viel Hornhaut entfernt werden müsste.
Ein Urteil von einem Verwaltungsgericht hat keinen rechtsbindenden Charakter.
Will heißen, es ist eine Einzelfallentscheidung eine VG-Richters.
Bei einem Urteil eines Oberverwaltungsgerichtes sähe die Sache anders aus.
Mein Vorschlag, lasse dich von einem Rechtsanwalt, der auf Verwaltungsrecht spezialisiert ist, gerne mal gegen kleines Geld beraten...
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