Studium bei der Polizei nach abgeschlossenem Studium

Informationen zur Einstellung und Ausbildung der Landespolizei!

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Studium bei der Polizei nach abgeschlossenem Studium

Beitragvon Lidiya » Do 17. Jun 2021, 18:53

Hallo,

ich habe kürzlich mein Master Studium der Mathematik abgeschlossen und arbeite nun auch. Allerdings muss ich sagen, dass es bisher überhaupt nicht meins ist. Die Idee, bei der Polizei zu studieren hatte ich schon länger, allerdings habe ich das immer abgetan mit dem Gedanken, dass es doch sowieso zu spät ist. Nun ist aber der Wunsch wieder aufgekommen und ich habe einige Fragen dazu. Die Fragen sind unterschiedlich und daher weiß ich nicht, ob dies das richtige Forum für alle davon ist.
Zu meinen Fragen:

- Gibt es hier welche, die ebenfalls zunächst etwas anderes gemacht haben und sich dann, wie ich, mit Mitte 20 nochmal dazu entschlossen haben bei der Polizei zu studieren? Wie waren eure Erfahrungen?

- Wie gesagt habe ich bereits einen Studienabschluss. Gibt es dadurch eine Möglichkeit das Studium zu verkürzen? Unabhängig vom Erststudium, gibt es eine Möglichkeit, die Kurse im Studium schneller durchzuziehen, um früher fertig zu werden?

- Gibt es irgendwelche Bereiche, bei denen ich mein erstes Studium sinnvoll nutzen könnte?

- Zu meinen letzten beiden Fragen: Soweit ich das online gelesen habe, kann man beim BKA eine Qualifizierung für 2 Jahre zum Cyber Kriminalisten machen. Dazu eine Frage, da ich das auf der Website nicht finden konnte: Findet die Ausbildung in Wiesbaden statt? Und kann man dann auch nur in Wiesbaden arbeiten?

Vielen Dank schonmal im Voraus!

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Re: Studium bei der Polizei nach abgeschlossenem Studium

Beitragvon Criss_mitchel » Do 17. Jun 2021, 21:36

Welches Bundesland oder nur BKA ?

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Re: Studium bei der Polizei nach abgeschlossenem Studium

Beitragvon Lidiya » Do 17. Jun 2021, 21:57

Nein, Hamburg.

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Re: Studium bei der Polizei nach abgeschlossenem Studium

Beitragvon Scriptar » Fr 18. Jun 2021, 01:01

Das BKA Studium, sei es nun die normale, verkürzte oder die Qualifizierungsmaßnahme zum Cyberkriminalisten ist überwiegend in Wiesbaden. Nach dem Studium landest du dann in Wiesbaden, Meckenheim oder Berlin. Die Option Hamburg besteht beim BKA nicht.
Die Cyberleute sitzen übrigens überwiegend in Wiesbaden.

Mir ist nicht bekannt, ob eine andere Behörde eine solche Verkürzung anbietet oder nicht. Aber das eine Jahr mehr oder weniger sollte deine Entscheidung nicht zu sehr beeinflussen. Und mit deinem Studium wirst du wahrscheinllich bei Cybersachen und WiKrim gut aufgehoben sein.

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Re: Studium bei der Polizei nach abgeschlossenem Studium

Beitragvon Scriptar » Fr 18. Jun 2021, 01:01

Das BKA Studium, sei es nun die normale, verkürzte oder die Qualifizierungsmaßnahme zum Cyberkriminalisten ist überwiegend in Wiesbaden. Nach dem Studium landest du dann in Wiesbaden, Meckenheim oder Berlin. Die Option Hamburg besteht beim BKA nicht.
Die Cyberleute sitzen übrigens überwiegend in Wiesbaden.

Mir ist nicht bekannt, ob eine andere Behörde eine solche Verkürzung anbietet oder nicht. Aber das eine Jahr mehr oder weniger sollte deine Entscheidung nicht zu sehr beeinflussen. Und mit deinem Studium wirst du wahrscheinllich bei Cybersachen und WiKrim gut aufgehoben sein.

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Re: Studium bei der Polizei nach abgeschlossenem Studium

Beitragvon Lidiya » Fr 18. Jun 2021, 12:15

Also ich glaube meine Frage war vielleicht ein wenig missverständlich. Ich interessiere mich nicht primär für das BKA. Ich wollte nur fragen, ob es vielleicht ähnliche Qualifizierungsmaßnahmen gibt, wie das BKA sie anbietet, da dies bisher die einzige Möglichkeit ist die ich kenne, um mein Studium sinnvoll einzubringen. Die anderen Fragen beziehen sich aber allgemein auf das Polizeistudium, nicht auf das BKA.

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Re: Studium bei der Polizei nach abgeschlossenem Studium

Beitragvon Ghostrider1 » Fr 18. Jun 2021, 16:21

In den LKAs der Länder sitzen Analysten / Auswertet verschiedener Richtungen.

Aber mal ganz blöd gefragt. Du willst dein Studium einbringen und zur Polizei. Jetzt ist die Frage, was du in deinem Fall als Polizei siehst.
Wenn es um Ermittlungen i.V.m. Zahlen geht, wäre da nicht auch der Zoll mit seinen ganzen Finanzgeschichten eine Option?

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Re: Studium bei der Polizei nach abgeschlossenem Studium

Beitragvon Aessaem » Fr 18. Jun 2021, 17:24

Lidiya hat geschrieben:
Do 17. Jun 2021, 18:53
Hallo,

ich habe kürzlich mein Master Studium der Mathematik abgeschlossen und arbeite nun auch. Allerdings muss ich sagen, dass es bisher überhaupt nicht meins ist. Die Idee, bei der Polizei zu studieren hatte ich schon länger, allerdings habe ich das immer abgetan mit dem Gedanken, dass es doch sowieso zu spät ist. Nun ist aber der Wunsch wieder aufgekommen und ich habe einige Fragen dazu. Die Fragen sind unterschiedlich und daher weiß ich nicht, ob dies das richtige Forum für alle davon ist.
Zu meinen Fragen:

- Gibt es hier welche, die ebenfalls zunächst etwas anderes gemacht haben und sich dann, wie ich, mit Mitte 20 nochmal dazu entschlossen haben bei der Polizei zu studieren? Wie waren eure Erfahrungen?

- Wie gesagt habe ich bereits einen Studienabschluss. Gibt es dadurch eine Möglichkeit das Studium zu verkürzen? Unabhängig vom Erststudium, gibt es eine Möglichkeit, die Kurse im Studium schneller durchzuziehen, um früher fertig zu werden?

- Gibt es irgendwelche Bereiche, bei denen ich mein erstes Studium sinnvoll nutzen könnte?

- Zu meinen letzten beiden Fragen: Soweit ich das online gelesen habe, kann man beim BKA eine Qualifizierung für 2 Jahre zum Cyber Kriminalisten machen. Dazu eine Frage, da ich das auf der Website nicht finden konnte: Findet die Ausbildung in Wiesbaden statt? Und kann man dann auch nur in Wiesbaden arbeiten?

Vielen Dank schonmal im Voraus!
Bin in Hamburg. Komme aus Hamburg.

Frage 1)
Ja, gibt einige Leute, die diesen Weg eingeschlagen haben. Jedes Jahr haben Leute diese Überlegungen und stellen ähnliche Fragen. Schlussendlich musst du dich damit auseinandersetzen (finanziell / zeitlich / familiär usw.) Anderenfalls musst du deine Frage bitte konkretisieren. Erfahrungsberichte findest du hier im Forum. Ich bin froh, dass ich den Weg beschritten habe, aber meine Erfahrung bringt dir leider nicht viel. Ich kenne dich nicht und du musst selbst herausfinden, was du möchtest.

Frage 2)

Es gab eine Zeit, da konnte man Module usw. anrechnen lassen, aber die Module mussten zum Studium bzw. den einzelnen Modulen passen, also kompatibel sein. Gibt es nach der neuen Studienverordnung nicht mehr. Mathematik wäre sowieso kaum kompatibel gewesen. Außer evtl. im Bereich Informatik, aber ist ja nun eh hinfällig.

Frage 3)

Wurde ja schon beantwortet

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Re: Studium bei der Polizei nach abgeschlossenem Studium

Beitragvon Lidiya » Fr 18. Jun 2021, 17:58

Danke schonmal für alle Antworten!

Ich merke aber, dass ich meine Fragen etwas konkretisieren muss.

1) Mit welchem Suchbegriff kann ich am besten Erfahrungsberichte von Leuten finden, die ebenfalls später mit dem Studium angefangen haben? Ich habe bisher immer nur ähnliche Fragen wie meine gesehen, wo die Personen erst überlegen, ob sie das machen sollen.

2) Also dass ich keine Module aus meinem Studium einbringen kann ist jetzt für mich geklärt (habe ich aber auch für sehr unwahrscheinlich gehalten). Ich wollte nochmal meine zweite Frage dazu erklären: in meinem Studium war es zum Beispiel so, dass man, wenn man sehr motiviert und sehr gut ist, Module vorziehen kann und dadurch die nötigen Leistungspunkte schon vorher zusammen hatte und eben das Studium verkürzen könnte. Wäre das in diesem Fall auch möglich (wenn man sehr motiviert und sehr gut wäre)?

3) Neben dieser Qualifizierungsmaßnahme beim BKA habe ich auch gelesen, dass es zum Beispiel bei der Polizei Sachsen eine Möglichkeit zum Quereinstieg mit Informatik gibt. Auch in Schleswig Holstein habe ich von vielen Informatikern in der Polizei gelesen (allerdings nicht sicher, ob sie dort einfach angestellt sind oder auch Beamte). Ich finde aber keinerlei solche Informationen in Hamburg.

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Re: Studium bei der Polizei nach abgeschlossenem Studium

Beitragvon Aessaem » Fr 18. Jun 2021, 18:42

Ich weiß nicht so genau, was du dir unter Erfahrungsberichten von Älteren vorstellst. Möchtest du wissen, wie sie das Studium / Umgang mit jüngeren Kommilitonen usw. empfanden? Ist ja auch subjektiv und entweder sagen sie, war gut oder halt nicht. In Hamburg sind viele Schulabgänger, aber auch ältere Personen mit Studium/Ausbildung/Berufserfahrung dabei.

Du musst halt in den einzelnen Unterforen nach den Threads zu den jeweiligen Einstellungsjahrgängen stöbern. Da wirst mit der Zeit immer wieder was lesen von Älteren.

Zu deiner zweiten Frage.

Nein, du schreibst die Klausuren am Ende des Semesters. Wie alle anderen auch. Natürlich kannst du Hausarbeiten / Referate schnellstmöglich fertig machen, um Zeit für die Klausuren zu sparen, aber dadurch wirst du kein Modul bzw. das Studium schneller abschließen.

Ich habe in Hamburg noch nichts von speziellen IT-Studiengängen gelesen. Kommt evtl. irgendwann, aber das ist jetzt nur reines Raten meinerseits.

Auf der Polizei Hamburg Homepage findest du immer wieder Stellenangebote. Dort könnte es sein, dass von Zeit zu Zeit ein Stellenangebot reingestellt wird hinsichtlich IT.

https://www.polizei.hamburg/stellenausschreibung/

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Re: Studium bei der Polizei nach abgeschlossenem Studium

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Sa 19. Jun 2021, 09:55

Für NRW:
Gemäß § 12 der Laufbahnverordnung der Polizei kann der Vorbereitungsdienst um bis zu zwölf Monate verkürzt werden, wenn Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen sowie außerhochschulisch erworbene Kompetenzen und Fähigkeiten nach Art und Umfang geeignet sind, die Ausbildung in den einzelnen Ausbildungsabschnitten ganz oder teilweise zu ersetzen. Ein entsprechender Antrag ist bei dem für Inneres zuständigen Ministerium zu stellen. Dem Antrag ist ein Votum der Hochschule beizufügen.
Ob das bei deinem Vorstudium der Fall ist? :polizei13:
Polizei ist ein spezieller Bereich, der in vielen Sachen expliziten rechtlichen Grundlagen unterliegt. Das lernt man nicht mal eben so im vorbei gehen.

Generell könntest du es so in NRW mit dem Programm 'Spezialisten zu Polizisten' eher in die kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung bringen - aber ist das dein Wille?

Und Berichte von den Lebensälteren findet man hier mit etwas blättern fix. Das ist nicht unüblich und nicht so exotisch, wie du anscheinend glaubst.
:lah:

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Re: Studium bei der Polizei nach abgeschlossenem Studium

Beitragvon Criss_mitchel » Sa 19. Jun 2021, 12:04

Kaeptn_Chaos hat geschrieben:
Sa 19. Jun 2021, 09:55
Für NRW:
Gemäß § 12 der Laufbahnverordnung der Polizei kann der Vorbereitungsdienst um bis zu zwölf Monate verkürzt werden, wenn Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen sowie außerhochschulisch erworbene Kompetenzen und Fähigkeiten nach Art und Umfang geeignet sind, die Ausbildung in den einzelnen Ausbildungsabschnitten ganz oder teilweise zu ersetzen. Ein entsprechender Antrag ist bei dem für Inneres zuständigen Ministerium zu stellen. Dem Antrag ist ein Votum der Hochschule beizufügen.
Ob das bei deinem Vorstudium der Fall ist? :polizei13:
Polizei ist ein spezieller Bereich, der in vielen Sachen expliziten rechtlichen Grundlagen unterliegt. Das lernt man nicht mal eben so im vorbei gehen.
Mir ist da bisher niemand bekannt bei dem es verkürzt wurde zumindest im Bachelor Studium.
Ich kenne drei Kollegen die aufgrund ihres abgeschlossenen Studiums (Soziologie; ; Psychologie; Jura inkl. beide Staatsexamen) die Thesis nicht mehr schreiben mussten. Die sind aber trotzdem erst zum 1.9 fertig geworden.

Ich stelle mir die Verkürzung auch aufgrund der unterschiedlichen Module (FH, Praxis und Training) schwierig vor, weil Praxis und Training muss so oder so erfüllt werden.

Aber Chaos du bist da erfahrener auf dem Gebiet kennst du zufällig einen Fall? Wie läuft das dann ab? Im Anschluss an das Abschlusspraktikum direkt ernannt?

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Re: Studium bei der Polizei nach abgeschlossenem Studium

Beitragvon Ale » Sa 19. Jun 2021, 16:44

Ich habe, nachdem Abitur und erste Berufsausbildung abgeschlossen war, 10 Jahre in meinem alten Beruf gearbeitet und mich dann dazu entschlossen, alles hinzuwerfen und einen Neustart im gehobenen Dienst PVD NRW zu machen. Das habe ich irgendwo in diesem Forum auch schon mal etwas ausführlicher geschildert, einhergehend mit meinen Erfahrungen im Studium.

Ich war zum Antritt des Studiums 33 Jahre alt und grob zusammengefasst, musste ich war für gleiche / bessere Leistung oft mehr investieren als merine jüngeren Kommilitonen, konnte aber im Umkehrschluss einfach mehr Disziplin dafür aufbringen. Hat alles Vor- und Nachteile.
Jetzt bin ich ein 3/4 Jahr fertig und bereue nichts - alles richtig gemacht, geiler Job, Lebensqualität um 1000% gestiegen.
NRW

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Re: Studium bei der Polizei nach abgeschlossenem Studium

Beitragvon Aessaem » Sa 19. Jun 2021, 16:49

Ich nehme meine Aussage zurück. Nach der neuen Studienverordnung, gültig zum 01.10.2019, werden in Hamburg keine Bachelorarbeiten anerkannt. Jedoch können unter Umständen gewisse Module anerkannt werden. Diese müssen aber einen Polizeibezug haben. Ich recherchier sonst immer, bevor ich meinen Mist dazubeitrage. Dieses Mal war ich mir sicher und lag falsch. Sorry.

Siehe hier: http://www.landesrecht-hamburg.de/jport ... pP16&st=lr

Hier findest du alle Rechtsgrundlagen, die Hamburg betreffen:

https://akademie-der-polizei.hamburg.de ... dlagen-np/
§ 16
Anerkennung und Anrechnung
(1) Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studien- und berufspraktische Zeiten, die an anderen Hochschulen oder vergleichbaren Einrichtungen erbracht worden sind, werden anerkannt, sofern unter Berücksichtigung der polizeispezifischen Ausrichtung der Ausbildung keine wesentlichen Unterschiede zwischen den erworbenen und den im Fachhochschulbereich zu erwerbenden Kenntnissen und Fähigkeiten bestehen. Der Fachhochschulbereich hat den Nachweis über im Einzelfall vorliegende wesentliche Unterschiede zu erbringen.

(2) Außerhalb eines Hochschulstudiums absolvierte Zeiten beruflicher Ausbildung und beruflicher Tätigkeit werden auf die berufspraktischen Anteile der Ausbildung angerechnet, wenn und soweit sie diesen Anteilen unter Berücksichtigung der polizeispezifischen Ausrichtung der berufspraktischen Ausbildung nach Inhalt, Umfang und in den Anforderungen entsprechen.

(3) Art und Umfang möglicher Anerkennungen und Anrechnungen richten sich nach § 13 Absatz 4 HmbLVO. Eine Anerkennung der Bachelorarbeit ist ausgeschlossen. Bei einer Anerkennung oder Anrechnung ist im Einzelfall festzulegen, welche Ausbildungsabschnitte ganz oder teilweise entfallen und auf welche Leistungsnachweise während der Ausbildung verzichtet wird. Hieran ist die mögliche Verkürzung des Vorbereitungsdienstes nach § 13 Absatz 4 HmbLVO auszurichten.

(4) Werden Module oder einzelne Lehrveranstaltungen angerechnet, sind die Noten zu übernehmen und in die Berechnung der Gesamtnote mit einzubeziehen. Bei nicht vergleichbaren Notensystemen wird die Note nicht in die Gesamtberechnung einbezogen, es wird lediglich der Vermerk „bestanden“ aufgenommen.

(5) Über die Anerkennung und Anrechnung entscheidet der Prüfungsausschuss. Die Entscheidung darf mit einer Nebenbestimmung versehen werden. Bei negativen Entscheidungen ist dies schriftlich gegenüber der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zu begründen.

(6) Die Studierenden haben auf Aufforderung des Prüfungsausschusses weitere für die Anerkennung und Anrechnung erforderliche Unterlagen vorzulegen.

(7) Für Beamtinnen und Beamte des Laufbahnabschnitts I, die zur Ausbildung für den Laufbahnabschnitt II zugelassen sind, entfallen sechs Monate Fachstudien mit Ausbildungsinhalten des Grundstudiums, Teile der in den Begleitfächern vermittelten Unterrichtsinhalte sowie sechs Monate berufspraktische Studien mit in die Berufspraxis einführenden Inhalten. Für die nicht zu leistenden Studienanteile werden 60 ECTS angerechnet. Wird von diesen Beamtinnen und Beamten im Rahmen der Eignungsfeststellung als Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung für den Laufbahnabschnitt II ein Nachweis über die erforderlichen fachtheoretischen und berufspraktischen Vorkenntnisse und Fähigkeiten verlangt, ist zu diesem Zweck eine Zugangsprüfung durchzuführen. Die Zugangsprüfung umfasst bis zu drei Klausuren aus Modulen des Grundstudiums. In den Klausuren sollen die Beamtinnen und Beamten nachweisen, dass sie über die zum Erlass der zwölf Monate Studienzeit notwendigen Kenntnisse verfügen. Das Nähere zu Inhalt, Umfang und Durchführung der Zugangsprüfung regelt der Fachhochschulbereich durch Satzung unter Berücksichtigung der sich aus dieser Verordnung für die Gestaltung und Durchführung entsprechender Leistungsnachweise ergebenden Bestimmungen.

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Re: Studium bei der Polizei nach abgeschlossenem Studium

Beitragvon Kaeptn_Chaos » So 20. Jun 2021, 15:05

Criss, letztes Jahr in MS wurde ein Kollege zum 1.7. ernannt, weil er zuvor einen BA of Laws absolvierte.
:lah:


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