Hallo Zusammen,
Vielleicht kann mir hier jemand aus Erfahrung oder durch Fachwissen weiterhelfen.
Ausgangslage ist, dass ich als Quereinsteiger im Programm der Cyberkriminalisten einsteigen werde RLP.
Nun bekomme ich aktuell vom Sachbearbeiter noch keine verlässlichen Informationen zur Besoldungsstufe, da dies für diese eben auch "neu" ist.
Besoldungsgruppe ist klar und vorgegeben.
Für die Stelle ist ein Studium erforderlich.
Geregelt sind die Stufen und die Anrechnung von Zeiten in§30 Abs.1 LBesG (RLP) (http://landesrecht.rlp.de/jportal/porta ... 2013V12P30)
In meinem Fall:
Abschluss Realschule --> Ausbildung --> Angestelltenverhältnis --> Studium (berufsbegleitend) im Angestelltenverhältnis --> Abschluss Hochschule--> Angestelltenverhältnis
Alle Zeiten waren innerhalb einer Firma mit Verwendung in der IT.
Interpretiere ich die Paragraphen nun richtig, dass:
Die Zeit vor dem Abschluss des Studium zu Teilen angerechnet werden kann? (wenn ja wie wird dies gewichtet?)
Die Zeit während des Studiums nicht gewertet werden kann?
Die Zeit nach dem Abschluss des Studium voll angerechnet werden kann?
Wäre für ein paar Infos oder gar Fakten dankbar, damit ich selbst auch vorbereitet bin und eine "Gegenprüfung habe".
Paragraphen sind zwar eindeutig, hangeln sich oftmals weiter und sind dennoch nicht leicht zu interpretieren.
mit freundlichen Grüßen
Libra
Verständnisfrage Anrechnung von Zeiten für Quereinsteiger
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