Polizeidiensttauglichkeit nach Laser-OP
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Polizeidiensttauglichkeit nach Laser-OP
Hallo zusammen,
ich habe mich beider Polizei Niedersachsen beworben und muss "nur noch" die polizeiärztliche Untersuchung bestehen.
Ich wusste schon, dass meine Augen nicht gut sind, also habe ich sie im März 2020 mit einer Femto-Lasik operieren lassen.
Nach der OP sehe ich jetzt ohne Korrektur so zwischen 70 und 80%. Mit 20 Jahren reichen ja 30%. Bin ich was das angeht jetzt auf der sicheren Seite?
Mit Korrektur muss man ja 100% bzw 80% sehen können, auf diese Werte komme ich aber auch mit Brille nicht. Ist das überhaupt noch relevant wenn ich ohne Korrektur auf die notwendigen 30% komme?
Vielen Dank im Voraus! :-)
ich habe mich beider Polizei Niedersachsen beworben und muss "nur noch" die polizeiärztliche Untersuchung bestehen.
Ich wusste schon, dass meine Augen nicht gut sind, also habe ich sie im März 2020 mit einer Femto-Lasik operieren lassen.
Nach der OP sehe ich jetzt ohne Korrektur so zwischen 70 und 80%. Mit 20 Jahren reichen ja 30%. Bin ich was das angeht jetzt auf der sicheren Seite?
Mit Korrektur muss man ja 100% bzw 80% sehen können, auf diese Werte komme ich aber auch mit Brille nicht. Ist das überhaupt noch relevant wenn ich ohne Korrektur auf die notwendigen 30% komme?
Vielen Dank im Voraus! :-)
Re: Polizeidiensttauglichkeit nach Laser-OP
Hi Tobias,
was die Sehkraft ohne Sehhilfe betrifft, ist alles im grünen Bereich.
Allerdings musst du mit einer Sehhilfe auf einem Auge mindestens 100 % und auf dem anderen Auge mindestens 80 % Sehkraft erreichen.
Sollte das nicht der Fall sein hättest du ein Problem.
Hier nochmal mein Beitrag zum Thema Augen:
viewtopic.php?p=13774#13774
Gruß
was die Sehkraft ohne Sehhilfe betrifft, ist alles im grünen Bereich.
Allerdings musst du mit einer Sehhilfe auf einem Auge mindestens 100 % und auf dem anderen Auge mindestens 80 % Sehkraft erreichen.
Sollte das nicht der Fall sein hättest du ein Problem.
Hier nochmal mein Beitrag zum Thema Augen:
viewtopic.php?p=13774#13774
Gruß
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Re: Polizeidiensttauglichkeit nach Laser-OP
Hallo Polli,Polli hat geschrieben: ↑Do 23. Dez 2021, 16:36Hi Tobias,
was die Sehkraft ohne Sehhilfe betrifft, ist alles im grünen Bereich.
Allerdings musst du mit einer Sehhilfe auf einem Auge mindestens 100 % und auf dem anderen Auge mindestens 80 % Sehkraft erreichen.
Sollte das nicht der Fall sein hättest du ein Problem.
Hier nochmal mein Beitrag zum Thema Augen:
viewtopic.php?p=13774#13774
Gruß
auf dieser Seite hier https://www.komm-zur-bundespolizei.de/i ... faehigkeit klingt es für mich so, als würden korrigiert 80% ausreichen.
Bin mir da jetzt echt etwas unsicher..
Re: Polizeidiensttauglichkeit nach Laser-OP
Hi Tobias,
lies dir das nochmal genau durch.
Auf der Seite der Bundespolizei steht folgendes:
Liegen eine oder mehrere der folgenden Beeinträchtigungen vor, ist eine Einstellung in den Polizeivollzugsdienst ausgeschlossen:
Gesundheitliche Anforderungen:
die Sehschärfe beträgt nach einer Korrektur (Brille/Kontaktlinsen) weniger als 80 Prozent auf einem Auge, auch wenn die Sehschärfe auf dem anderen Auge 100 Prozent beträgt
Da steht im Grunde dasselbe, was ich mit anderen Worten ausgedrückt habe.
Wichtig dabei ist, den Satz oberhalb der gesundheitlichen Anforderungen genau zu lesen...
Nach Korrektur, also mit Brille musst du auf dem besseren Auge 100 % Sehschärfe haben und auf dem schlechteren Auge mindestens
80 % Sehschärfe.
Beides muss erfüllt sein:
1. Die mindestens 30 % Sehkraft ohne Sehhilfe, sowie
2. die 100% und 80 % mit Sehhilfe.
Solltest du diese Bedingungen erreichen, wäre alles OK.
Gruß
lies dir das nochmal genau durch.
Auf der Seite der Bundespolizei steht folgendes:
Liegen eine oder mehrere der folgenden Beeinträchtigungen vor, ist eine Einstellung in den Polizeivollzugsdienst ausgeschlossen:
Gesundheitliche Anforderungen:
die Sehschärfe beträgt nach einer Korrektur (Brille/Kontaktlinsen) weniger als 80 Prozent auf einem Auge, auch wenn die Sehschärfe auf dem anderen Auge 100 Prozent beträgt
Da steht im Grunde dasselbe, was ich mit anderen Worten ausgedrückt habe.
Wichtig dabei ist, den Satz oberhalb der gesundheitlichen Anforderungen genau zu lesen...
Nach Korrektur, also mit Brille musst du auf dem besseren Auge 100 % Sehschärfe haben und auf dem schlechteren Auge mindestens
80 % Sehschärfe.
Beides muss erfüllt sein:
1. Die mindestens 30 % Sehkraft ohne Sehhilfe, sowie
2. die 100% und 80 % mit Sehhilfe.
Solltest du diese Bedingungen erreichen, wäre alles OK.
Gruß
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Re: Polizeidiensttauglichkeit nach Laser-OP
Hmm dann muss ich echt hoffen, dass ich nicht deswegen jetzt im letzten Moment rausfliege..Polli hat geschrieben: ↑Do 23. Dez 2021, 18:52Hi Tobias,
lies dir das nochmal genau durch.
Auf der Seite der Bundespolizei steht folgendes:
Liegen eine oder mehrere der folgenden Beeinträchtigungen vor, ist eine Einstellung in den Polizeivollzugsdienst ausgeschlossen:
Gesundheitliche Anforderungen:
die Sehschärfe beträgt nach einer Korrektur (Brille/Kontaktlinsen) weniger als 80 Prozent auf einem Auge, auch wenn die Sehschärfe auf dem anderen Auge 100 Prozent beträgt
Da steht im Grunde dasselbe, was ich mit anderen Worten ausgedrückt habe.
Wichtig dabei ist, den Satz oberhalb der gesundheitlichen Anforderungen genau zu lesen...
Nach Korrektur, also mit Brille musst du auf dem besseren Auge 100 % Sehschärfe haben und auf dem schlechteren Auge mindestens
80 % Sehschärfe.
Solltest du diese Bedingungen erreichen, wäre alles OK.
Gruß
Re: Polizeidiensttauglichkeit nach Laser-OP
Hi Tobias,
hast du eine Kopie vom Augenarztbogen?
Falls ja, kannst du mir den mal zumailen.
Die Mailadresse bekommst du von mir gleich per PN.
Gruß
hast du eine Kopie vom Augenarztbogen?
Falls ja, kannst du mir den mal zumailen.
Die Mailadresse bekommst du von mir gleich per PN.
Gruß
Re: Polizeidiensttauglichkeit nach Laser-OP
Hi Polli,
bist du dir sicher, dass diese Info bezüglich des korrigierten Visus von 1,0 auf dem besseren Auge noch Bestand hat? Die PDV 300 hat im Jahre 2012 einge Änderungen erfahren, die am 01.04.2013 in Kraft getreten sind, dein verlinkter Beitrag zu den Augen ist von dir zuletzt in 2006 geändert worden. Folglich galt damals noch die PDV 300 in der Fassung von 1998.
Rein logisch macht der Satz auf der BPol-Seite, Polizeidienstuntauglichkeit liege vor bei "korrigierter Sehschärfe unter 0,8 schon auf einem Auge, selbst bei einer Sehschärfe von 1,0 des anderen Auges", nur dann Sinn, wenn es die Voraussetzung eines korrigierten Visus von 1,0 nicht gibt. Hier hat der Fragesteller vollkommen recht. Auf dem einschlägigen Merkblatt der BPol kann man ferner nachlesen, dass eine Einstellung ausgechlossen ist, wenn "die Sehschärfe [...] nach einer Korrektur (Brille/Kontaktlinsen) weniger als 80 Prozent auf einem (oder beiden) Auge(n)" beträgt. Beiden Augen! Auch dieser Konditionalsatz wäre redundant, wenn es ohnehin die Voraussetzung gäbe, dass das bessere Auge einen korrigierten Visus von 1,0 haben müsste, denn dann erübrigte sich der Hinweis, dass bei weniger als 80% auf beiden Augen ein Ausschlussgrund vorläge. Die einzig logische Folgerung aus Letzterem ist die Erfüllung der Anforderungen bei mindestens 80% auf beiden Augen, da sehe ich keinen Raum für deine Interpretation.
Die Polizei Bremen gibt die relevante Passage zum Sehvermögen aus der PDV 300 mit den entsprechenden Merkmalnummern im Vollzitat, dort steht nichts von einem korrigierten Visus von 1,0 auf dem besseren Auge.
Vielleicht könntest du nach den Feiertagen deine Kontakte spielen lassen und den Sachverhalt mittels Nachfrage aufklären. Falls die 1,0 Bestand haben, dann wäre natürlich die Rechtsgrundlage interessant, denn die PDV 300 ist es offensichtlich nicht. RLP und Sachsen sehen es übrigens genauso wie du, was mir bei 16 Landespolizeien plus BPol und BKA etwas wenig vorkommt, zumal sich RLP auf seinem eigenen Merkblatt widerspricht.
Guten Rutsch!
T.
Re: Polizeidiensttauglichkeit nach Laser-OP
Hi Tylor,
ich habe mir gerade die PDV 300 (Ausgabe 2012) zum Thema Augen durchgelesen.
Du hast recht.
Ich korrigiere mich.
Man muss auf beiden Augen - mit Korrektur - jeweils mindestens 80 % Sehschärfe haben.
Selbst wenn das bessere Auge eine Sehschärfe von 100 % hätte, müsste das andere Auge immer noch mindestens 80 % haben.
Danke für die Richtigstellung.
Gruß
P.S.: Für den Fragesteller sind die mindestens 80 % Sehschärfe relevant...
ich habe mir gerade die PDV 300 (Ausgabe 2012) zum Thema Augen durchgelesen.
Du hast recht.
Ich korrigiere mich.
Man muss auf beiden Augen - mit Korrektur - jeweils mindestens 80 % Sehschärfe haben.
Selbst wenn das bessere Auge eine Sehschärfe von 100 % hätte, müsste das andere Auge immer noch mindestens 80 % haben.
Danke für die Richtigstellung.
Gruß
P.S.: Für den Fragesteller sind die mindestens 80 % Sehschärfe relevant...
Re: Polizeidiensttauglichkeit nach Laser-OP
Noch eine Ergänzung: Die aktuelle PDV300 ist nicht die Ausgabe 2012, sondern 2020. Habe das gestern selbst in Extrapol überprüft.
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Re: Polizeidiensttauglichkeit nach Laser-OP
Hallo zusammen,
das macht mir Mut, vielen Dank für eure Ergänzungen!
Ich wünsche euch noch schöne Restfeiertage und einen guten Rutsch!
Beste Grüße
Tobias
das macht mir Mut, vielen Dank für eure Ergänzungen!
Ich wünsche euch noch schöne Restfeiertage und einen guten Rutsch!
Beste Grüße
Tobias
Re: Polizeidiensttauglichkeit nach Laser-OP
Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe folgende Fragen bzgl. des Sehtests (Niedersachsen):
1)
kann mir jemand beantworten, was der Polizeiarzt genau bzgl. der Augen testet?
Mich interessiert, ob ich alle "Aufgaben", die ich für das Augenattest machen musste, noch einmal vor Ort durchführen muss...
2)
Werden die Landoldtringe benutzt? Wenn ja, schaue ich an eine Tafel oder durch ein Gerät?
3)
Kann man davon ausgehen, dass, wenn das Attest bisher nicht beanstandet wurde, man tauglich ist, sofern "vor Ort" diese Werte erreicht werden?
Vielen Dank für eure Hilfe!
ich bin neu hier und habe folgende Fragen bzgl. des Sehtests (Niedersachsen):
1)
kann mir jemand beantworten, was der Polizeiarzt genau bzgl. der Augen testet?
Mich interessiert, ob ich alle "Aufgaben", die ich für das Augenattest machen musste, noch einmal vor Ort durchführen muss...
2)
Werden die Landoldtringe benutzt? Wenn ja, schaue ich an eine Tafel oder durch ein Gerät?
3)
Kann man davon ausgehen, dass, wenn das Attest bisher nicht beanstandet wurde, man tauglich ist, sofern "vor Ort" diese Werte erreicht werden?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Re: Polizeidiensttauglichkeit nach Laser-OP
Hi poliinfo,
zur Frage 1.:
Ja, alle verschiedenen Untersuchungen, die du beim Augenarzt machen musstest, werden beim PÄD wiederholt.
zur Frage 2.:
aller Wahrscheinlichkeit wird es ein Gerät sein. Bezüglich der Landoltringe kann ich dir keine konkrete Antwort geben.
Ich vermute jedoch stark, dass du die Öffnungen dieser Ringe erkennen können musst.
zur Frage 3.:
Ja, davon kannst du beruhigt ausgehen.
Gruß
zur Frage 1.:
Ja, alle verschiedenen Untersuchungen, die du beim Augenarzt machen musstest, werden beim PÄD wiederholt.
zur Frage 2.:
aller Wahrscheinlichkeit wird es ein Gerät sein. Bezüglich der Landoltringe kann ich dir keine konkrete Antwort geben.
Ich vermute jedoch stark, dass du die Öffnungen dieser Ringe erkennen können musst.
zur Frage 3.:
Ja, davon kannst du beruhigt ausgehen.
Gruß
Re: Polizeidiensttauglichkeit nach Laser-OP
Hallo Polli,
vielen Dank für die Rückmeldung.
Ist schon beruhigend, wenn man etwas genauer weiß, was auf einen zukommt.
Einen schönen Abend!
vielen Dank für die Rückmeldung.
Ist schon beruhigend, wenn man etwas genauer weiß, was auf einen zukommt.
Einen schönen Abend!
Re: Polizeidiensttauglichkeit nach Laser-OP
Hi poliinfo ,
hier noch als Ergänzung mein Thread zum Thema Augen:
viewtopic.php?p=13774#13774
Gruß
hier noch als Ergänzung mein Thread zum Thema Augen:
viewtopic.php?p=13774#13774
Gruß
Re: Polizeidiensttauglichkeit nach Laser-OP
Hallo Polli,
darf ich nochmal fragen:
1.) falls bei der PÄU im Sehtest abweichende Werte vom vorliegenden augenärztlichen Attest festgestellt werden (egal, ob besser oder schlechter), zählen dann diese beim medizinischen Dienst erhobenen Werte?
2.) getropft wird ja vermutlich bei der PÄUnicht. Bedeutet das, das die Werte in Cycloplegie nicht entscheidend sind für die Tauglichkeit? (die sind bei mir als einziges an der Grenze, wurden aber bisher nicht beanstandet)
Danke!
darf ich nochmal fragen:
1.) falls bei der PÄU im Sehtest abweichende Werte vom vorliegenden augenärztlichen Attest festgestellt werden (egal, ob besser oder schlechter), zählen dann diese beim medizinischen Dienst erhobenen Werte?
2.) getropft wird ja vermutlich bei der PÄUnicht. Bedeutet das, das die Werte in Cycloplegie nicht entscheidend sind für die Tauglichkeit? (die sind bei mir als einziges an der Grenze, wurden aber bisher nicht beanstandet)
Danke!
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