Hallo liebe Gemeinschaft,
mein erster Beitrag hier im Forum und gleich so ein "tolles" Thema.
Heute mit dem Auto in der Innenstadt unterwegs gewesen und in die Nähe einer Ampel gekommen. Auf einmal wird die Ampel gelb und kurz darauf rot - wie gewohnt. Scheinbar habe ich den Sinn hinter diesem System nach über zwei Jahren mit Führerschein immer noch nicht verstanden und bin leider kurz nachdem die Ampel auf rot gesprungen ist noch drüber gefahren und... Trommelwirbel... wurde geblitzt.
Logische Folge ist jetzt natürlich ein Ermittlungsverfahren gegen mich aufgrund eines Rotlichtverstoßes.
Während gerade bei mir der Bewerbungsprozess bei der Bundespolizei läuft (Auswahlverfahren noch nicht durchlaufen), mache ich mir jetzt natürlich ganz schön Sorgen wegen dieser völlig dämlichen Aktion.
Mich würde nun sehr interessieren, wie meine Chancen jetzt noch stehen, für den Polizeiberuf zugelassen zu werden.
Besonders in Anbetracht der hohen Bewerberzahlen bei der BPOL für das Einstellungsjahr 2022 sehe ich damit das Aus für meinen Traumberuf nahen.
Vielleicht kann hier ja jemand mal aus Erfahrung berichten oder seine (bitte begründete) Einschätzung abgeben.
Viele Grüße
Rotlichtverstoß & Bewerbung
Re: Rotlichtverstoß & Bewerbung
Mach dich nicht verrückt, nur weil du Post bekommen hast wo drin steht, dass ein Ermittlungsverfahren gegen dich eingeleitet wurde. Das ist ganz normaler behördlicher Satzbau. Du wirst lediglich um das Bußgeld nicht drum rumkommen.
Mag mich täuschen, aber ich denke da passiert rein gar nichts. Wäre mir jedenfalls neu. Wenn du sonst nicht mit irgendwelchen Verkehrsdelikten in Kontakt mit der Polizei kamst ist das absolut unwichtig.
Dennoch, später kann dir mal sowas zum Verhängnis werden wenn du den Führerschein mal abgeben musst.
Mag mich täuschen, aber ich denke da passiert rein gar nichts. Wäre mir jedenfalls neu. Wenn du sonst nicht mit irgendwelchen Verkehrsdelikten in Kontakt mit der Polizei kamst ist das absolut unwichtig.
Dennoch, später kann dir mal sowas zum Verhängnis werden wenn du den Führerschein mal abgeben musst.
Re: Rotlichtverstoß & Bewerbung
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Re: Rotlichtverstoß & Bewerbung
Hi Lukas_123,
du weißt selbst, dass das eine Negativleistung war.
Deshalb wird dir der Polizeiberuf nicht verbaut.
Schlechter wäre es, wenn du bereits mehrfach verkehrstechnisch mit einer Punktesammlung in Flensburg
in Erscheinung getreten wärst.
Dann könnte die charakterliche Eignung infrage gestellt werden.
Gruß
du weißt selbst, dass das eine Negativleistung war.
Deshalb wird dir der Polizeiberuf nicht verbaut.
Schlechter wäre es, wenn du bereits mehrfach verkehrstechnisch mit einer Punktesammlung in Flensburg
in Erscheinung getreten wärst.
Dann könnte die charakterliche Eignung infrage gestellt werden.
Gruß
Re: Rotlichtverstoß & Bewerbung
Hallo nochmal,
ich bedanke mich für die Hilfe und das Nehmen meiner Angst.
Tatsächlich bin ich zum Glück noch nicht straf- oder ordnungsrechtlich in Erscheinung getreten und möchte es dann auch gerne bei diesem Rotlichtverstoß belassen.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende!
ich bedanke mich für die Hilfe und das Nehmen meiner Angst.
Tatsächlich bin ich zum Glück noch nicht straf- oder ordnungsrechtlich in Erscheinung getreten und möchte es dann auch gerne bei diesem Rotlichtverstoß belassen.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende!
Re: Rotlichtverstoß & Bewerbung
Klingt so, als hättest du dich bereits beworben, daher vorsichtshalber der Hinweis, dass du nun die Anlage 9 nochmlas selbständig und aktualisiert nachreichen musst. Im weiteren Verlauf des Bewerbungsprozesses wird niemand mehr auf dich zukommen und nochmals den Punkt laufende Verfahren abfragen. Sollte das Ordnungswidrigkeitenverfahren erst bei der Überprüfung vor Einstellungen zu Tage treten, dann wirst du mit hoher Wahrscheinlichkeit aussortiert, da du in Anlage 9 mit Unterschrift bestätigt hast, dass du den Auswahldienst über neu hinzukommende Verfahren umgehend unterrichten wirst. Wäre bedauerlich, wenn die Einstellung am Ende an so einer fehlenden Nachmeldungt scheitert.Lukas_123 hat geschrieben: Während gerade bei mir der Bewerbungsprozess bei der Bundespolizei läuft (Auswahlverfahren noch nicht durchlaufen)
Re: Rotlichtverstoß & Bewerbung
Hallo Tylor,
dem bin ich mir natürlich bewusst und habe auch schon meine zuständige Einstellungsberatung diesbezüglich angeschrieben.
Ausfüllen kann ich das Ganze natürlich aber erst, sobald ich den Bußgeldbescheid erhalten habe.
Trotzdem vielen Dank für Deinen Hinweis!
Gruß,
Lukas
dem bin ich mir natürlich bewusst und habe auch schon meine zuständige Einstellungsberatung diesbezüglich angeschrieben.
Ausfüllen kann ich das Ganze natürlich aber erst, sobald ich den Bußgeldbescheid erhalten habe.
Trotzdem vielen Dank für Deinen Hinweis!
Gruß,
Lukas
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