Behinderung einer Einstellung wegen einer OWI?
Behinderung einer Einstellung wegen einer OWI?
Moin Leute,
Ich habe vorgestern meinen letzten Tag im Auswahlverfahren absolviert und habe die Zusage etc. bekommen. Nun kommt aber der Knackpunkt in der gesamten Geschichte. Im September letzten Jahres kam ein Blitzerfoto, wo mir vorgeworfen wird, 51km/h in einer 30er Zone gefahren zu sein. Ich habe auf diese Anschuldigung Einspruch eingelegt und nach langem hin und her, wurde der Fall schließlich der Staatsanwaltschaft übergeben.(Die Polizei hab ich bereits informiert und halte sie auf dem laufenden in dem Fall).
Jetzt hab ich allerdings grosse Angst, dass mir dieses Verfahren vielleicht eine Einstellung kosten könnte.
Das Strafmaß einer solchen Ordnungswidrigkeit ist eine Verlängerung der Probezeit und ein Aufbauseminar.
Was würdet ihr an meiner Stelle tun? Denkt ihr, dass es Probleme geben wird, welche eine Einstellung verhindern?
Dieses Thema lässt mich einfach nicht los und bereitet mir wirklich grosse Sorgen, da es mein seelichster Wunsch ist zur Polizei zu gehen.
Vielen Dank im voraus,
Mfg
Ich habe vorgestern meinen letzten Tag im Auswahlverfahren absolviert und habe die Zusage etc. bekommen. Nun kommt aber der Knackpunkt in der gesamten Geschichte. Im September letzten Jahres kam ein Blitzerfoto, wo mir vorgeworfen wird, 51km/h in einer 30er Zone gefahren zu sein. Ich habe auf diese Anschuldigung Einspruch eingelegt und nach langem hin und her, wurde der Fall schließlich der Staatsanwaltschaft übergeben.(Die Polizei hab ich bereits informiert und halte sie auf dem laufenden in dem Fall).
Jetzt hab ich allerdings grosse Angst, dass mir dieses Verfahren vielleicht eine Einstellung kosten könnte.
Das Strafmaß einer solchen Ordnungswidrigkeit ist eine Verlängerung der Probezeit und ein Aufbauseminar.
Was würdet ihr an meiner Stelle tun? Denkt ihr, dass es Probleme geben wird, welche eine Einstellung verhindern?
Dieses Thema lässt mich einfach nicht los und bereitet mir wirklich grosse Sorgen, da es mein seelichster Wunsch ist zur Polizei zu gehen.
Vielen Dank im voraus,
Mfg
- Kaeptn_Chaos
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Re: Behinderung einer Einstellung wegen einer OWI?
Welches Bundesland?
Weshalb hast du Einspruch eingelegt?
Was hat die StA damit zu tun?
Weshalb hast du Einspruch eingelegt?
Was hat die StA damit zu tun?

Re: Behinderung einer Einstellung wegen einer OWI?
Wahrscheinlich ist die Amtsanwaltschaft gemeint…
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Re: Behinderung einer Einstellung wegen einer OWI?
§ 69 Abs. 3 OWiG.
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Re: Behinderung einer Einstellung wegen einer OWI?
Bundesland: NRWKaeptn_Chaos hat geschrieben: ↑Sa 11. Mär 2023, 16:46Welches Bundesland?
Weshalb hast du Einspruch eingelegt?
Was hat die StA damit zu tun?
Einspruch: wurde eingelegt, da kein klares Gesicht auf dem Bild zu erkennen ist, da fast das komplette Gesicht von einem Balken bedeckt wurde.
Was hat die StA damit zu tun?: Kenne ich mich ehrlich gesagt nicht mit aus. Auf dem Brief der Stadt steht lediglich dass dieser "Fall" der Staatsanwaltschaft übergeben wurde.
Re: Behinderung einer Einstellung wegen einer OWI?
Okey. Das wusste ich nicht. Wobei das BL bis zur letzten Antwort ja unbekannt war.

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Re: Behinderung einer Einstellung wegen einer OWI?
Wenn gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt wird - und die Verwaltungsbehörde den Bescheid nicht zurücknimmt -, legt die Verwaltungsbehörde die Akten über die Staatsanwaltschaft - die sie gerade bei Verkehrsordnungswidrigkeiten in der Regel nur "durchwinkt" - dem zuständigen Bußgeldrichter am Amtsgericht vor. Üblicherweise erfolgt dann nach einer Hauptverhandlung die Entscheidung durch Urteil.
Die Vorgehensweise ist im Prinzip (!) mit dem Strafbefehlsverfahren vergleichbar.
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Re: Behinderung einer Einstellung wegen einer OWI?
Ich hab bei noch keinem meiner unzähligen Owi Gerichtstermine jemals die StA vor Ort gesehen.
Re: Behinderung einer Einstellung wegen einer OWI?
rhino__07 hat geschrieben: ↑Sa 11. Mär 2023, 10:24Moin Leute,
Ich habe vorgestern meinen letzten Tag im Auswahlverfahren absolviert und habe die Zusage etc. bekommen. Nun kommt aber der Knackpunkt in der gesamten Geschichte. Im September letzten Jahres kam ein Blitzerfoto, wo mir vorgeworfen wird, 51km/h in einer 30er Zone gefahren zu sein. Ich habe auf diese Anschuldigung Einspruch eingelegt und nach langem hin und her, wurde der Fall schließlich der Staatsanwaltschaft übergeben.(Die Polizei hab ich bereits informiert und halte sie auf dem laufenden in dem Fall).
Jetzt hab ich allerdings grosse Angst, dass mir dieses Verfahren vielleicht eine Einstellung kosten könnte.
Das Strafmaß einer solchen Ordnungswidrigkeit ist eine Verlängerung der Probezeit und ein Aufbauseminar.
Was würdet ihr an meiner Stelle tun? Denkt ihr, dass es Probleme geben wird, welche eine Einstellung verhindern?
Dieses Thema lässt mich einfach nicht los und bereitet mir wirklich grosse Sorgen, da es mein seelichster Wunsch ist zur Polizei zu gehen.
Vielen Dank im voraus,
Mfg
Hi rhino__07,
es ist zwar keine Ruhmestat, wenn man in der 30er-Zone zu schnell fährt - das weißt du selbst,
aber nach meinen langjährigen Erfahrungen wird dir deshalb nicht deine Einstellung verwehrt.
Das kann immer mal passieren - ist mir auch schon passiert, da ich überhaupt nicht geschnallt hatte, dass ich mich in einer 30er-Zone befinde.
Sieh zu, dass keine weiteren Verkehrsverstöße dazu kommen und alles wird zum 1.9. gut.

Gruß

Re: Behinderung einer Einstellung wegen einer OWI?
Ja, das stimmt. Die Arbeiten im Hintergrund - durfte ich kürzlich erleben in Berlin.Criss_mitchel hat geschrieben:Ich hab bei noch keinem meiner unzähligen Owi Gerichtstermine jemals die StA vor Ort gesehen.
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Re: Behinderung einer Einstellung wegen einer OWI?
Das wird daran liegen, dass sie an der Hauptverhandlung nicht teilnehmen muss (und das daher auch nur in absoluten Ausnahmefällen tut), § 75 Abs. 1 S. 1 OWiG.Criss_mitchel hat geschrieben: ↑So 12. Mär 2023, 23:04Ich hab bei noch keinem meiner unzähligen Owi Gerichtstermine jemals die StA vor Ort gesehen.
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Re: Behinderung einer Einstellung wegen einer OWI?
ja ich weiss.
Manchmal wäre das aber nicht schlecht wenn der Verteidiger mit den exotischsten Ausreden kommt
Manchmal wäre das aber nicht schlecht wenn der Verteidiger mit den exotischsten Ausreden kommt
Re: Behinderung einer Einstellung wegen einer OWI?
Fraglos, nicht zuletzt, weil ohne Sitzungsvertreter der StA das Gericht ohne deren Zustimmung einstellen kann. Dennoch ist das schlicht eine Frage der - nicht vorhandenen - Kapazitäten, die anderswo dringender benötigt werden (und sinnvoller eingesetzt werden können).Criss_mitchel hat geschrieben: ↑Do 16. Mär 2023, 07:57ja ich weiss.
Manchmal wäre das aber nicht schlecht wenn der Verteidiger mit den exotischsten Ausreden kommt
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Re: Behinderung einer Einstellung wegen einer OWI?
Ja auf jeden Fall stimme ich dir 100% zu.
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