Behinderung einer Einstellung wegen einer OWI?

Informationen zur Einstellung und Ausbildung der Landespolizei!

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rhino__07
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Behinderung einer Einstellung wegen einer OWI?

Beitragvon rhino__07 » Sa 11. Mär 2023, 10:24

Moin Leute,

Ich habe vorgestern meinen letzten Tag im Auswahlverfahren absolviert und habe die Zusage etc. bekommen. Nun kommt aber der Knackpunkt in der gesamten Geschichte. Im September letzten Jahres kam ein Blitzerfoto, wo mir vorgeworfen wird, 51km/h in einer 30er Zone gefahren zu sein. Ich habe auf diese Anschuldigung Einspruch eingelegt und nach langem hin und her, wurde der Fall schließlich der Staatsanwaltschaft übergeben.(Die Polizei hab ich bereits informiert und halte sie auf dem laufenden in dem Fall).

Jetzt hab ich allerdings grosse Angst, dass mir dieses Verfahren vielleicht eine Einstellung kosten könnte.
Das Strafmaß einer solchen Ordnungswidrigkeit ist eine Verlängerung der Probezeit und ein Aufbauseminar.

Was würdet ihr an meiner Stelle tun? Denkt ihr, dass es Probleme geben wird, welche eine Einstellung verhindern?
Dieses Thema lässt mich einfach nicht los und bereitet mir wirklich grosse Sorgen, da es mein seelichster Wunsch ist zur Polizei zu gehen.

Vielen Dank im voraus,

Mfg

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Re: Behinderung einer Einstellung wegen einer OWI?

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Sa 11. Mär 2023, 16:46

Welches Bundesland?

Weshalb hast du Einspruch eingelegt?

Was hat die StA damit zu tun?
:lah:

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Re: Behinderung einer Einstellung wegen einer OWI?

Beitragvon DerLima » Sa 11. Mär 2023, 20:26

Wahrscheinlich ist die Amtsanwaltschaft gemeint…
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Re: Behinderung einer Einstellung wegen einer OWI?

Beitragvon thh » Sa 11. Mär 2023, 21:23

Kaeptn_Chaos hat geschrieben:
Sa 11. Mär 2023, 16:46
Was hat die StA damit zu tun?
§ 69 Abs. 3 OWiG.

Inspektor_GER

Re: Behinderung einer Einstellung wegen einer OWI?

Beitragvon Inspektor_GER » So 12. Mär 2023, 04:36

DerLima hat geschrieben:
Sa 11. Mär 2023, 20:26
Wahrscheinlich ist die Amtsanwaltschaft gemeint…
Die Amtsanwaltschaft als eigene Behörde gibt es nur in Frankfurt und Berlin.

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Re: Behinderung einer Einstellung wegen einer OWI?

Beitragvon rhino__07 » So 12. Mär 2023, 11:48

Kaeptn_Chaos hat geschrieben:
Sa 11. Mär 2023, 16:46
Welches Bundesland?

Weshalb hast du Einspruch eingelegt?

Was hat die StA damit zu tun?
Bundesland: NRW

Einspruch: wurde eingelegt, da kein klares Gesicht auf dem Bild zu erkennen ist, da fast das komplette Gesicht von einem Balken bedeckt wurde.

Was hat die StA damit zu tun?: Kenne ich mich ehrlich gesagt nicht mit aus. Auf dem Brief der Stadt steht lediglich dass dieser "Fall" der Staatsanwaltschaft übergeben wurde.

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Re: Behinderung einer Einstellung wegen einer OWI?

Beitragvon DerLima » So 12. Mär 2023, 12:20

Inspektor_GER hat geschrieben:
DerLima hat geschrieben:
Sa 11. Mär 2023, 20:26
Wahrscheinlich ist die Amtsanwaltschaft gemeint…
Die Amtsanwaltschaft als eigene Behörde gibt es nur in Frankfurt und Berlin.
Okey. Das wusste ich nicht. Wobei das BL bis zur letzten Antwort ja unbekannt war. Bild
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Re: Behinderung einer Einstellung wegen einer OWI?

Beitragvon thh » So 12. Mär 2023, 18:29

rhino__07 hat geschrieben:
So 12. Mär 2023, 11:48
Was hat die StA damit zu tun?: Kenne ich mich ehrlich gesagt nicht mit aus. Auf dem Brief der Stadt steht lediglich dass dieser "Fall" der Staatsanwaltschaft übergeben wurde.
Wenn gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt wird - und die Verwaltungsbehörde den Bescheid nicht zurücknimmt -, legt die Verwaltungsbehörde die Akten über die Staatsanwaltschaft - die sie gerade bei Verkehrsordnungswidrigkeiten in der Regel nur "durchwinkt" - dem zuständigen Bußgeldrichter am Amtsgericht vor. Üblicherweise erfolgt dann nach einer Hauptverhandlung die Entscheidung durch Urteil.

Die Vorgehensweise ist im Prinzip (!) mit dem Strafbefehlsverfahren vergleichbar.

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Re: Behinderung einer Einstellung wegen einer OWI?

Beitragvon Criss_mitchel » So 12. Mär 2023, 23:04

Ich hab bei noch keinem meiner unzähligen Owi Gerichtstermine jemals die StA vor Ort gesehen.

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Re: Behinderung einer Einstellung wegen einer OWI?

Beitragvon Polli » So 12. Mär 2023, 23:15

rhino__07 hat geschrieben:
Sa 11. Mär 2023, 10:24
Moin Leute,

Ich habe vorgestern meinen letzten Tag im Auswahlverfahren absolviert und habe die Zusage etc. bekommen. Nun kommt aber der Knackpunkt in der gesamten Geschichte. Im September letzten Jahres kam ein Blitzerfoto, wo mir vorgeworfen wird, 51km/h in einer 30er Zone gefahren zu sein. Ich habe auf diese Anschuldigung Einspruch eingelegt und nach langem hin und her, wurde der Fall schließlich der Staatsanwaltschaft übergeben.(Die Polizei hab ich bereits informiert und halte sie auf dem laufenden in dem Fall).

Jetzt hab ich allerdings grosse Angst, dass mir dieses Verfahren vielleicht eine Einstellung kosten könnte.
Das Strafmaß einer solchen Ordnungswidrigkeit ist eine Verlängerung der Probezeit und ein Aufbauseminar.

Was würdet ihr an meiner Stelle tun? Denkt ihr, dass es Probleme geben wird, welche eine Einstellung verhindern?
Dieses Thema lässt mich einfach nicht los und bereitet mir wirklich grosse Sorgen, da es mein seelichster Wunsch ist zur Polizei zu gehen.

Vielen Dank im voraus,

Mfg

Hi rhino__07,

es ist zwar keine Ruhmestat, wenn man in der 30er-Zone zu schnell fährt - das weißt du selbst,
aber nach meinen langjährigen Erfahrungen wird dir deshalb nicht deine Einstellung verwehrt.

Das kann immer mal passieren - ist mir auch schon passiert, da ich überhaupt nicht geschnallt hatte, dass ich mich in einer 30er-Zone befinde.

Sieh zu, dass keine weiteren Verkehrsverstöße dazu kommen und alles wird zum 1.9. gut. :zustimm:

Gruß :polizei2:




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Re: Behinderung einer Einstellung wegen einer OWI?

Beitragvon DerLima » Mo 13. Mär 2023, 09:23

Criss_mitchel hat geschrieben:Ich hab bei noch keinem meiner unzähligen Owi Gerichtstermine jemals die StA vor Ort gesehen.
Ja, das stimmt. Die Arbeiten im Hintergrund - durfte ich kürzlich erleben in Berlin.
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Re: Behinderung einer Einstellung wegen einer OWI?

Beitragvon thh » Mi 15. Mär 2023, 22:39

Criss_mitchel hat geschrieben:
So 12. Mär 2023, 23:04
Ich hab bei noch keinem meiner unzähligen Owi Gerichtstermine jemals die StA vor Ort gesehen.
Das wird daran liegen, dass sie an der Hauptverhandlung nicht teilnehmen muss (und das daher auch nur in absoluten Ausnahmefällen tut), § 75 Abs. 1 S. 1 OWiG.

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Re: Behinderung einer Einstellung wegen einer OWI?

Beitragvon Criss_mitchel » Do 16. Mär 2023, 07:57

ja ich weiss.
Manchmal wäre das aber nicht schlecht wenn der Verteidiger mit den exotischsten Ausreden kommt

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Re: Behinderung einer Einstellung wegen einer OWI?

Beitragvon thh » Do 16. Mär 2023, 22:46

Criss_mitchel hat geschrieben:
Do 16. Mär 2023, 07:57
ja ich weiss.
Manchmal wäre das aber nicht schlecht wenn der Verteidiger mit den exotischsten Ausreden kommt
Fraglos, nicht zuletzt, weil ohne Sitzungsvertreter der StA das Gericht ohne deren Zustimmung einstellen kann. Dennoch ist das schlicht eine Frage der - nicht vorhandenen - Kapazitäten, die anderswo dringender benötigt werden (und sinnvoller eingesetzt werden können).

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Re: Behinderung einer Einstellung wegen einer OWI?

Beitragvon Criss_mitchel » Do 16. Mär 2023, 22:56

Ja auf jeden Fall stimme ich dir 100% zu.


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